+++ LG Köln zu Erfolgsaussichten in Sachen Adblock Plus
+++ OLG Köln zu BILD Online-Teaser
+++ OVG NRW zu Einsichtnahme in Gutachten über NS-Vergangenheit
+++ Bundestag plant Verlängerung des „German Patriot-Act“
+++ Bundeskabinett beschließt Abschaffung von Routerzwang
+++ Kartellverfahren: EU-Kommission gibt Google mehr Zeit
LG Köln zu Erfolgsaussichten in Sachen Adblock Plus
Vergangene Woche fand die mündliche Verhandlung im Streit zwischen dem Axel Springer Verlag und der Betreibergesellschaft der Adblockers AdBlock Plus statt. Das Gericht deutete an, es sehe kaum Chancen den Vertrieb des Werbeblockers Adblock Plus zu unterbinden. AdBlock Plus sah sich in der Vergangenheit zahlreicher Klagen von Verlagen und anderen Medienunternehmen ausgesetzt. Hauptkritikpunkt: AdBlock Plus bietet eine Whitelist an, auf die Unternehmen „nicht störende Werbung” eintragen lassen können. Von größeren Unternehmen verlangt AdBlock Plus für die Aufnahme auf die Whitelist Geld. Wie bereits das LG Hamburg und das LG München sah darin nun auch das LG Köln keinen unzulässigen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das endgültige Urteil wird im September erwartet.
Nachricht auf Heise Online.
Hintergrund von Telemedicus.
OLG Köln zu BILD Online-Teaser
Müssen Teaser von Nachrichtentexten presserechtlich unabhängig vom vollständigen Artikel beurteilt werden? Um diese Frage ging es vergangene Woche in einem Verfahren vor dem OLG Köln. Hintergrund war der Teaser für einen Artikel im Bezahlangebot von BILD online („BILD Plus“). Ein Politiker war presserechtlich gegen den Teaser vorgegangen. Vor dem OLG Köln war nun zu klären, ob das Verbot, den Teaser weiter zu veröffentlichen, auch für den vollständigen Artikel gilt. Das Gericht deutete an, dass es das Verbot auch auf den Artikel erstreckt sieht – zumindest dann, wenn Artikel und Teaser im Wesentlichen wortgleich sind. Der beklagte Axel Springer Verlag nahm daraufhin seine Berufung zurück.
Nachricht auf FAZ.
Nachricht auf Legal Tribune Online.
OVG NRW zu Einsichtnahme in Gutachten über NS-Vergangenheit
Ein Journalist kann in ein Gutachten vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nur teilweise Einsichtnahme verlangen. Das hat das OVG NRW vergangene Woche entschieden (Az.: 8 A 2410/13). Ein BILD-Journalist hatte Einsicht in ein Gutachten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragt. Darin ging es unter anderem über die NS-Vergangenheit ehemaliger Mitarbeiter des BMEL. Das BMEL entsprach dem Antrag nur teilweise, indem es sämtliche personenbezogenen Passagen schwärzte. Daraufhin klagte der Journalist vor dem OVG NRW. Das Gericht entschied nun, dass im Hinblick auf verstorbene Personen ungeschwärzte Einsicht gewährt werden müsse, soweit eine Verstrickung mit dem NS-Regime bestanden hat. Noch lebende Personen seien vor der Weitergabe ungeschwärzter personenbezogener Informationen allerdings zu befragen.
Nachricht auf Legal Tribune Online.
Nachricht im Berliner Tagesspiegel.
Bundestag plant Verlängerung des „German Patriot-Act“
Die erweiterten Kompetenzen der Geheimdienste nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz sollen um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das Gesetz wurde kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt. Es erlaubt insbesondere deutschen Geheimdiensten, Auskünfte und Daten von Terrorverdächtigen einzuholen. Das Gesetz ist bis Anfang 2016 befristet. Die Bundesregierung plant nun, das Gesetz um weitere fünf Jahre bis zum Jahr 2021 zu verlängern.
Nachricht auf Heise Online.
Bundeskabinett beschließt Abschaffung von Routerzwang
Das Bundeskabinett hat am Donnerstag beschlossen, dass Breitbandanbieter ihren Kunden kein bestimmtes Endgerät mehr vorschreiben dürfen. Durch die Gesetzesänderung sollen das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) angepasst werden. Dadurch soll künftig der Routerzwang bei einigen Internetprovidern entfallen. Provider haben nach der Verabschiedung sechs Monate Zeit um sich auf die Gesetzesänderung einzustellen. Wann der Bundestag das Gesetz verabschieden wird ist noch unklar.
Nachricht auf Golem
Nachricht auf Heise Online.
Kartellverfahren: EU-Kommission gibt Google mehr Zeit
Die EU-Kommission verlängert Google erneut die Frist zur Stellungnahme zu den Beschwerdepunkten im laufenden Wettbewerbsverfahren. Die EU-Kommission wirft Google u.a. vor, innerhalb der Trefferliste der Suchmaschine die Konkurrenz gegenüber den eigenen Angeboten zu benachteiligen. Ein weiterer Beschwerdepunkt ist das Betriebssystem Android. Hier prüft die Kommission, ob Google seine Marktmacht ausgenutzt oder wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen hat, um Android einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Google hat nun bis zum 31. August Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Nachricht auf Heise Online.
Nachricht auf ZDNet.