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Wochenrückblick: Amazon, Onecoin, e-Government

+++ BaFin verbietet Kryptowährung Onecoin

+++ Digitalradio: Bundesregierung verabschiedet Gesetzesentwurf

+++ Vertriebsvereinbarungen: Amazon und EU-Kommission legen Verfahren bei

+++ EU-Kommission stellt Initiative für digitale Verwaltung vor

+++ OLG Düsseldorf zu Sky-Beschwerde über Bundesliga-Liverechte
BaFin verbietet Kryptowährung Onecoin
Wie heise diese Woche berichtete, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits vorherige Woche verschiedene Geschäfte im Zusammenhang mit sogenannten „Onecoins” untersagt. Für diese Kryptowährung bestehe nach Ansicht der Behörde eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG), da es sich um sogenannte Eigenhandelgeschäfte handele. Das Verbot richtet sich gegen mehrere beteiligte Unternehmen aus verschiedenen Nationen. Ebenso wurden unterstützende Maßnahmen untersagt. Zuvor hatte die Behörde bereits Konten gesperrt, die im Zusammenhang mit Onecoin-Geschäften stehen.
Zum Hintergrundbericht auf heise.de.
Zur Pressemitteilung der Bafin.

Digitalradio: Bundesregierung verabschiedet Gesetzesentwurf
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) über eine Anpassung des TKG verabschiedet. Danach müssen „höherwertige Radioempfangsgeräte” zukünftig mit einer technologieneutralen Schnittstelle ausgerüstet werden, die den Empfang standardisierter digitaler Radiosignale ermöglicht. Dies soll jedoch nur Geräte betreffen, die überwiegend auf Hörfunkempfang ausgerichtet sind, sodass Smartphones oder Tablets ausgenommen sein sollen.
Zur Pressemitteilung des BMWi.

Vertriebsvereinbarungen: Amazon und EU-Kommission legen Verfahren bei
Der Verkaufsplattform-Anbieter Amazon hat gegenüber der EU-Kommission zugesagt, bestimmte Vertriebsvereinbarungen mit Geschäftspartnern nicht mehr zu verwenden. Die Behörde hatte vor knapp zwei Jahren ein kartellrechtliches Verfahren eingeleitet, da nach ihrer Einschätzung durch die Vereinbarungen der Wettbewerb beschränkt werde. Nach den gerügten Vereinbarungen sollten Verleger Amazon darüber informieren, wenn sie von seinen Konkurrenten andere Konditionen erhielten. In diesem Fall sollte Amazon die gleichen oder günstigere Konditionen erhalten.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.

EU-Kommission stellt Initiative für digitale Verwaltung vor
Am Dienstag hat die EU-Komission einen Vorschlag für einen europaweiten einheitlichen Zugang zu Verwaltungsdiensten veröffentlicht. Demnach sollen über ein Online-Portal verschiedene Verwaltungsvorgänge einheitlich angeboten werden. Zu diesen zählen unter anderem Anmeldungen von Unternehmen oder Fahrzeugen, aber auch Anträge auf Sozialleistungen. In diesen Fällen sollen Informationen lediglich einmal zentral erfasst werden und anschließend in grenzüberschreitenden Situationen einfacher verfügbar sein. Damit sollen vor allem Kosten- und Zeitersparnisse im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft erzielt werden. Im Zusammenhang mit der Single Market Strategie steht auch der Vorschlag für ein „Binnenmarkt-Informationstool ”, mittels dessen die Kommission Marktinformationsdaten noch besser von Unternehmen abfragen können soll.
Zu den Vorschlagsdokumenten der EU-Kommission.

OLG Düsseldorf zu Sky-Beschwerde über Bundesliga-Liverechte
Vor dem OLG Düsseldorf wird derzeit die Beschwerde des Rundfunkunternehmens Sky gegen das Alleinerwerbsverbot behandelt, das vom Bundeskartellamt im Zusammenhang mit der Versteigerung der Bundesliga-Liverechte verfügt wurde. Wie die FAZ diese Woche nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung berichtete, sieht der Senatsvorsitzende jedoch wenig Erfolgschancen. Das Bundeskartellamt hatte untersagt, dass die Live-Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga nur gebündelt an ein Unternehmen eingeräumt werden. Stattdessen sollten auch andere Unternehmen Rechte erwerben können.
Zum Online-Bericht der FAZ.

, Telemedicus v. 07.05.2017, https://tlmd.in/a/3193

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