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Wochenrückblick: Abofallen, Jobs, MDR

+++ Bundesregierung präsentiert Gesetzesentwurf zur „Button-Lösung”

+++ Steve Jobs zieht sich bei Apple zurück

+++ Streit um Facebooks Like-Button zieht Kreise

+++ Gamescom in Köln: Besucherrekord und Ärger um RTL-Beitrag

+++ MDR-Intendanz: Verwaltungsrat einigt sich auf drei Kandidaten

+++ OLG Hamburg spricht letztes Wort im Fall „Metall auf Metall”

+++ Kino.to: Staatsanwaltschaft Dresden kann nicht gegen Nachfolger vorgehen

Bundesregierung präsentiert Gesetzesentwurf zur „Button-Lösung”
Die Bundesregierung hat vergangene Woche einen Referentenentwurf präsentiert, der für Vertragsschlüsse im Internet eine sog. „Button-Lösung” vorsieht. Kernaussage des Entwurfs ist, dass im E-Commerce ein Vertrag nur dann wirksam geschlossen werden soll, wenn der Kunde auf eine speziell gestaltete Schaltfläche klickt. Der Entwurf ist allerdings handwerklich schlecht gemacht und führt im Ergebnis nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer Verschlechterung der Verbraucherrechte.
Mehr auf Telemedicus.

Steve Jobs zieht sich bei Apple zurück
Steve Jobs hat sich wegen einer schweren Krankheit aus seiner Rolle als Apple-Chef in eine Position im Aufsichtsrat zurückgezogen. Jobs hatte Apple seit der Gründung geprägt und von einem Computerhersteller zu einem erfolgreichen Entertainment-Konzern gemacht. Er gilt zudem als innovativer Produktentwickler und Unternehmenslenker. Seine Fans verehren ihn auch wegen seiner Fähigkeiten als Entertainer, die er regelmäßig bei den Produktpräsentationen von Apple unter Beweis stellte. Nachfolger von Jobs wird sein ehemaliger Stellvertreter Tim Cook. Dieser hatte Jobs bereits früher vertreten, wenn er wegen seiner immer wieder aufflammenden Krebserkrankung ausgefallen war.
Die wichtigsten Fragen und Antworten bei den IfM News.

Streit um Facebooks Like-Button zieht Kreise
Der Streit um den Like-Button von Facebook geht weiter: Nachdem zunächst das schleswig-holsteinische Datenschutzzentrum ULD angekündigt hatte, gegen die Einbindung des Like-Buttons vorgehen zu wollen, war es stark kritisiert worden. Das ULD reagierte zunächst, indem es eine FAQ-Liste im Internet veröffentlichte. Andere Datenschutzbeauftrage haben sich mittlerweile hinter das ULD gestellt. Jens Ferner hat derweil ein Plugin vorgestellt, mit dem sich die Buttons auch datenschutzkonform einbinden lassen.
Weitere Informationen bei Heise Online.

Gamescom in Köln: Besucherrekord und Ärger um RTL-Beitrag
Die Spielemesse Gamescom in Köln hat einen neuen Besucherrekord erreicht. 275.000 Gamer erschienen zu dem Spektakel in der Kölner Messe. Mit von der Partie war auch ein Fernsehteam von RTL: Die Journalisten drehten dort einen Fernsehbeitrag, der sehr polemisch daherkam und Gamer als schlecht riechend und bei Frauen unbeliebt einstufte. Die Gamerszene lief daraufhin Sturm gegen RTL, selbst ein Teil der RTL-Webseite wurde gehackt. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt fand den Beitrag derweil zwar ärgerlich, wies aber die Programmbeschwerden, die gegen den Beitrag erhoben worden waren, im Ergebnis zurück. RTL hat sich derweil entschuldigt – von Konsequenzen für die verantwortlichen Redakteure ist nichts bekannt.
Bericht bei DWDL.

MDR-Intendanz: Verwaltungsrat einigt sich auf drei Kandidaten
Der Mitteldeutsche Rundfunk wird in Kürze einen neuen Intendanten bekommen. Das Rennen um diesen Posten ist noch offen. Der MDR-Verwaltungsrat hat sich vergangenen Dienstag allerdings auf einen kleinen Kreis von Kandidaten geeinigt: Als ernsthafte Aspiranten kommen nun noch Karola Wille, bisher stellvertretende Intendantin und leitende Justiziarin, und Bernd Hilder, bisher Chefredakteur der Leipziger Zeitung LVZ, in Frage. Dritter Kandidat ist offenbar Helfried Spitra, Leiter der „Hauptabteilung Zentrale Aufgaben Fernsehen” beim WDR. Der MDR ist jüngst immer wieder von Skandalen betroffen, zuletzt um den Unterhaltungschef Foht, der private und dienstliche Geschäfte vermischt haben soll.
Mehr zur Besetzung des Intendantenpostens bei der SZ.

OLG Hamburg spricht letztes Wort im Fall „Metall auf Metall”
Das OLG Hamburg hat in dem Rechtsstreit zwischen der Gruppe Kraftwerk und Moses Pelham das wohl letzte Urteil gefällt. Das OLG entschied, dass Pelham durch die Verwendung von Tonausschnitten aus einem Song von Kraftwerk deren Leistungsschutzrecht verletzt hatte. Der BGH hatte den Fall bereits 2008 vorliegen gehabt und damals zum Verhältnis zwischen dem Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers (§ 85 UrhG) und dem Recht auf freie Benutzung (§ 24 UrhG) geurteilt. Der BGH entschied damals, dass eine Benutzung fremder Tonaufnahmen als Sample dann unzulässig sei, wenn das Sample einfach selbst hätte eingespielt werden können. Ob dies der Fall war, hatte nun noch das OLG Hamburg zu beurteilen: Das Gericht entschied, dass die Samples von Pelham auch problemlos hätten selbst hergestellt werden können. Es gab folglich Kraftwerk Recht.
Besprechung des Falls bei den IUM News.

Kino.to: Staatsanwaltschaft Dresden will nicht gegen Nachfolger vorgehen
Die Staatsanwaltschaft Dresden will nicht gegen die Nachfolgerportale von Kino.to vorgehen. Die Staatsanwaltschaft war darauf hingewiesen worden, dass sich im Internet mehrere Internetseiten damit brüsteten, der „offizielle Nachfolger” von Kino.to zu sein. Die Staatsanwaltschaft überwache diese Portale aktuell aber nicht, sagte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde zu Heise Online: „Das können wir einfach nicht leisten.” Das Verfahren gegen die Hintermänner von Kino.to läuft derweil, ermittelt wird insgesamt gegen insgesamt 25 Personen.
Weitere Informationen bei Heise Online.

, Telemedicus v. 28.08.2011, https://tlmd.in/a/2063

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