+++ Kunstfreiheit: Biller-Roman „Esra“ bleibt verboten
+++ Kirchs Fußballrechte-Deal kartellrechtlich nicht unproblematisch
+++ Haftung für Google Ads: Blogger beruft sich auf Presserecht
+++ Familienministerium kündigt neues Gesetz zu sog. „Killerspielen“ an
+++ Ministerrat verhandelt GEZ-Reform
Kunstfreiheit: Biller-Roman „Esra“ bleibt verboten
Der Roman Esra des Schriftstellers Maxim Biller wird nicht vollständig von der Kunstfreiheit geschützt und bleibt deshalb verboten. Dies entschied das BVerfG. In seinem Beschluss merkte das Gericht an, dass der Roman zwar grundsätzlich eine von Fiktion geprägte Kunstform sei, dies jedoch nicht das Recht des Schriftstellers beschränke, auch Anleihen bei der Wirklichkeit zu nehmen. Der ehemaligen Freundin von Biller, die sich in der Romanfigur „Esra“ wiedererkannte, gab das Gericht dennoch Recht: Die explizite Darstellung bis hin in den Intimbereich verletze ihr Persönlichkeitsrecht. Anders entschied das BVerfG für die zweite Klägerin, die sich in der Mutter von „Esra“ gespiegelt sah: Deren Klage wurde als unbegründet abgewiesen und insoweit an den BGH zurückverwiesen. Eine nähere Berichterstattung bei Telemedicus erfolgt in Kürze.
Weitere Informationen auch beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
Kirchs Fußballrechte-Deal kartellrechtlich nicht unproblematisch
Das von Leo Kirch angestrebte Modell zur zentralen Vermarktung der Übertragungsrechte der Bundesliga ist rechtlich nicht unproblematisch. Bereits in der Vergangenheit hatten deutsche und europäische Kartellbehörden bemängelt, dass die Fußballvereine im Liga-Verband ihre Übertragungsrechte gebündelt vermarkten und so quasi ein Kartell bilden. Ein kartellrechtlicher Ausnahmetatbestand der dies erlaubte, § 31 GWB, war erst 2005 weggefallen. Nachdem das neue Vermarktungsmodell die Vermarktungsmacht der Vereine eher verstärkt als einschränkt, sind nun weitere Komplikationen zu erwarten. „Wir gehen davon aus, dass Gemeinschaftsunternehmen von Kirch und DFL bei uns zur Prüfung angemeldet werden“ sagte eine Sprecherin der Bundeskartellamts der FAZ und deutete damit eine intensive Prüfung an.
Weitere Informationen in der FAZ.
Vgl. zum alten Modell auch die Entscheidung der EG-Kommission vom Januar 2005 (pdf).
Haftung für Google Ads: Blogger beruft sich auf Presserecht
Der Betreiber des „PM Job Blog“ hat auf die Abmahnung reagiert, die ihn wegen einer angeblich rechtswidrigen Google-Ads-Anzeige erreichte. In der Erwiderung beruft sich die ihn vertretende Kanzlei, Karsten und Schubert, auf presserechtliche Grundsätze und auf den Haftungsmaßstab des § 10 TMG. Auch einer Abmahnwelle soll vorgebeugt werden: „Wir können Ihnen nur anraten, von zukünftigen Anzeigen gegen Websitebetreiber, die Google AdSense auf ihren Web-Sites platzieren, abzusehen und es bei einem freundlichen Hinweis zu belassen. Sollte uns ein identisch gelagerter Fall angetragen werden, müssen wir von einem vorsätzlichen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unseres Mandanten ausgehen und werden ihn entsprechend beraten.“ Die Kanzlei deutet damit an, dass sie eine derartige unberechtigte Abmahnung auch als deliktisches Handeln i.S.d. § 823 BGB einstuft.
Der Blog-Eintrag mit dem Erwiderungsschreiben.
Familienministerium kündigt neues Gesetz zu sog. „Killerspielen“ an
Das Bundesministerium für Familie hat dem Bundeskabinett einen Vorschlag zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgelegt. In diesem sollen brutale Computerspiele („Killerspiele“) neu reguliert werden, unter anderem durch die Bezeichnung „keine Jugendfreigabe“. Der Vorschlag wird am kommenden Mittwoch im Kabinett beraten. Das Ministerium reagiert damit auf die öffentliche Diskussion, die Gewalttaten Minderjähriger regelmäßig mit deren Computerspiel-Konsum in Verbindung bringt.
Die Meldung bei Focus Online
Ministerrat verhandelt GEZ-Reform
Der Rat der Ministerpräsidenten der Bundesländer verhandelt ab kommender Woche über eine grundlegende Reform zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zur Debatte stehen fünf verschiedene Modelle, unter anderem eine Finanzierung über Steuern oder eine Kopfpauschale. Wie der Prozess sich entwickelt, bleibt abzuwarten – kompliziert wird er allemal. An der eigentlich untergeordneten Frage der Rundfunkgebühren scheiden sich die Geister von Parteien, Behörden, der Wirtschaftsverbände, des Bundesverfassungsgericht und der Rundfunkanstalten selbst. Die Abstimmung verspricht schwierig zu werden.
DWDL fasst den Prozess zusammen.