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Wochenrückblick: Amazon-Bewertungen, NetzDG, Das Boot

+++ Bundesregierung billigt Gesetzentwurf zu Hass- und Drohkommentaren

+++ BGH zu Amazon-Händlern: Keine Haftung für übertriebene Bewertungen

+++ BGH: Nachvergütung für „Das Boot“-Kameramann muss neu berechnet werden

+++ Meinungsfreiheit: Roland Tichy verliert gegen Claudia Roth
Bundesregierung billigt Gesetzentwurf zu Hass- und Drohkommentaren
Das Bundeskabinett hat das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Hass- und Drohkommentaren im Netz auf den Weg gebracht. U.a. soll das NetzDG ergänzt werden: Soziale Netzwerke müssen dem Entwurf zufolge strafbare Gewaltdrohungen und Nazi-Propaganda samt IP-Adressen dem BKA zukommen lassen. Dieses kann sie dann ggf. an die Staatsanwaltschaften übergeben. Geplant ist auch eine Neuregelung zum Zusammenspiel von Strafprozessordnung und Telemediengesetz (Doppeltürprinzip), nach der Telemedien unter gewissen Umständen Passwörter herausgeben müssen. Insbesondere daran ist die Kritik laut. Die Regelung gilt zur Strafverfolgung, aber auch zur Gefahrenabwehr, und sieht einen Richtervorbehalt vor.
Niko Härting zum Entwurf im Detail.
Markus Sehl und Annelie Kaufmann zum Entwurf im Detail bei LTO.
Der Spiegel zum Entwurf.

BGH zu Amazon-Händlern: Keine Haftung für übertriebene Bewertungen
Händler auf Amazon haften grundsätzlich nicht für übertriebene Kundenbewertungen. Das hat der BGH entschieden (Az. I ZR 193/18). Im konkreten Fall ging es um Kinesiologie-Produkte zur Schmerzlinderung, deren Wirkung medizinisch nicht nachgewiesen ist. Kunden lobten in ihren Bewertungen das Produkt als schmerzlindernd. Hiergegen klagte der Verband Sozialer Wettbewerb. Der Händler hätte mit irreführenden Äußerungen Dritter zu Medizinprodukten geworben, so der Verband. Nach Ansicht des BGH macht sich ein Online-Händler auf Amazon die Kundenbewertungen aber nicht zu eigen und haftet deshalb nicht dafür. Die Kundenbewertungen seien durch die Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt. Ob bei Produkten mit möglichen Gesundheitsrisiken ein anderer Maßstab gilt, lässt der BGH offen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Zur Meldung in der FAZ.

BGH: „Das Boot“-Kameramann bekommt Nachvergütung
Acht ARD-Anstalten müssen Jost Vacano für seine Kameraarbeit beim Anfang der 1980er Jahre erschienen Film „Das Boot“ nachvergüten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit den Fall an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen (Az. I ZR 176/18). Auch das OLG sprach bereits eine Nachvergütung für die häufigen Wiederholungen im Fernsehen zu, hat dabei aber nach Ansicht des BGH falsche Maßstäbe zur Berechnung zugrunde gelegt. Nach Urheberrecht besteht ein Anspruch auf Nachvergütung, wenn die ursprüngliche Vergütung im „auffälligen Missverhältnis“ zum Erfolg des Werkes steht. Der Kameramann hatte damals eine Pauschalvergütung in Höhe von umgerechnet rund 100.000 Euro erhalten. Das OLG hätte nun zur Berechnung nicht den vollen Betrag zugrunde legen dürfen, weil damit vor allem die Erstausstrahlung vergütet worden war.
Mehr bei der Süddeutschen.

Meinungsfreiheit: Roland Tichy verliert gegen Claudia Roth
Die Grünen-Politikerin darf Roland Tichys Portal „Tichys Einblick“ als eine von mehreren „neurechten Plattformen“ bezeichnet, deren „Geschäftsmodelle auf Hetze und Falschbehauptungen“ beruhe. Das hat das LG Stuttgart entschieden. Roth hatte dies in einem Zeitungsinterview geäußert. Tichy wollte hiergegen eine einstweilige Verfügung wegen falscher Tatsachenbehauptung erwirken. Das LG sah darin aber eine zulässige Meinungsäußerung, zumal so vage formuliert, dass ein Wahrheitsbeweis nicht erbracht werden kann. Auch wenn Roths Äußerung überspitzt sei, sei sie zulässig.
Mehr bei der Süddeutschen.

, Telemedicus v. 23.02.2020, https://tlmd.in/a/3481

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