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Wochenrückblick: Abmahnungen, Wahlwerbung, NetzDG

+++ Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch

+++ OVG: rbb darf NPD-Wahlwerbung verweigern

+++ KJM: JusProg kein geeignetes Jugendschutzprogramm

+++ EU-Kommission fordert Maßnahmen gegen Fake News

+++ Bundestag-Anhörung zu NetzDG
Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche einen aktualisierten Entwurf eines Gesetzes gegen Abmahnmissbrauch beschlossen. Hierzu sollen Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) insbesondere finanzielle Anreize für Abmahnungen reduzieren. So soll bei Verletzungen von bloßen Informationspflichten kein Anspruch auf Aufwendungsersatz bestehen. Dies soll auch für kleine Unternehmen auch bei Verstößen gegen Datenschutz gelten. Im Umkehrschluss stellt der Gesetzesentwurf damit klar, dass Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen prinzipiell möglich sind – dies ist bislang umstritten. Zudem sieht der Entwurf einen Gegenanspruch gegen unberechtigte Abmahnungen, eine Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes und Regelungen zu Vertragsstrafen bei Unterlassungserklärungen vor.
Detaillierte Analyse im Shopbetreiber Blog.
Details und Kritik bei Golem.

OVG: rbb darf NPD-Wahlwerbung verweigern
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) darf die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) vergangene Woche entschieden. Öffentlich-rechtliche Sender dürfen die Ausstrahlung nur bei offensichtlichen Rechtsverstößen verweigern. Im Spot hieß es unter anderem, es würden täglich Deutsche Opfer von „ausländischen Messermännern”. Deutsche müssten sich daher in „einzurichtenden Schutzzonen” in Sicherheit bringen. Das OVG sah hierein eine evidente Volksverhetzung im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Der Spot stelle sämtliche Migranten als existenzielle Bedrohung dar und diffamiere damit pauschal Teile der Bevölkerung.
Die Entscheidung im Volltext.
Nachricht bei urheberrecht.org.

KJM: JusProg kein geeignetes Jugendschutzprogramm
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vergangene Woche entschieden, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) bei ihrer Anerkennung des Jugendschutzprogramms JusProg als geeignetes Jugendschutzprogramm ihren Beurteilungsspielraum überschritten habe. JusProg sei nicht im Sinne des JMStV geeignet. Bei JusProg handelt es sich um eine Filtersoftware, die Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten im Internet schützen soll. JusProg ist derzeit das einzige anerkannte Jugendschutzprogramm, für das Anbieter jugendgefährdender Inhalte im Netz ihre Inhalte kennzeichnen können, um ihren jugendschutzrechtlichen Pflichten nachzukommen. Alternativ müssen Anbieter selbst technische Sperren vorsehen oder Sendezeitbeschränkungen beachten.
Hintergründe bei spielerecht.de.

EU-Kommission fordert Maßnahmen gegen Fake News
Die EU-Kommission fordert von Betreibern sozialer Netzwerke weitere Maßnahmen zum Kampf gegen Fake News. Insbesondere die Europawahl sieht die Kommission nach wie vor gefährdet. Zwar hob die Kommission einige erste Schritte der großen Betreiber sozialer Netzwerke hevor – wie beispielsweise ein Verhaltenskodex von Google, Facebook, Twitter und Mozilla sowie verschiedene Transparenzoffensiven. Die bisherigen Maßnahmen reichten jedoch nicht aus, um gezielte Desinformationskampagnen wirksam zu unterbinden. Ende das Jahres will die Kommission hierzu einen umfassenden Bericht vorlegen.
Ausführlich beim Tagesspiegel.

Bundestag-Anhörung zu NetzDG
Vergangene Woche hat vor dem Ausschuß für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) stattgefunden. Das NetzDG fordert von Betreibern sozialer Netzwerke, Verfahren zu etablieren, um innerhalb kurzer Fristen rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen nach Beschwerden zu entfernen. Werden die Verfahren nicht oder nicht richtig etabliert, drohen Bußgelder von bis zu 5 Millionen Euro. In der Anhörung zeigte sich eine gemischte Bilanz: Demnach habe das Bundesamt für Justiz (BfJ) im vergangenen Jahr rund 1.000 Beschwerden über den Umgang sozialer Netzwerke mit dem NetzDG erhalten. 71 Verfahren würden derzeit geführt – erste Bußgelder seien möglich. Mehrere Sachverständige wiederholten zudem die Forderung, neben Verfahren zum Entfernen von Inhalten auch ein Verfahren zur Wiederverörffentlichung vorzusehen, wenn sich Inhalte im Nachhinein als zulässig herausstellen.
Ausführlich bei Heise online.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 19.05.2019, https://tlmd.in/a/3418

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