+++ EU-Handelspolitiker lehnen ACTA ab
+++ LG Berlin: Keine Loriot-Briefmarken in Wikipedia
+++ Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung nun doch beim EuGH
+++ YouTube geht gegen MP3-Konvertierungsdienste vor
+++ EuGH: National unterschiedlicher Urheberrechtsschutz und freier Warenverkehr
+++ EGMR stärkt Persönlichkeitsrechte Minderjähriger
+++ EuGH zu Genauigkeitserfordernissen bei Markenanmeldungen
EU-Handelspolitiker lehnen ACTA ab
Der EU-Handelsausschuss (INTA) hat am Donnerstag mit 19 zu 12 Stimmen gegen das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA gestimmt. Damit hat sich auch der fünfte und wohl wichtigste EU-Ausschuss gegen das Abkommen ausgesprochen. Die Entscheidung des Ausschusses wird als richtungsweisend für die endgültige Abstimmung des EU-Parlaments am 4. Juli angesehen. Weil ACTA als Vertrag mit Drittstaaten der Zustimmung aller EU-Länder und des EU-Parlaments bedarf, steht das Abkommen nun vermutlich vor dem Aus. In den vergangenen Monaten hat es weltweit Proteste gegen ACTA gegeben, da die Gegner in ihm eine Gefahr für die Internetfreiheit sehen.
Die Meldung bei Heise Online.
LG Berlin: Erbin verbietet Loriot-Briefmarken in Wikipedia
Wikipedia darf Briefmarken mit Loriot-Motiven nicht mehr zeigen. Das hat das Landgericht Berlin Ende März entschieden, wie nun bekannt wurde. Es bestätigte damit eine einstweilige Verfügung aus November 2011. Auf der Webseite waren einige Briefmarken mit bekannten Cartoon-Motiven sowie der Unterschrift von Loriot zu sehen. Eine Tochter und Miterbin von Loriot sah darin Verstöße gegen das Urheberrecht und Loriots postmortales Persönlichkeitsrecht. Teilweise gab das LG Berlin ihr Recht: Die Wiedergabe der Briefmarken sei rechtswidrig, sie müssten entfernt werden. Die Unterschrift zu zeigen, sei aber von der Informations-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit gedeckt.
Das Urteil (Az. 15 O 377/11) im Volltext.
Telemedicus hat sich das Urteil genauer angeschaut.
Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung nun doch beim EuGH
Seit gut zwei Wochen ist ein Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung beim EuGH anhängig. Das berichtete am Montag Hans Peter Lehofer, Richter am österreichischen Verwaltungsgerichtshof und Honorarprofessor an der Wirtschafts-Universität Wien, in seinem Blog. Grundlage ist ein Verfahren vor dem irischen High Court: Die Digital Rights Ireland Ltd., eine Bürgerrechtsbewegung für das digitale Zeitalter, geht seit gut zwei Jahren gerichtlich gegen die Vorratsdatenspeicherung in Irland vor. Der High Court hat schon damals entschieden, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen. Zwischenzeitlich hatte es immer wieder Berichte gegeben, dass ein entsprechendes Verfahren beim EuGH nun anhängig sei. Doch alle erwiesen sich als falsch – bis jetzt. Nur einen Tag später wurden auch die konkreten Fragen bekannt, mit denen sich der EuGH befassen muss.
Ausführliche Informationen im Blog von Hans-Peter Lehofer.
Die Meldung auf Telemedicus.
YouTube geht gegen MP3-Konvertierungsdienste vor
Der YouTube-Mutterkonzern Google geht offenbar gegen mehrere MP3-Konvertierungsdienste vor. Anfang Juni soll Google sich erstmals in einem Schreiben an einen Konvertierungsdienst gewandt haben, der Video-Tonspuren in ein MP3-Format umwandelt. Dem Anbieter „YouTube-MP3.org“ solle untersagt werden, weiterhin seine Dienste anzubieten. Auch der Dienst „Music-Clips.net“ erhielt laut torrentfreak.com ein entsprechendes Aufforderungsschreiben. Die Google-Anwälte verwiesen auf die YouTube-Geschäftsbedingungen, die es verbieten, YouTube-Inhalte herunterzuladen oder zu separieren. Sollten die Anbieter ihre Dienste nicht einstellen, drohe Google mit rechtlichen Schritten. Der Inhaber von „YouTube-MP3.org“ wandte sich daraufhin in einem Hilferuf an die Nutzer, in dem er eine Schließung seines Dienstes verweigert.
Zur Nachricht bei Heise Online.
EuGH: National unterschiedlicher Urheberrechtsschutz und freier Warenverkehr
Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden. Das hat der EuGH am Donnerstag entschieden. Eine italienische Firma hatte Designer-Möbel nachgebaut, ohne nationales Urheberrecht zu verletzen. Ein in Italien ansässiger, deutscher Spediteur importierte diese Möbel nach Deutschland und lieferte sie dort an die Kunden aus – hier bestand allerdings urheberrechtlicher Schutz. Das LG München II verurteilte den Spediteur daher wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Dagegen legte er Revision beim BGH ein, der den EuGH dazu befragte, ob die deutschen Strafvorschriften die Warenverkehrsfreiheit ungerechtfertigt einschränken. Im Ergebnis verneinte der EuGH das: Eine solche Beschränkung kann zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sein.
Das Urteil des EuGH im Volltext.
Ausführliche Meldung auf juris.
EGMR stärkt Persönlichkeitsrechte Minderjähriger
Über einen Minderjährigen darf auch dann nicht identifizierend berichtet werden, wenn der Sachverhalt einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse liefert. Das hat der EGMR am Dienstag in zwei Urteilen (Az.: 27306/07 und 1593/06) entschieden. Eine Ausnahme hiervon soll gelten, wenn es sich beim Betroffenen um eine Person der Zeitgeschichte handelt oder dieser gezielt die Öffentlichkeit aufgesucht hat. Zwei Zeitungsverlage klagten vor dem EGMR, nachdem Sie von den Österreichischen Gerichten zu Entschädigungszahlungen verurteilt wurden. Die streitgegenständlichen Zeitungsartikel enthielten bebilderte Berichte über einen Sorgerechtsstreit. Die österreichischen Urteile hätten aber keine Grundrechte der Zeitungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, so der EGMR.
Die Meldung auf Telemedicus.
Urteilsbesprechung von Hans Peter Lehofer.
Auch auf Telemedicus: BVerfG zu Persönlichkeitsrechten Minderjähriger.
EuGH zu Genauigkeitserfordernissen bei Markenanmeldungen
Welche Anforderungen muss das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bei einer Markenanmeldung erfüllen? Dazu hat der EuGH am Dienstag konkretisierend geurteilt. Mitte Oktober 2009 meldete das Chartered Institute of Patent Attorneys (CIPA) die Bezeichnung „IP TRANSLATOR“ im vereinten Königreich als nationale Marke an. Als Dienstleistungen zeigte es (nur) die Oberbegriffe der entsprechenden Klasse der Nizza-Klassifikation an. Das nationale Markenamt lehnte die Eintragung ab: Auf dieser Basis sei die Bezeichnung „IP TRANSLATOR“ beschreibend, es fehle ihr an Unterscheidungskraft. Der EuGH stellte dazu klar: Oberbegriffe können bei einer Anmeldung ausreichen. Ein Anmelder müsse Waren und Dienstleistungen aber in jedem Fall so klar und eindeutig mitteilen, dass der Schutzumfang bestimmbar sei.
Das Urteil des EuGH im Volltext.
Mehr Informationen bei juris.
Vielen Dank an Christoph Falch, Mir Amir Heydarinami und Cindy Raunick für die Mitarbeit an diesem Wochenrückblick.