+++ Neues Anti-Terror-Paket in Kraft
+++ Ende des Routerzwangs tritt in Kraft
+++ Gesetzesentwurf: Bußgelder bei Verstöße gegen Netzneutralität
+++ Gutachten: Adblocker verfassungsrechtlich zulässig
+++ Papier: Zugriff des BND auf Internetknotenpunkte rechtswidrig
Neues Anti-Terror-Paket in Kraft
Vergangene Woche ist das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Kraft getreten. Danach müssen u.a. Verkäufer von SIM-Karten ab dem 1. Juli 2017 neue Dokumentationspflichten beachten. Dazu gehört auch, dass Käufer von SIM-Karten eindeutig identifiziert werden müssen – zum Beispiel durch Prüfen des Personalausweises. Darüber hinaus soll das Bundesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse leichter mit ausländischen Nachrichtendiensten austauschen können. Zudem soll der Verfassungsschutz künftig auch Daten von jugendlichen „Gefährdern” ab 14 Jahren erheben dürfen.
Weiter bei Heise online.
Ende des Routerzwangs tritt in Kraft
Vergangenen Montag ist eine Änderung des Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) in Kraft getreten. Danach dürfen Internetprovider ihren Kunden nicht mehr vorschreiben, welchen Router sie verwenden möchten. Bisher war es bei einigen Providern üblich, nur die vom Provider selbst den Kunden bereitgestellten Router für den Internetanschluss zuzulassen. Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Solange ein Router die grundlegenden Anforderungen des Gesetzes erfüllt, müssen Provider ihren Kunden ermöglichen, auch Router von Drittanbietern zu benutzen.
Details bei sueddeutsche.de.
Die Gesetzesänderungen im Wortlaut.
Gesetzesentwurf: Bußgelder bei Verstöße gegen Netzneutralität
Die Bundesregierung hat sich vergangene Woche auf ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Netzneutralität geeinigt. Die Verordnung sieht vor, dass die Mitgleidsstaaten „wirksame Sanktionen” bei Verstößen gegen die Netzneutralität in ihren nationalen Gesetzen vorsehen müssen. Hierzu sollen die Bußgeldvorschriften des Telekommunikationsgesetzes angepasst werden. Im Fall unzulässiger Beschränkungen des Datenverkehrs sollen Telekommunikationsanbieter mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro belegt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass diese gegen eine vollziehbare Anordnung der Bundesnetzagentur verstoßen. Wird ein Kunde von seinem Provider nicht ordnungsgemäß belehrt, soll ein Bußgeld bis 100.000 Euro gegen den Provider verhängt werden können.
Der Gesetzesentwurf im Volltext.
Details bei der TAZ.
Gutachten: Adblocker verfassungsrechtlich zulässig
Adblocker sind verfassungsrechtlich zulässig – auch dann, wenn sie eine Whitelistfunktion enthalten. Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio in einem Gutachten, das vergangene Woche öffentlich wurde. Das Gutachten hatte die Eyeo GmbH in Auftrag gegeben, das Betreiberunternehmen des populären Adblockers AdBlock Plus. Schon seit Monaten laufen mehrere erbitterte Rechtsstreite zwischen verschiedenen Medienunternehmen und Eyeo. Die Unternehmen werfen Eyeo u.a. vor, Online-Medien unzulässig unter Druck zu setzen. Denn wer auf die Whitelist von AdBlock Plus gesetzt werden möchte, muss unter Umständen dafür Geld bezahlen. Doch auch eine entgeltliche Whitelist hält Di Fabio für unproblematisch.
Die Hintergründe bei Telemedicus.
Papier: Zugriff des BND auf Internetknotenpunkte rechtswidrig
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier hält Zugriffe des Bundesnachrichtendienstes (BND) auf Datenaustauschpunkte für „insgesamt rechtswidrig”. Zu diesem Ergebis kommt Papier in einem Artikel für die NJW. Nach dem G10-Gesetz darf der Bundesnachrichtendienst sog. „strategische Fernmeldeaufklärung” betreiben. Hierfür zapft der BND Internetknotenpunkte an und filtert den Internetverkehr nach bestimmten Mustern. Ob die strengen Anforderungen des G10-Gesetzes jedoch wirklich gewahrt werden, könne nach Papiers Ansicht weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht sichergestellt werden. Darüber hinaus übt Papier auch grundlegende Kritik an dem Gesetz: Auf Grund der Tiefe und Breite der Eingriffe würden auch die Anforderungen an eine normenklaren und bereichsspezifischen Ermächtigungsgrundlage nicht erfüllt. Papiers Artikel beruht auf einem Gutachten, das der Betreiber des größten deutsche Internetknotens DE-CIX in Auftrag gegeben hatte.
Der Artikel im Volltext.