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Wochenrückblick: Accessprovider, Modchips, Sampling, TAL

+++ BGH entscheidet zur Störerhaftung von Accessprovidern

+++ BNetzA veröffentlicht Entwurf neuer TAL-Regulierungsverfügung

+++ BVerfG verhandelt Zulässigkeit des Tonträger-Sampling

+++ Nintendo siegt vor Gericht über Modchip-Händler

+++ Facebook: Härtere Reaktionen auf Hasskommentare

+++ Justizminister fordern Bitcoin-Überwachung durch EU-Kommission
BGH entscheidet zur Störerhaftung von Accessprovidern
Der BGH hat diese Woche entschieden, dass Access-Provider unter bestimmten Umständen für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften können. Hintergrund sind Klagen von Rechteinhabern gegen Telekommunikationsunternehmen, die den Zugang zum Internet vermitteln. Der BGH entschied nun, dass Access-Provider eine subsidiäre Störerhaftung treffen kann. Die Rechteinhaber müssten jedoch zunächst zumutbare Maßnahmen unternehmen, um gegen näher stehende Beteiligte an der Urheberrechtsverletzung vorzugehen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Eine ausführliche Analyse auf Basis der Pressemitteilung des BGH.

BNetzA veröffentlicht Entwurf neuer TAL-Regulierungsverfügung
Am Montag hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Konsultationsentwurf einer Regulierungsverfügung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) veröffentlicht. Darin genehmigt sie grundsätzlich auch den Antrag der Telekom, die HVt-Nahbereiche exklusiv ausbauen zu können. Allerdings erhalten auch die Wettbewerber unter bestimmten Umständen die Möglichkeit zum exklusiven HVt-Nahbereich-Ausbau mit VDSL2-Vectoring, wenn sie im Gegenzug eine notarielle Ausbauverpflichtung abgeben. In ersten Stellungnahmen wurde der Entwurf insbesondere von Wettbewerberseite kritisiert.
Zur Veröffentlichung der BNetzA.
Zum Konsultationsentwurf der BNetzA.

BVerfG verhandelt Zulässigkeit des Tonträger-Sampling
Der über 10 Jahre dauernde Rechtsstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham geht nun vor dem BVerfG in die nächste Runde. Pelham hatte dem 1977 von Kraftwerk veröffentlichtem Titel „Metall auf Metall“ eine zwei Sekunden lange Sequenz entnommen und damit den Song „Nur mir“ der Interpretin Sabrina Setlur unterlegt. Der BGH hatte Ende 2012 entschieden, dass Sampling zwar grundsätzlich zulässig sei, wenn das neue Werk genügend Abstand zur Vorlage erkennen lässt, so dass es als eigenständig wahrgenommen wird und die Tonfolge nicht selbst eingespielt werden kann. Hiergegen wendet sich Pelham nun vor dem BVerfG und argumentiert, dass eine derart strikte Auslegung des Verwertungsrechts des Tonträgerherstellers (§ 85 UrhG) ihn in unzulässiger Weise in seiner Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) einschränke.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.
Zur verfahrensbegleitenden Mitteilung des BVerfG.

Nintendo siegt vor Gericht über Modchip-Händler
Das italienische Unternehmen „PC Box“ ist im Rechtsstreit um den Vertrieb von Modchips Nintendo unterlegen. Das mit der Sache befasste Mailänder Gericht sah im Vertrieb der Modchips eine rechtswidrige Umgehung von Nintendos Kopierschutzmaßnahmen. Es verurteilte PC Box dazu, sämtliche noch auf Lager befindlichen Modchips zu vernichten und Schadensersatz an Nintendo zu zahlen. Das Gericht hatte im Verlauf des Verfahrens auch den EuGH angerufen. Dieser hatte befunden, dass Kopierschutzmechanismen unter Umständen auch für kommerzielle Zwecke ausgehebelt werden dürfen, etwa wenn sie unverhältnismäßig oder nicht sinnvoll erschienen. Das Mailänder Gericht folgte bei der Beurteilung dieser Frage der Argumentation Nintendos, nach der die Modchips überwiegend dazu dienten, rechtswidrig kopierte Spiele spielen zu können.
Zur Meldung auf heise.de.

Facebook: Härtere Reaktionen auf Hasskommentare
Nach Monaten der öffentlichen Debatte um Hasskommentare in Sozialen Netzwerken, kündigt Facebook nun an, künftig schneller und konsequenter reagieren zu wollen. Beiträge, die als glaubhafte Androhung physischer Gewalt eingeschätzt würden, würden künftig entfernt. Dabei gehe es dem Unternehmen zufolge um die Art und Weise der Durchsetzung, nicht um eine Änderung der Nutzungsbedingungen. Damit kam das Unternehmen einer am Freitag veröffentlichten Entschließung des EU-Parlaments zuvor. Darin fordern die Parlamentarier die Betreiber von Online-Plattformen bei der Verbreitung von Hasskommentaren und Terrorpropaganda rechtlich stärker in die Pflicht zu nehmen.
Zur Meldung auf golem.de.
Zur Entschließung des EU-Parlaments.

Justizminister fordern Bitcoin-Überwachung durch EU-Kommission
Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben die EU-Kommission aufgefordert, einheitliche Regeln zur Aufsicht von Bitcoin-Transaktionen zu entwickeln. Damit sollten insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten von Terrorgruppen unterbunden werden. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung hervor, die die EU-Justizminister diese Woche veröffentlichten.
Zur gemeinsamen Erklärung der EU-Justizminister.

, Telemedicus v. 29.11.2015, https://tlmd.in/a/3016

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