+++ „Abmahnbeantworter” des Chaos Computer Clubs
+++ Whatsapp aktualisiert AGB
+++ Kommt das EU-weite Presse-Leistungsschutzrecht?
+++ BGH: Kein Schutz für Abbruchjäger bei eBay
+++ Neuer Versucht für Vernehmung von Snowden in Deutschland
+++ Justizsenator: Maas soll Vorgehen in Landesverrats-Affäre erklären
„Abmahnbeantworter” des Chaos Computer Clubs
Der Chaos Computer Club (CCC) hat einen „Abmahnbeantworter” eingerichtet. Mit ihm sollen wegen Urheberrechtsverstößen Abgemahnte per Formular ein Antwortschreiben erzeugen können, das „die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis setzt”. Nutzer beantworten dabei nacheinander Fragen („Wer mahnt ab?”, „Warum sind Sie nicht Täter?”, „Warum sind Sie nicht Störer?”), der Abmahnbeantworter generiert das Antwortschreiben. Gerade diese präzisen Angaben können jedoch taktisch vor Gericht durchaus nachteilig sein, kritisert u.a. Rechtsanwalt Markus Kompa.
Zum Abmahnbeantworter des CCC.
Markus Kompa kritisch zum Abmahnbeantworter.
Whatsapp aktualisiert AGB
Whatsapp hat erstmals seit der Übernahme durch Facebook die Nutzungsbedingungen aktualisiert. Facebook soll demnach die Telefon-Nummer des Whatsapp-Nutzers erhalten sowie Informationen dazu, wann er bei dem Dienst aktiv war. Nachrichteninhalte sollen zwischen den Diensten aber nicht getauscht werden. Durch die neuen AGB soll Facebook in der Lage sein, gezielter Werbung zu schalten. Zwar lässt sich der Einsatz der Nummer zur Personalisierung der Werbung verhindern, nicht aber ihre Übermittlung an sich.
Zur Nachricht bei heise.de.
Kommt das EU-weite Presse-Leistungsschutzrecht?
Die Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat vergangene Woche ein vertrauliches Konzept-Papier der EU-Kommission für eine Urheberrechtsreform geleakt. In dem Dokument zur Folgenabschätzung verschiedener Maßnahmen sind u.a. Erwägungen vorgesehen, ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen. Nachdem Verlage in Deutschland und Spanien eher enttäuschende Erfahrungen mit den nationalen Regelungen gemacht haben, soll nun ein neuer Versuch auf europäischer Ebene unternommen werden. Ziel soll es sein, Inhalte im Netz effektiver monetarisieren zu können – insbesondere die Nutzung durch Suchmaschinen und Social Networks – und Einnahmen in der Verwertungskette zu verteilen.
Details bei heise.de.
BGH: Kein Schutz für Abbruchjäger bei eBay
Wer auf eBay systematisch auf Abbrüche von Online-Auktionen spekuliert, nur um später Schadensersatz geltend zu machen, verhält sich rechtsmissbräuchlich. Das ergibt sich aus zwei Entscheidungen des BGH (Az. VIII ZR 182/15 und VIII ZR 100/15). „Abbruchjäger” beteiligen sich mit niedrigen Geboten an vielen Angeboten, um Schadensersatz zu fordern für den Fall zu fordern, dass Verkäufer das Angebot zurückziehen.
LTO mit einer differenzierenden Betrachtung.
Neuer Versucht für Vernehmung von Snowden in Deutschland
Die Fraktionen der Grünen und der Linken haben beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erneut eine Vernehmung von Edward Snowden in Deutschland gefordert. Im Rahmen des NSA-Untersuchungsausschusses war Snowden bereits 2014 als Zeugne benannt worden. Union und SPD hatten jedoch eine Vernehmung von Snowden im russischen Asyl durchgesetzt – eine Vernehmung in Deutschland sollte es nicht geben. Ein Organstreitverfahren der Opposition gegen diese Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht war erfolglos. Nun unternehmen die Obleute der Opposition im Untersuchungsausschuss einen neuen Anlauf. Argument: Weder eine Vernehmung per Video noch eine Anhörung von Edward Snowden in Moskau seien gleichwertig mit einer Vernehmung in Deutschland.
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Justizsenator: Maas soll Vorgehen in Landesverrats-Affäre erklären
Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat vergangene Woche eine Erklärung von Bundesjustizminister Maas in der Landesverrats-Affäre um netzpolitik.org gefordert. Konkret fordert der Heilmann eine Rechtfertigung von Maas. Zudem solle der Generalbundesanwalt gesetzlich von Weisungen befreit und unabhängiger gemacht werden. Maas hatte durch Weisung gegenüber dem Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen das Bürgerrechtsportal netzpolitik.org letztes Jahr gestoppt. Netzpolitik.org hatte interne Haushaltspapiere des Bundesamts für Verfassungsschutz im Internet veröffentlicht und analysiert.
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