+++ Bundesgesetzblatt vollständig und kostenlos online
+++ Angela Merkel macht Listenprivileg zur Chefsache
+++ BGH entscheidet über sexuellen Missbrauch mittels Webcam
+++ Bundesnetzagentur stellt Regulierungsstrategie zum Breitbandausbau vor
+++ BVerfG verschickt Fragenkatalog zur Vorratsdatenspeicherung
+++ OVG Münster erlaubt Videoüberwachung von Uni-Bibliothek
+++ HADOPI passiert das französische Parlament
+++ Öffentliche Anhörung zu Netzsperren übernächste Woche
+++ Verhandlungen um Google Book Search
Bundesgesetzblatt vollständig und kostenlos online
Wer sich anschauen will, wie das damals aussah, als das Grundgesetzt verkündet wurde, der kann das jetzt tun (PDF). Das Bundesgesetzblatt ist seit vergangener Woche vollständig und umsonst abrufbar. Im Rahmen eines „Bürgerzugangs“ sind sämtliche Blätter als PDF komfortabel abrufbar. Das Drucken des Bundesgesetzblattes kostet allerdings weiterhin Geld.
Zum Bürgerzugang des BGBl.
Angela Merkel macht Listenprivileg zur Chefsache
An sich sah es schon so aus, als ob das Listenprivileg im BDSG zunächst erhalten bleibt. In einer Rede vor dem 2. Deutschen Verbrauchertag hat Angela Merkel allerdings angekündigt, die Abschaffung des Listenprivilegs durchzusetzen. „Daten über Wohnort, Name und Kaufverhalten sollen nicht ohne Zustimmung einfach verkauft, gehandelt oder zur Profilbildung genutzt werden können. Das ist das Kernstück dieser Novelle des Datenschutzgesetzes,“ sagte Merkel.
Weitere Informationen bei Netzpolitik.org.
BGH entscheidet über sexuellen Missbrauch mittels Webcam
Der BGH hat vergangene Woche entschieden, dass sexueller Missbrauch an Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB auch mittels Webcam begangen werden kann. Ein sexueller Missbrauch setze keine unmittelbare räumliche Nähe voraus, da nach dem Willen des Gesetzgebers zweifelsfrei die Gesamtentwicklung von Kindern geschützt sei. Diese könne auch durch reine Bildübertragungen beeinträchtigt werden, so das Gericht.
Zur Pressemeldung des BGH.
Bundesnetzagentur stellt Regulierungsstrategie zum Breitbandausbau vor
In der vergangenen Woche hat die Bundestnetzagentur Eckpunkte über die künftige Regulierung von modernen Breitbandnetzen veröffentlicht. Damit kommt die BNetzA einem Auftrag aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung nach. Den TK-Anbietern soll mit dem Eckpunktepapier Investitionssicherheit gewährleistet werden.
Zur Pressemeldung der BNetzA.
BVerfG verschickt Fragenkatalog zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat in den aktuell laufenden Verfahren gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einen umfangreichen Fragebogen verschickt. Die Fragen gehen stark ins Detail, sowohl in rechtlicher wie auch in technischer Hinsicht.
Weitere Infos beim AK Vorratsdatenspeicherung.
Der Fragenkatalog als PDF.
OVG Münster erlaubt Videoüberwachung von Uni-Bibliothek
Das OVG Münster hat entschieden, dass die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Uni Münster mit Videokameras überwacht werden darf. Die Videobilder dürfen allerdings nicht aufgezeichnet werden. Die Klage war von drei münsteraner Jurastudenten angestrengt worden.
Eine von ihnen hat Telemedicus interviewt.
HADOPI passiert das französische Parlament
Das französische HADOPI-Gesetz hat es beim zweiten Versuch durch die französische Assemblée Nationale geschafft. Beim ersten Versuch war das Gesetz noch gescheitert – an schlechter Urlaubsplanung der Regierungspartei und wegen einiger Oppositions-Abgeordneter, die überraschend ins Parlament kamen. Diese Schlappe wollte Präsident Nicolas Sarkozy nicht auf sich sitzen lassen: Das neue Gesetz wurde mit Rekordzeit neu durchs Parlament getrieben und verabschiedet. Gleich am drauffolgenden Tag stimmte auch der französische Senat dem Vorhaben zu. HADOPI ist die französische Entsprechung des „Three Strikes Out“-Ansatzes, bei dem notorischen Raubkopierern der Internetzugang abgedreht wird. Kritiker monieren Verstöße gegen die Gewaltenteilung und die fehlende Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens.
Weitere Informationen bei der FAZ.
Öffentliche Anhörung zu Netzsperren übernächste Woche
Zu den umstrittenen Internetsperren wird es am 27. Mai eine öffentliche Anhörung im Bundestag geben. Eine zweite Anhörung wird vermutlich im Herbst stattfinden. Trotz des heftigen Widerstands (die e-Petition gegen die Netzsperren hat mittlerweile fast 85.000 Mitzeichner) stehen die Regierungsparteien aktuell noch hinter dem Gesetz. Die öffentliche Anhörung wurde jedoch auf Betreiben der SPD festgesetzt.
Weitere Informationen zur Anhörung bei Golem.
Verhandlungen um Google Book Search
In der Frage, wie die deutschen Autoren und Verlage mit Google Book Search umgehen sollen, wird weiter heiß verhandelt. Die VG Wort will sich auf ihrer Mitgliederversammlung kommenden Samstag ermächtigen lassen, einem amerikanischen Settlement beizutreten und somit, gegen Vergütung, dieses „Book Search“ zuzulassen. Ob und in welchem Umfang die VG Wort von ihrer Ermächtigung Gebrauch machen würde, ist allerdings noch nicht entschieden.
Hintergrundinformationen dazu bei Telepolis.