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Wochenrückblick: Amazon, Sharehoster, Vectoring

+++ Amazon und Kartellrecht: EU-Kommission leitet Untersuchungen ein

+++ BGH legt EuGH Fragen zur Täterhaftung von Sharehostern vor

+++ OLG FFM: Keine Auskunft über Messenger-Absender bei Facebook

+++ Vectoring im HVt-Nahbereich: BVerwG bestätigt Entscheidung der BNetzA

+++ Fake News: Facebook richtet War Room ein
Amazon und Kartellrecht: EU-Kommission leitet Untersuchungen ein
Die EU-Kommission hat gegenüber zahlreichen Händlern förmliche Auskunftsersuchen erlassen. Dies berichtete Mark Steier am Mittwoch auf wortfilter.de. Hintergrund sei der Verdacht der Kommission, dass Amazon gegen das Kartellrecht verstoße, indem das Unternehmen Transaktionsdaten seiner Drittverkäufer für eigene wettbewerbliche Zwecke verwende. Die angeschriebenen Unternehmen haben nun bis zum 9. Oktober Zeit zur Beantwortung.
Zum Bericht bei wortfilter.de.

BGH legt EuGH Fragen zur Täterhaftung von Sharehostern vor
Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, unter welchen Umständen Sharehosting-Provider als Täter für auf ihrer Plattform begangene Urheberrechtsverletzungen in Haftung genommen werden können. Hintergrund sind Schadensersatzklagen der GEMA und weiterer Rechteinhaber gegen einen Sharehoster (Az. I ZR 53/17). Die Vorinstanzen hatten die Ansprüche noch abgelehnt, da es an einem eigenen Verursachungsbeitrag fehle und nur eine anlassbezogene Haftung ab Kenntnis der Rechtswidirgkeit in Betracht komme.
Zum Bericht bei heise.de.

OLG FFM: Keine Auskunft über Messenger-Absender bei Facebook
Betroffene möglicherweise rechtswidriger Nachrichten, die über den Facebook-Messenger versendet wurden, können von Facebook keine Auskunft über deren Absender verlangen. Dies hat das OLG Frankfurt am Main diese Woche entschieden (Az. 16 W 27/18). Demnach sei der Auskunftsanspruch gemäß § 14 Abs. 1 TMG grundsätzlich zwar auf Facebook anwendbar, nicht jedoch in Bezug auf den Messenger. Dieser diene nämlich nur dem Austausch privater Kommunikation. Für diesen Fall bestehe derzeit kein eigenständiger Auskunftsanspruch der Betroffenen.
Zur Pressemitteilung des Gerichts.

Vectoring im HVt-Nahbereich: BVerwG bestätigt Entscheidung der BNetzA
Das Bundesverwaltungsgericht hat den umstrittenen Vectoring-II-Beschluss der BNetzA aus dem Jahr 2016 bestätigt (Az. 6 C 50.16 u.a.). Die Vectoring-Technologie ist ein Verfahren, mit dem Kupferleitungen auf höhere Bit-Übertragungsraten ertüchtigt werden können, das jedoch aus technischen Gründen den alleinigen Zugang eines Unternehmens voraussetzt. Aus diesem Grund hatte die BNetzA die Zugangsverpflichtung der Telekom hinsichtlich der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) gegenüber Wettbewerbern unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt und stattdessen wettbewerbliche Alternativzugänge festgelegt. Entsprechende Klagen einiger Wettbewerber vor dem VG Köln wurden abgelehnt. Die Revision vor dem BVerwG hatte ebenso keinen Erfolg. Nach dessen Entscheidung habe die BNetzA ihr Regulierungsermessen nicht rechtswidrig ausgenutzt. Insbesondere spreche nichts dagegen, trotz der fortschrittlicheren Glasfaser-Technologie zunächst noch die Kupernetze auszunutzen, da dies dem Regulierungsziel des Ausbaus hochleistungsfähiger Netze der nächsten Generation entspreche. Ebenso konnte die verpflichtende Ausbauzusage der Telekom von der Behörde berücksichtigt werden.
Zur Pressemitteilung des BVerwG.

Fake News: Facebook richtet War Room ein
Facebook will sich auf die zunehmende Bedrohung durch Propaganda- und Desinformationskampagnen einstellen und sie wenn möglich verhindern. Zu diesem Zweck soll eine Einheit ständig eingerichtet werden, die in Echtzeit derartige Vorkommnisse überwachen und etwaige Gegenmaßnahmen ergreifen soll. Dies berichtete u.a. die New Jork Times diese Woche.
Zum Bericht bei der New York Times.

  • Dr. Sebastian Louven

    Sebastian Louven ist Rechtsanwalt mit Beratungsschwerpunkten im Telekommunikationsrecht und Kartellrecht.

, Telemedicus v. 23.09.2018, https://tlmd.in/a/3321

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