Telemedicus

, von

Wochenrückblick: AdWords, Buy-Out-Klauseln, Drei-Stufen-Test

+++ BGH zu Tatsachenbehauptung / Meinungsäußerung

+++ Google AdWords: Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts

+++ DJV erstreitet einstweilige Verfügung gegen Buy-Out-Klauseln für Photographen

+++ Google Book Settlement: Der Vergleich bröckelt

+++ MDR-Rundfunkrat schließt Drei-Stufen-Test beim KI.KA ab

+++ Strafanzeige gegen Youtube wegen rassistischer Musikvideos

+++ Jörg Tauss erklärt Details zum Kinderporno-Verdacht

+++ HADOPI-Gesetz endgültig beschlossen
BGH zu Tatsachenbehauptung / Meinungsäußerung
Im Streit um kritische Äußerungen über den Rücktritt von Jürgen Schrempp als Vorstandschef bei Daimler Chrysler hat der BGH noch einmal die Kriterien zur Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen klargestellt. Danach dürfen die Äußerungen nicht isoliert, sondern stets nur im Zusammenhang betrachtet werden. Die Entscheidung ist an sich nicht besonders überraschend – und doch hatten die Vorinstanzen LG und OLG Hamburg anders entschieden.
Ausführlich bei Telemedicus.

Google AdWords: Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts
Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Poiares Maduro verletzt Google keine Markenrechte durch die Möglichkeit, dass Anzeigenkunden fremde geschützte Markennamen bei Googles Werbedienst „AdWords ”buchen können. Hintergrund des Streits sind Gerichtsverfahren aus Frankreich, die einige Markeninhaber gegen den Suchmaschinengiganten angestrebt haben. Maduro geht jedoch davon aus, dass das bloße Schalten von Werbung abseits der Suchergebnisse zu einem bestimmten Suchbegriff weder eine Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen darstelle, noch eine Verwechslungsgefahr begründe. In vielen weiteren europäischen Staaten – darunter auch Deutschland – sind ähnliche Verfahren bei den nationalen Gerichten anhängig.
Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts (C-236/08; C-237/08; C-238/08).
Ausführlich bei Juris.

DJV erstreitet einstweilige Verfügung gegen Buy-Out-Klauseln für Phootographen
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat zusammen mit der Gewerkschaft ver.di vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Heinrich Bauer Verlag erwirkt. Danach ist es dem Verlag nun verboten, bestimmte Buy-Out-Klauseln in Verträgen mit freien Photographen zu verwenden. In den bisherigen Klauseln war vorgesehen, dass gegen Zahlung eines Pauchalhonorars sämtliche Rechte an den Verlag abzutreten seien, einschließlich dem Recht zur Sublizenzierung, zur werblichen Nutzung und zur Veröffentlichung im Internet. Darüber hinaus sollten die Photographen den Verlag von fast allen Ansprüchen durch Dritte freistellen. Nach Ansicht des DJV seien diese Klauseln „weder redlich noch angemessen”.
Die Pressemeldung beim DJV.

Google Book Settlement: Der Vergleich bröckelt
Bisher hat Google sehr selbstbewusst vertreten, sein Projekt „Google Book Search” sei urheberrechtlich unbedenklich, da vom amerikanischen „Fair-use-Prinzip” gedeckt. Ein Vergleich sah eine pauschale Vergütung der betroffenen Autoren vor. Doch nun wird dieses sog. Google Book Settlement von allen Seiten mit Kritik befeuert: In Frankreich muss sich Google vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, ohne gültige Erlaubnis geschützte Werke digitalisiert zu haben. Und dass der Vergleich in seiner ursprünglichen Form von dem zuständigen Gericht in New York genehmigt wird, ist mittlerweile ausgeschlossen. Das wurde nämlich vom amerikanischen Justizministerium angewiesen, die Vereinbarung zu kippen.
Weiter bei Telemedicus.

MDR-Rundfunkrat schließt Drei-Stufen-Test beim KI.KA ab
Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hat seinen ersten Drei-Stufen-Test abgeschlossen und hat dabei zwei neue Online-Angebote des KI.KA genehmigt. In dem neunmonatigen Prüfungsverfahren hatte der MDR ein Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen beider Online-Angebote sowie zwei Expertisen zum medienpädagogischen Nutzen und zur Qualität der Angebote eingeholt. Demzufolge dürfen Fernseh- und Spielfilme künftig bis zu drei Monate, Serien bis sechs Monate und aktuelle Sendungen und Nachrichten bis sieben Tage nach Ausstrahlung bei den neuen Portalen online gezeigt werden.
Ausführlich in der Pressemeldung des MDR.

Strafanzeige gegen Youtube wegen rassistischer Musikvideos
Die Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes hat Strafanzeige gegen Youtube wegen des Verdachts auf Volksverhetzung erstattet. Bei Youtube seien zahlreiche rechtsradikale Musikvideos eingestellt, deren Löschung Youtube erst nach mehreren Tagen auf Hinweis der Landeszentrale vorgenommen habe. Als Plattformbetreiber habe Youtube jedoch die Pflicht, zumindest die Einstellung von indiziertem Material von vornherein zu verhindern. Das Video-Portal beruft sich hingegen auf die Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes und verweist auf die Möglichkeit, rechtswidrige Inhalte mit wenigen Klicks zu melden. Diese würden dann so schnell wie möglich gelöscht.
Die Hintergründe bei Heise.

Jörg Tauss erklärt Details zum Kinderporno-Verdacht
Der Abgeordnete der Piratenpartei Jörg Tauss hat sich auf seiner Internetseite ausführlich zu dem Kinderporno-Verdacht geäußert, der seit einigen Monaten gegen ihn im Raum steht. Demnach bleibt er bei seiner Darstellung, dass er die bei ihm gefundenen kinderpornographischen Bilder und Videos im Rahmen einer Recherche über die Kinderporno-Szene erhalten habe und versucht dies argumentativ zu untermauern. Gleichzeitig kritisiert Tauss Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden: Diese hätten falsche Behauptungen über die Presse verbreitet und „Vermutungen ohne weitere Nachfrage als Verdacht formuliert”.
Die Stellungnahme von Jörg Tauss.

HADOPI-Gesetz endgültig beschlossen
Die französische Nationalversammlung hat das sog. HADOPI-Gesetz über Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet endgültig beschlossen. Danach droht Filesharern ab 2010 nach zweifacher Ermahnung die Sperrung ihres Internet-Anschlusses. Eine frühere Fassung des Gesetzes war vom französischen Verfassungsrat im Juni kassiert worden. Dieser hatte vor allem kritisiert, dass die Sperren nach dem damaligen Gesetz durch eine Behörde (HADOPI), nicht jedoch durch einen Richter ausgesprochen werden sollten. Das ist im aktuellen Gesetz nun anders: Im Schnellverfahren sollen die Sanktionsentscheidungen nun von einem Gericht vorgenommen werden.
Weitere Hintergründe bei Heise.

, Telemedicus v. 27.09.2009, https://tlmd.in/a/1511

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory