+++ USA: Amazon verzeichnet Anstieg von Behördenanfragen
+++ Halbjahresbilanz beim NetzDG
+++ LG Köln: Influencer und Werbekennzeichnung
+++ Corona-Gästelisten und Strafverfolgung
USA: Amazon verzeichnet Anstieg von Behördenanfragen
Amazon hat im ersten Halbjahr 2020 einen Anstieg von Behördenanfragen um rund ein Viertel gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet. Im Fokus stehen dabei Daten von Nutzern des Online-Shops, Sprachassistenten und Tablets. Das Unternehmen betont staatliche Forderungen, die sie für überzogen hielten, wiederholt angefochten zu haben und dadurch zur Verbesserung der rechtlichen Standards zum Schutz von Meinungsfreiheit und Privatsphäre beigetragen zu haben.
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Halbjahresbilanz beim NetzDG
Die großen Betreiber Sozialer Netzwerke haben ihre Halbjahresbilanz in Sachen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgelegt. TikTok nennt 141.800 Beschwerden über Straftaten, von denen ein Großteil auf Beleidigungsdelikte oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Bildaufnahmen zurückzuführen seien. In zehn Prozent der Fälle ergriff der Betreiber nach der Prüfung weitere Maßnahmen. YouTube, Facebook und Google verzeichnen dagegen deutlich mehr Fälle. Twitter kommt gar auf 765.715 Beschwerden, die meisten davon wegen Volksverhetzung.
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LG Köln: Influencer und Werbekennzeichnung
Wie das LG Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden hat, muss eine Influencerin ihre Beiträge auf Instagram auch dann als Werbung kennzeichnen, wenn sie für diese nicht vergütet wird (Az. 33 O 138/19). Auch ohne Werbevertrag handle es sich bei den Produktempfehlungen um geschäftliche Handlungen, die der Absatzförderung dienten. Die Mode- und Lifestyle-Influencerin hatte von ihr getragene Produkte und Accessoires getagged und damit auf Profile der Hersteller verlinkt. Nach Aufassung des Gerichts fördere sie damit die Hersteller als auch ihr eigenes Unternehmen als Influencerin.
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Corona-Gästelisten und Strafverfolgung
Zeitungsberichten zufolge verwenden Strafverfolgungsbehörden in einigen Bundesländern die Corona-Gästelisten aus Restaurants zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Während der Innenminister von Baden-Württemberg ein solches Vorgehen als unzulässig zurückweist, verweist das Bundesjustizministerium auf die allgemeinen strafprozessualen Voraussetzungen. Der Gaststättenverband Dehoga spricht von einer hochgradig sensiblen Angelegenheit und fordert eine verbindliche Klarstellung.
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