+++ EuGH: Auch kurze Videos einer Online-Zeitung können audiovisuelle Mediendienste sein
+++ BGH entscheidet zum Bankgeheimnis bei markenrechtlichen Auskunftsansprüchen
+++ Adblocker: Verlage blocken zurück und schlagen härtere Tonart an
+++ EuGH: Keine Umsatzsteuer bei Kryptowährung Bitcoin
+++ Bundeskabinett beschließt Förderrichtlinie für den Breitbandausbau
EuGH: Auch kurze Videos einer Online-Zeitung können audiovisuelle Mediendienste sein
Bietet eine Online-Zeitung auf ihrem Internet-Auftritt kurze Videos an, so können diese unter die Regelungen über audiovisuelle Mediendienste fallen. Dies hat der EuGH am Mittwoch entschieden. Das treffe jedenfalls dann zu, wenn die Videos nach Inhalt und Funktion im Vergleich zur journalistischen Tätigkeit der Online-Zeitung eigenständig seien. Hintergrund ist ein Vorabentscheidungsverfahren aus Österreich. Ein News-Portal hatte unter einer eigenen Rubrik in ihrem Online-Auftritt Videos eingestellt, die mit ihrer eigentlichen Text-Berichterstattung in keinem engen Bezug standen. Die Kommunikationsbehörde Austria war der Ansicht, dass in diesem Fall eine eigene Anzeigepflicht bestehe. Nach der Entscheidung des EuGH komme es für die Anwendbarkeit der Regelungen über audiovisuelle Mediendienste darauf an, ob die Videos redaktionell eigenständig und unabhängig sind oder ob die audivisuellen Elemente nur eine Nebenerscheinung darstellten und zur Ergänzung des Presseartikels dienten. Dies muss nun das vorlegende Gericht entscheiden.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
BGH entscheidet zum Bankgeheimnis bei markenrechtlichen Auskunftsansprüchen
Am Mittwoch hat der BGH entschieden, wann sich eine Bank gegenüber markenrechtlichen Auskunftsansprüchen auf ihr Bankgeheminis berufen darf. Wurde über ein Konto der Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Markenverletzung durchgeführt, dürfe sie die Herausgabe von Name und Anschrift des Kontoinhabers nicht verweigern. Dies ergebe eine unionsrechtliche Auslegung § 19 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 MarkenG. Erst im Juli hatte der EuGH in einem Vorlageverfahren zu diesem Rechtsstreit entschieden, dass ein etwaiges Auskunftsverweigerungsrecht nicht unbegrenzt und bedingungslos gelten dürfe, da es sonst das Recht auf geistiges Eigentum und effektiven Rechtsschutz vereiteln würde. Die Lizenznehmerin für das Markenparfum „Davidoff Hot Water” wendet sich in dem Rechtsstreit gegen den Verkäufer einer Produktfälschung auf ebay.
Zur Meldung bei Telemedicus.
Ausführlich zur EuGH-Entscheidung auf Telemedicus.
Adblocker: Verlage blocken zurück und schlagen härtere Tonart an
Mehrere Ereignisse prägten diese Woche die Auseinandersetzung über den Vertrieb und Einsatz von Internet-Werbeblockern. Nachdem bild.de ihr Angebot bereit letzte Woche für Nutzer von Adblock Plus gesperrt hatte, ging das Unternehmen diese Woche rechtlich gegen Umgehungsversuche dieser Sperre vor. So erging eine Eilentscheidung des LG Hamburg, wonach Eyeo eine Videoanleitung aus seinem Forum entfernen muss, in dem erklärt wurde, wie Werbeblocker-Nutzer den Werbeblocker-Blocker umgehen können. Dabei soll es sich nach Ansicht des Gerichts um eine technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a Abs. 2 UrhG handeln. Weiterhin drohte Bild mit Abmahnungen gegen alle, die die Adblocker-Sperre umgehen. Konkreter wurde es nochmal auf den Medientagen in München: Dort drohte ein G+J-Manager gegenüber einem Eyeo-Investor, er werde ihn verklagen, sollte die Werbebklocker-Sperre auf geo.de umgangen werden.
Ausführlich zu den neuesten Entwicklungen auf Telemedicus.
EuGH: Keine Umsatzsteuer bei Kryptowährung Bitcoin
Der EuGH hat diese Woche entschieden, dass keine Umsatzsteuer fällig ist, wenn Euro in Bitcoin gewechselt wird. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts (PDF) hervor. Demnach seien digitale den traditionellen Währungen gleichgestellt. Bitcoins seien nicht als Dienstleistung anzusehen, sondern als Währung. Hintergrund war ein Streit aus Schweden. Eine schwedische Steuerbehörde sah eine Umsatzsteuerpflicht bei Bitcoin-Plattformanbietern. Der EuGH hatte deshalb die Abgrenzung zwischen Währung und steuerpflichtiger Dienstleistung vorzunehmen.
Zur Pressemitteilung des Gerichts.
Bundeskabinett beschließt Förderrichtlinie für den Breitbandausbau
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dem Bundeskabinett die Förderrichtlinie für den Breitbandausbau am Mittwoch vorgelegt. Sie richtet sich an Kommunen und Landkreise und soll gezielt unterversorgte Regionen helfen auszubauen. Dabei sollen sie unter anderem die Wirtschaftlichkeitslücke von Investitionen bei Unternehmen schließen dürfen, die Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten errichten. Daneben sollen sie eigene Infrastrukturen errichten dürfen, um sie an Netzbetreiber zu verpachten. Damit erhofft sich die Bundesregierung eine Erreichung ihrer Breitbandziele. Diese sehen unter anderem bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung aller Bürger mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s vor. Als Fördersumme werden 2,7 Mrd- Euro zur Verfügung gestellt.
Zur Pressemitteilung auf bundesregierung.de.