+++ Update Adblocker: LG Frankfurt a.M. sieht Adblocker als unzulässig an
+++ OLG Frankfurt: Teilen bei Facebook ist kein Zueigenmachen
+++ Oettinger: Polen wegen neuer Mediengesetze unter EU-Aufsicht stellen?
+++ Windows 10: Festplattenverschlüsselung Bitlocker sendet Recovery-Key in die Cloud
LG Frankfurt a.M. sieht Adblocker als unzulässig an
Das Anbieten eines Adblockers mit Whitelist stellt eine unlautere gezielte Behinderung dar und ist damit wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das hat das LG Frankfurt a. M. Ende November überraschend im Wege einer einstweiligen Verfügung entschieden. Die Entscheidung ist vergangene Woche im Volltext erschienen. Damit ist die Reihe von Rechtsstreitigkeiten um die Zulässigkeit von Adblockern um eine Entscheidung reicher. Antragstellerin war die Betreiberin der Website www.welt.de. Sie wandte sich gegen die von der Antragsgegnerin vertriebene Werbeblocker-Software. Deren Einsatz blockiere den Abruf sämtlicher Werbeinhalte des Online-Angebots, was die generierten Werbeeinnahmen erheblich schmälere. Diese werden nämlich nur vergütet, wenn sie für den Nutzer sichtbar sind bzw. angeklickt werden. Darin sahen die Richter eine gezielte Behinderung i.S.d. § 4 Nr.10 UWG a.F.. Denn das Angebot von „Welt.de“ umfasse nicht nur den redaktionellen Teil Website, sondern auch die darin enthaltene Werbung.
Entscheidung im Volltext bei Telemedicus.
Ausführliche Hintergrundanalyse bei Telemedicus.
OLG Frankfurt: Teilen bei Facebook ist kein Zueigenmachen
Wer einen Beitrag auf Facebook teilt, macht sich diesen nicht automatisch zu eigen. Das hat das OLG Frankfurt Ende November entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde (Az. 16 U 64/15). Das Teilen sei als Hinweis auf einen Beitrag eines Dritten zu verstehen. Wer einen Beitrag teilt, mache ihn sich erst dann zu eigen, wenn er sich erkennbar mit den Inhalten identifizieren, so das Gericht. Daran fehlte es im konkreten Fall, denn der „Teilende” habe den Beitrag nicht derart in seinen Gedankengang eingebunden, dass er als seiner erscheine.
Mehr dazu auf offenenetze.de.
Oettinger: Polen wegen neuer Mediengesetze unter EU-Aufsicht stellen?
Der für Medienpolitik zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger hat sich heute zu den umstrittenen neuen Mediengesetzen in Polen geäußert. Hiernach soll die polnische Regierung unter anderem die Chefs der öffentlich-rechtlichen Sender ohne Angabe von Gründen abberufen und auswechseln können. Oettinger sieht dies als willkürlich und erwägt deshalb, ein Verfahren gegenüber Polen einzuleiten. In diesem Rahmen könnte der Mitgliedstaat unter Aufsicht gestellt werden und sogar Stimmrechte verlieren.
Zur Meldung auf tagesschau.de.
Windows 10: Festplattenverschlüsselung Bitlocker sendet Recovery-Key in die Cloud
Wie die heise online berichtet wird unter Windows 10 bei der Festplattenverschlüsselung automatisch eine Kopie des Wiederherstellungsschlüssels in der Cloud abgelegt. Der Schlüssel zur Datenwiederherstellung, etwa im Falle von Hardware-Defekten, wird nach den Standardeinstellungen automatisch generiert und für den Nutzer nicht erkennbar in dessen Konto des cloudbasierten Microsoft Dienstes OneDrive hochgeladen. Eine missbräuchliche Entschlüsselung der Festplatte nebst Zugriff auf verschlüsselte Daten, insbesondere durch Nachrichtendienste in den USA, kann damit technisch nicht ausgeschlossen werden. Zwar können sicherheitsbedachte Anwender dieses Risiko durch Deaktivieren der entsprechenden Voreinstellung umgehen. Hierfür muss der Nutzer proaktiv tätig werden und zudem werden neben Admin-Rechten auch die entsprechenden Kenntnisse besitzen.
Ausführlich bei Heise Online.