+++ Musikindustrie lässt Klage gegen „All of MP3“ fallen
+++ LG Hamburg: Keine Haftung für Wikipedia-Artikel
+++ BVerfG zur Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
+++ RBB: Rundfunkgebührenverteilung ungerecht
+++ E-Justiz europaweit im Anmarsch
+++ Betriebsverbot für schnurlose Telefone
Musikindustrie lässt Klage gegen „All of MP3“ fallen
Eine seit 2006 anhängige Klage verschiedener Plattenfirmen gegen „All of MP3“ wurde überraschend zurück genommen. Die Kläger hatten von dem russischen Billiganbieter für MP3-Downloads einen Schadensersatz in Höhe von 1,65 Billionen US-Dollar verlangt. Vorgeworfen wurde „All of MP 3“ Musik im kopierschutzfreien Format für extrem geringe Preise (10-20 Cent) zum Download zur Verfügung zu stellen, obwohl den Anbietern keine Lizenz zustand. Seit fast einem Jahr hat „All of MP3“ seinen Betrieb eingestellt. Ob dies der Grund für die Rücknahme der Klage ist, ist ungewiss: Die Kläger haben ihre Entscheidung nicht begründet.
Zu dem Bericht von irights.info.
LG Hamburg: Keine Haftung für Wikipedia-Artikel
Das LG Hamburg hat vergangene Woche entschieden: Ein Presseunternehmen haftet nicht für Inhalte der Wikipedia, die automatisch in die Webseite des Unternehmens eingebunden werden. Kläger war der „Ziehsohn“ eines bekannten Schauspielers. Dieser wehrte sich gegen die Verbreitung des Wikipedia-Artikels zu dem Schauspieler. In diesem wurde behauptet, der Schauspieler habe den Kläger öffentlich des Betruges bezichtigt. Das Gericht wies darauf hin, dass an dem Schauspieler und seinem Verhältnis zu dem Kläger als „Ziehsohn“ ein öffentliches Interesse bestehe. Zudem habe das Presseunternehmen keine journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt: „Es handelt sich bei der Berichterstattung, die von der Beklagten verbreitet wird, nicht um eine eigene Berichterstattung, sondern erkennbar um Beiträge Dritter.“
Ausführlich und mit Urteil im Volltext: Bei Telemedicus.
BVerfG zur Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
Das BVerfG entschied Ende März in einem Beschluss: Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB aufgrund der Verbreitung rechtsextremer Liedtexte ist verfassungswidrig, wenn sich das Gericht nicht dezidiert mit der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG befasst und im Bezug hierauf keine Abwägung mit anderen betroffenen Rechtsgütern vornimmt. Bei dem streitgegenständlichen Lied handelte es sich um ein „Heimatvertriebenenlied“ von Sudetendeutschen. Vor allem ging es um folgende Strophen: „Packt eure Snackbars und Kolchosen ein, lasst uns wieder Deutsche in Deutschland sein! Amis, Russen, Fremdvölker raus – endlich wieder Herr im eigenen Haus!“ Die Instanzgerichte haben nach Ansicht des BVerfG die Meinungsfreiheit in ihren Urteilen nur beiläufig gestreift und eine Abwägung der Meinungsfreiheit mit dem beeinträchtigten Rechtsgut aus § 130 StGB unterlassen. Die Sache wird deshalb an das Landgericht zurückverwiesen.
Zu dem Beschluss des BVerfG bei techno.lex.
RBB: Rundfunkgebührenverteilung ungerecht
Aufgrund massiver Sparzwänge hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Einstellung des Fernsehmagazins Polylux sowie des Integrationsprogramm Radiomultikulti angekündigt. Der RBB klagt bereits seit längerem über finanzielle Probleme. In der kommenden Gebührenperiode fehlen dem Sender nach eigenen Angaben voraussichtlich 54 Millionen Euro. Ursache hierfür sind hohe Gebührenausfälle, bedingt durch die hohe Arbeitslosigkeit im Sendegebiet: So sind 14,5 Prozent der Haushalte von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit, der ARD-Durchschnitt liegt lediglich bei 9 %. Hinzu kommen die starke Abwanderung aus der Region sowie die mangelnde Zahlungsmoral der Gebührenzahler.
Ausführlich bei Telemedicus.
E-Justiz europaweit im Anmarsch
Die EU-Kommission hat eine europäische Strategie für die e-Justiz vorgestellt. Damit will sie zur Stärkung des europäischen Rechtsraums beitragen. Geplant ist nun ein europäisches Internetportal einzurichten. Über dieses sollen Bürger und Unternehmen einen einfachen Zugang zur Justiz bekommen. Hier sollen Informationen über die Rechte der Beteiligten von gerichtlichen Streitigkeiten und diejenigen Rechtsmittel erklärt werden, die bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in Betracht kommen. Auch die justizielle Zusammenarbeit soll ausgeweitet werden. Hierzu soll eine elektronische Vernetzung der nationalen Strafregister eingerichtet werden.
Zu der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Betriebsverbot für schnurlose Telefone
Die Bundesnetzagentur hat darauf hingewiesen, dass die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 ab dem 01. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Geräte wurden vor allem in den 90er Jahren hergestellt und verkauft. Jedoch werden die entsprechenden Frequenzbereiche künftig für andere Zwecke genutzt. Sollte die Bundesnetzagentur ab 2009 ein entsprechendes Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung feststellen, wird dem Verursacher nicht nur der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Die Nutzung eines solchen Telefons nach dem Stichtag stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgelds belegt werden kann.
Mehr bei Telemedicus.