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Wochenrückblick: Anklageschriften, fragdenstaat.de, CCC

+++ Verbot der Mitteilung über Anklageschriften verfassungsgemäß

+++ FragdenStaat.de: Teilerfolg gegen gegen Innenministerium

+++ OVG Lüneburg: Zulassung von Fensterprogrammen

+++ Chaos Computer Club will Strafanzeige gegen Bundesregierung erweitern

+++ Amazon umgeht Verbot von Gratis-Versand in Frankreich

+++ MH17: Russische Regierung soll Wikipediaeintrag gefälscht haben
Verbot der Mitteilung über Anklageschriften verfassungsgemäß
Das Verbot der Mitteilung über Anklageschriften (§ 353d Nr. 3 StGB) ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nach der Vorschrift ist es verboten, Anklageschriften vor der Hauptverhandlung im Wortlaut zu veröffentlichen. Der Beschwerdeführer hatte Teile der Anklageschrift gegen ihn noch vor der Hauptverhandlung veröffentlicht, wurde deshalb verurteilt und wandte sich gegen das Urteil an das BVerfG. Ohne Erfolg: Die Strafnorm verletze selbst dann nicht die Meinungsfreiheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn der Angeklagte selbst Unterlagen aus dem Verfahren gegen ihn veröffentliche, so das BVerfG.
Weiter bei Telemedicus.
Kritisch hierzu bei der taz.

FragdenStaat.de: Teilerfolg gegen gegen Innenministerium
Das Open-Knowledge-Portal FragdenStaat.de hat ein Anerkenntnisurteil gegen das Bundesinnenministerium erzielt. Danach durfte das Innenministerium FragdenStaat.de wegen der Veröffentlichung eines internen Dokuments nicht abmahnen. Das Innenministerium hatte die Abmahnung unter Verweis auf das Urheberrecht am Dokument ausgesprochen. FragdenStaat.de wehrte sich gegen die Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage; das Innenministerium hat den Anspruch anerkannt. Das Urteil wird allerdings nur als Teilerfolg für FragdenStaat.de gewertet, „weil es kein Grundsatzurteil gibt” und Geheimnisschutz damit unter Verweis auf das Urheberrecht auch weiterhin möglich sei.
Ausführlich bei zeit.de.

OVG Lüneburg: Zulassung von Fensterprogrammen
Die Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Zulassung von dctp im Programm von RTL wird aufgehoben. Dies entschied das Niedersächsische OVG. Der Beschluss der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) sei zu unbestimmt. Ferner darf die Anordnung über den Sofortvollzug der Zulassung nur von der Versammlung und nicht vom Direktor der NLM erlassen werden. Hintergrund ist die Vergabe von Sendezeiten an unabhängige Dritte in Form sog. Fensterprogramme. Die Versammlung der NLM vergab diese Sendezeit an dctp. Diesen Beschluss setzte der Direktor der NLM um und ordnete die sofortige Zulassung der dctp an. Gegen diesen Beschluss erhob Focus TV vor dem VG Hannover Klage und bentragte erfolglos vorläufigen Rechtsschutz. Das OVG entsprach auf die Beschwerde dem Klagebegehren. RTL hat im Zuge der Entscheidung „Spiegel TV” und „Stern TV” vorerst abgesetzt.
Zum Bericht auf dwdl.de.
Die Meldung auf rechtslupe.de.

Chaos Computer Club will Strafanzeige gegen Bundesregierung erweitern
Der Chaos Computer Club plant, seine Strafanzeige wegen des NSA-Überwachungsskandals zu erweitern. Dies geht aus einer Pressemitteilung des CCC hervor. Anlass hierfür sei ein aufgetauchter Quellcode, der der NSA zugeschrieben wird, und mit dem der Geheimdienst nach ausländischen Tor-Servern sucht. In diesem soll auch die IP-Adresse des CCC aufgetaucht sein. Der zuständige Generalbundesanwalt solle nun aufgefordert werden, mit seinen zu lange hinausgezögerten Ermittlungen zu beginnen.
Zur Pressemitteilung des CCC.
Weiter bei heise.de.

Amazon umgeht Verbot von Gratis-Versand in Frankreich
Der Versandriese Amazon umgeht offenbar ein neues Verbot von Gratis-Versand reduzierter Bücher in Frankreich. Nach dem neuen Gesetz ist der kostenlose Versand preisreduzierter Bücher verboten. Das französische Parlament habe mit dem Verbot vor allem auf Amazon abgezielt; Anlass war der Versuch Amazons, die Buchpreisbindung zu umgehen. Für rabattierte Bücher berechnet Amazon offenbar zukünftig Versandgebühren von einem Cent.
Ausführlich bei golem.de.

MH17: Russische Regierung soll Wikipediaeintrag gefälscht haben
Die russische Regierung soll den Wikipediaeintrag zum Absturz von Flug MH17 verfälscht haben. Dies berichtet der Telegraph. Mitarbeiter des Russischen Staatsfernsehens sollen hiernach den Wikipediaeintrag zum Nachteil der Ukraine wahrheitswidrig geändert. Quelle sei der Twitter-Bot @RuGovEdits, der die Änderungen von Wikipediaeinträgen überwacht, die über eine IP-Adresse der russischen Regierung vorgenommen werden. Der Kreml äußerte sich zu dem Vorfall bislang nicht öffentlich.
Mehr auf heise.de.
Zur Nachricht auf telegraph.co.uk.

, Telemedicus v. 20.07.2014, https://tlmd.in/a/2808

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