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Wochenrückblick: Abhörskandal, Autocomplete, verwaiste Werke

+++ Abhörskandal: neue Enthüllungen und Beschwerden

+++ EuGH: Urheberrechtsabgabe bei PCs und Druckern

+++ Verwaiste Werke: Bundestag verabschiedet Entwurf

+++ Bundestag beschließt Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

+++ Generalanwalt Jääskinen: Es gibt kein Recht auf Vergessenwerden

+++ LG München I: Einstweilige Verfügung wegen Autocomplete

+++ WIPO-Konferrenz: Globale Urheberrechtsschranken für Blinde
Abhörskandal: neue Enthüllungen und Beschwerden
Der internationale Abhörskandal der letzten Wochen schlägt immer neue Wellen. So wurde gestern bekannt, dass der amerikanische Geheimdienst NSA EU-Institutionen verwanzt und abgehört haben soll. Desweiteren deckte der Spiegel auf, dass allein in Deutschland bis zu 500 Millionen Verbindungen jeden Monat überwacht wurden. Die Bundesregierung hat diese Woche außerdem vergeblich bei der britischen Regierung weitere Informationen wegen des Tempora-Programms angefordert. Die Initiative „europe-v-facebook” hat sich bei verschiedenen Datenschutzbehörden über die mögliche Kooperation von Online-Diensten beschwert. Der Hauptinformant des PRISM-Programms Edward Snowden befindet sich weiterhin auf der Flucht vor den USA.
Zum Bericht des Spiegel über die Abhörung der EU-Institutionen.
heise.de mit einem Bericht über die diplomatischen Folgen das Abhörskandals.

EuGH: Urheberrechtsabgabe bei PCs und Druckern
Der EuGH hat am Donnerstag entschieden, dass Urhebern ein gerechter Ausgleich dafür zusteht, dass ihre Werke über Drucker und PCs verfielfältigt werden. Dies ergebe sich aus einer europarechtskonformen Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie. Der Entscheidung ging ein bereits seit Jahren geführter Streit zwischen der VG Wort und mehreren Verwertern voraus. Zuletzt hatte der BGH die Sache dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.
Zum Urteil des EuGH.

Verwaiste Werke: Bundestag verabschiedet Entwurf
Am Donnerstag hat der Bundestag eine Änderung des Urhberrechtsgesetzes verabschiedet, die Neuregelungen für verwaiste Werke beinhaltet. Danach soll die nicht-kommerzielle Nutzung von bestimmten Werken möglich sein, die vergriffen sind und für die sich keine Rechteinhaber mehr ermitteln lassen. Die Änderungen beruhen auf den Vorgaben einer Richtlinie. Ziel der Novelle ist vor allem, urheberrechtlich geschützte Werke der Wissenschaft weiter erhalten zu können. Daneben setzt die Gesetzesänderung das geplante Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Publikationen um.
Zur Nachricht bei heise.de.

Bundestag beschließt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Ebenfalls am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Das Gesetz führt unter anderem einen Anspruch auf Erstattung von Kosten zur Abwehr von Abmahnungen ein. Darüber hinaus soll der Streitwert bei Abmahnungen im Wettbewerbs- und Urheberrecht in vielen Fällen auf 1.000 Euro gedeckelt werden – was auch zu einer Reduzierung der Abmahnkosten führt. Daneben enthält das Gesetzespaket zahlreiche weitere kleinere Änderungen, die unseriösen Geschäftspraktiken entgegenwirken sollen.
Übersicht zu den Änderungen im Shopbetreiber-Blog.
Weitere Details bei haufe.de.

Generalanwalt Jääskinen: Es gibt kein Recht auf Vergessenwerden
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Jääskinen sieht nach derzeitigem Recht keine allgemeine Grundlage für einen Löschungsanspruch von Daten, die online durch Suchmaschinen auffindbar sind. Dies geht aus einem Gutachten hervor, das der Generalanwalt in einem Vorabentscheidungsverfahren diese Woche veröffentlichte. Das Gutachten betraf mehrere Auslegungsfragen zur Datenschutzrichtlinie. Unter anderem argumentiert Jääskinen, dass in diesem Fall spanisches Datenschutzrecht anwendbar sei, auch wenn Google nur durch werbende Tochterunternehmen in Spanien auftritt. Die Empfehlungen des Generalanwalts sind für das Gericht nicht bindend – doch häufig schließen sich die Richter seiner Meinung an.
Die Schlussanträge des Generalanwalts.
Telemedicus mit einem Kommentar zum Recht auf Vergessenwerden.

LG München I: Einstweilige Verfügung wegen Autocomplete
Mitte der Woche wurde eine einstweilige Verfügung gegen Google bekannt, die das Landgericht München I erlassen hat. Danach darf die Suchmaschine nicht mehr hinter dem Namen des antragsstellenden Unternehmens TV-Wartezimmer als Autocomplete „Insolvenz” vorschlagen. Das Gericht setzte damit die neueste Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Suchmaschinen für Autocomplete um. Danach haftet Google ab Kenntnis für rechtswidrige Suchergänzungsvorschläge.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.
Telemedicus mit einer Analyse des Autocomplete-Urteils des BGH.

WIPO-Konferrenz: Globale Urheberrechtsschranken für Blinde
Die Vertragskonferrenz der World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat am Donnerstag in Marrakesch beschlossen, dass es weitreichende Urheberrechtsschranken zugunsten von Blinden geben soll. So soll es insbesondere Organisationen erleichtert werden, urheberrechtlich geschützte Werke für Blinde wahrnehmbar zu machen und weiterzugeben. Neu ist nun vor allem, dass es auch länderübergreifend möglich sein kann, Werke weiterzugeben.
Zum Bericht bei heise.de.

  • Dr. Sebastian Louven

    Sebastian Louven ist Rechtsanwalt mit Beratungsschwerpunkten im Telekommunikationsrecht und Kartellrecht.

, Telemedicus v. 30.06.2013, https://tlmd.in/a/2597

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