+++ Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg prüft AfD-Pranger
+++ Fernmeldeüberwachung: DE-CIX reicht Verfassungsbeschwerde ein
+++ BSI-Lagebericht zur IT-Sicherheit: Gefährdung vielschichtiger
+++ LG Frankfurt: Videoveröffentlichung nach KUG und DSGVO rechtswidrig
+++ Werbetracker sind laut Studie seit DSGVO rückläufig
+++ KG: Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig
Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg prüft AfD-Pranger
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg prüft Beschwerden gegen eine AfD-Meldeplattform „mein-lehrer-hetzt.de“. Auf der Plattform sollen Schüler anonym Lehrer und Profs melden, die sich im Unterricht gegen die AfD aussprechen und so in den Augen der AfD mit dem Neutralitätsgebot in Konflikt geraten. Die Seite des baden-württembergischen AfD-Abgeordneten Stefan Räpple, der den „Lehrer-Pranger“ online geschaltet hat, ist derzeit offline – anscheinend wegen eines Hackerangriffs. Der Landesdatenschutzbeauftragte klärt laut heise.de zunächst, ob er für die Meldeplattform zuständig ist. Dies sei nur der Fall, wenn sie in Rahmen von parteipolitischen Aufgaben betrieben werde – und nicht im Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit. In Hamburg hatte die AfD ein ähnliches Meldeportal gestartet.
Zur Meldung bei heise.de.
Fernmeldeüberwachung: DE-CIX reicht Verfassungsbeschwerde ein
Der Betreiber des Internetknotens DE-CIX hat Verfassungsbeschwerde gegen die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 des Artikel-10-Gesetzes eingereicht (Az. 1 BvR 1865/18). Hintergrund sind Anordnungen des Auslandsgeheimdienstes BND gegenüber DE-CIX, Datenverkehr am Frankfurter Internetknoten zu nachrichtendienstlichen Analysezwecken umzuleiten. DE-CIX geht dagegen vor, auch rein innerdeutsche Kommunikation ausleiten zu müssen – was vom Artikel 10-Gesetz nicht gedeckt sei. Noch im Mai unterlag DE-CIX vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nach Ansicht von DE-CIX habe das Bundesverwaltungsgericht die Klage weitgehend nicht inhaltlich behandelt. Deshalb hat DE-CIX außerdem eine Anhörungsrüge beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Zur Pressemitteilung der DE-CIX Management GmbH.
Zur Meldung bei SPON.
BSI-Lagebericht zur IT-Sicherheit: Gefährdung vielschichtiger
Das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) hat seinen Lagebericht zur IT-Sicherheit veröffentlicht (PDF). Die Gefährdungslage für die IT-Sicherheit sei nach wie vor hoch und außerdem „vielschichtiger geworden“: WannaCry, NotPetya, Efail oder Spectre/Meltdown seien Ausdruck einer neuen Qualität von Cyber-Angriffen und IT-Sicherheitsvorfällen, die sich gegen die Grundpfeiler der Informationstechnologie richten – während Digitalisierung und Vernetzung von IT-Systemen, Alltagsgegenständen und Industrieanlage voranschritten. Das BSI stuft auch illegales Krypto-Mining als neue Gefahr ein.
Zur Pressemitteilung des BSI.
LG Frankfurt: Videoveröffentlichung nach KUG und DSGVO rechtswidrig
Das Landgericht Frankfurt hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Bildmaterial zu Werbezwecken unter der DSGVO befasst (Az. 2-03 O 283/18). Eine Friseurkundin hatte einem Friseursalon untersagt, Fotos und Videos von ihrer Haarverlängerung auf Facebook zu veröffentlichen. Der Salon konnte nicht glaubhaft machen, dass die Klägerin bei ihrer Haarbehandlung in die Aufnahmen bzw. die Veröffentlichung eingewilligt hatte. In seiner Begründung lässt das LG offen, ob die Veröffentlichung wegen der Datenverarbeitung nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder als Bildnisverbreitung nach Kunsturhebergesetz (KUG) rechtswidrig war: Mit beiden Varianten hätte es nach Ansicht des Gerichts einer Einwilligung der Kundin bedurft. So konnte der Salon die Veröffentlichung weder auf ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen noch sei die Kundin eine Person der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG). Mit seinem Urteil bestätigt das LG eine einstweilige Verfügung vom Juli.
Zum Urteil im Volltext.
Urteilbesprechung bei datenschutz-beauftragter.info.
Werbetracker sind laut Studie seit DSGVO rückläufig
Im letzten halben Jahr ist die Zahl der Werbetrackern pro Website durchschnittlich um rund dreieinhalb Prozent zurückgegangen. Das geht aus einer Studie des Unternehmens Cliqz hervor. Untersucht wurden die 2.000 in Europa am häufigsten besuchten Websites. Die Studie führt den Rückgang der Tracker auf die Geltung der DSGVO zurück. Google profitiert laut der Studie, weil das Unternehmen über die nötigen Ressourcen verfüge, um das Datenschutzrecht umzusetzen. Im selben Zeitraum sei auf US-Webseiten die Zahl der Tracker um rund acht Prozent gestiegen. Die Daten für die Studie stammen von WhoTracks.me, einer Initiative von Cliqz und der Browsererweiterung Ghostery.
Zur Meldung bei Cliqz.
Zur Meldung auf t3n.
KG: Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig
Der Handel mit Bitcoins ist kein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft und damit nicht strafbar. Das hat das Kammergericht in Berlin im September entschieden (Az. (4) 161 Ss 28/18 (35/18)). Bitcoins seien kein Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Der Angeklagte hatte auf seiner Handelsplattform Bitcoins veräußert – ohne Erlaubnis der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten deshalb wegen fahrlässigen Betreibens von Bankgeschäften ohne Erlaubnis. Das Landgericht Berlin sprach ihn frei, weil der Handel nicht unter die Erlaubnispflicht des § 32 Abs. 1 S. 1 KWG fällt, so das LG. Dem folgte das KG: Es handele sich bei der virtuellen Kryptowährung Bitcoin nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des § 1 KWG, insbesondere nicht um Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG.
Zum Volltext.