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Wochenrückblick: Abofallen, Cookies, Google

+++ Bundestag verabschiedet „Button-Lösung”

+++ SPD scheitert mit Vorschlag für Cookie-Regelung

+++ EuGH: Urheberrechtlicher Schutz von Fußballspielplänen

+++ Neue Datenschutzerklärung von Google in Kraft getreten

+++ Gutachten: „Erhebliche Bedenken” gegen Warnhinweismodell

+++ Bundesregierung will ACTA-Abkommen offenbar weiterhin ratifizieren
Bundestag verabschiedet „Button-Lösung”
Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschlossen, durch das Verbraucher besser vor Abofallen im Netz geschützt werden sollen. Demnach sollen Verbraucher bei Bestellungen im Internet künftig deutlicher auf die Kosten hingewiesen werden. Insbesondere soll der Button, mit dem die Bestellung letztlich ausgeführt wird, mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen” beschriftet werden müssen. Nur wenn diese Formvorschriften eingehalten werden, soll ein Vertrag zustandekommen. Diese sog. „Button-Lösung” war schon im Vorfeld in die Kritik geraten: Kommt ein Vertrag wegen fehlerhafter Formvorschriften nicht zustande, kann dies für Verbraucher auch negative Folgen haben.
Hintergründe beim Shopbetreiber-Blog.
Telemedicus kritisch zur Button-Lösung

SPD scheitert mit Vorschlag für Cookie-Regelung
Die SPD-Bundestagsfraktion ist mit einem Vorstoß zur Regelung von Cookies gescheitert. Der Vorschlag sah eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) vor, wonach Cookies nur mit Einwilligung des Nutzers auf dessen Rechner gespeichert werden dürfen. Während die Oppositionsparteien dem Gesetzesentwurf zustimmten, wurde das Gesetz von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die gesetzlichen Regelungen über Cookies sind schon lange umstritten. Die sog. „Cookie-Richtlinie” (2009/136/EC) schreibt bereits eine strengere Regelung von Cookies vor. In Deutschland ist die Richtlinie bislang jedoch noch nicht ratifiziert. Der Gesetzesentwurf der SPD ist bereits der zweite gescheiterte Versuch, eine entsprechende Regelung in Deutschland umzusetzen.
Zur Pressemeldung des Bundestages.
FAQ zur Cookie-Richtlinie (auf Basis eines alten Gesetzesentwurfes).

EuGH: Urheberrechtlicher Schutz von Fußballspielplänen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut über den urheberrechtlichen Schutz von Fußballspielplänen entschieden (Rs. C-604/10). Demnach sind Spielpläne nicht schutzfähig, wenn ihre Zusammenstellung überwiegend auf organisatorischen Zwängen beruht. Bereits im Jahr 2004 hatte der EuGH entschieden, dass Fußballspielpläne nach dem Datenbankschutz sui generis (Art. 7 der Richtlinie 96/9) schutzfähig sind. Nun hatte der EuGH zu entscheiden, ob auch ein urheberrechtlicher Schutz in Betracht kommt (Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9). Ein solcher Schutz liege jedoch nur dann vor, wenn die Auswahl auf Basis einer gewissen Originalität erfolgt, so der EuGH. Ergibt sich die Zusammenstellung der Daten vor allem aus Sachzwängen, sei die Datenbank nicht nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie geschützt.
Die Meldung bei juris.
Die Entscheidung im Volltext.

Neue Datenschutzerklärung von Google in Kraft getreten
Am Donnerstag ist die neue Datenschutzerklärung von Google in Kraft getreten. Mit den neuen Bestimmungen will Google die Richtlinien von mehr als 60 unterschiedlichen Diensten vereinheitlichen. Darüber hinaus sollen jedoch auch die Daten, die über die einzelnen Dienste gesammelt werden, zusammengeführt werden. Vor allem Datenschützer hatten diese Pläne im Vorfeld massiv kritisiert. So kam die Artikel-29-Gruppe, das Datenschutzgremium der EU, zu dem Schluss, dass die neuen Regelungen rechtswidrig seien. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte Googles Vorhaben: Nutzer könnten den Bestimmungen nicht mit Klarheit entnehmen, welche Daten für welchen Zweck erhoben, gespeichert, übermittelt und auswertet werden.
Ein Überblick über die Änderungen bei LTO.
Golem zur Kritik der Datenschützer.

Gutachten: „Erhebliche Bedenken” gegen Warnhinweismodell
Prof. Dr. Thomas Hoeren hat im Auftrag des Branchenverbandes eco ein Gutachten über sog. Warnhinweismodelle erstellt. Erst vor wenigen Wochen hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Gutachten zum sog. Two-Strikes-Verfahren vorgelegt. Danach sollen Nutzer, denen Urheberrechtsverletzungen im Netz vorgeworfen werden, zunächst eine Warnung von ihrem Internet-Provider erhalten, bevor sie abgemahnt werden können. Im Unterschied zum sog. Three-Strikes-Modell soll jedoch keine Sperrung des Internetanschlusses erfolgen. Die Studie des BMWi kam zu dem Ergebnis, dass ein solches „vorgerichtliches Mitwirkungsmodell” in Deutschland zulässig wäre. Anders sieht es nun Professor Hoeren: Wie Zeit online berichtet, bestünden „erhebliche Bedenken” gegen Warnhinweismodelle in Deutschland. Zweifelhaft seien vor allem die Vorgehensweise und die angestrebten Mittel des „vorgerichtlichen Mitwirkungsmodells”.
Die Meldung bei Telemedicus.
Das Gutachten im Volltext.

Bundesregierung will ACTA-Abkommen offenbar weiterhin ratifizieren
Die Bundesregierung will das umstrittene Anti-Piraterieabkommen ACTA offenbar weiterhin ratifizieren. Zu diesem Schluss kommt der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, der vergangene Woche im Rahmen einer Fragestunde des Bundestages eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt hat. Die Bundesregierung antwortete auf seine Anfrage zum weiteren Ratifizierungsprozess: „Das Bundeskabinett hat am 30. November 2011 der Zeichnung von ACTA durch die Bundesrepublik Deutschland zugestimmt. Ein konkreter Zeichnungstermin und zeitliche Planungen zum Ratifikationsverfahren stehen derzeit nicht fest.”
Ausführlich bei gruen-digital.de.

, Telemedicus v. 04.03.2012, https://tlmd.in/a/2214

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