+++ Gesetzgebungsprozess für Abhilfeklage gestartet
+++ BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil unzulässig
+++ Datenschutzkonferenz zu Abo statt Werbeeinwilligung auf Webseiten
+++ Italienische Datenschutzbehörde bemängelt Nutzerdatenverarbeitung durch OpenAI
Gesetzgebungsprozess für Abhilfeklage gestartet
Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Regierungsentwurf und mit der auf Leistung gerichteten, sog. Abhilfeklage ein neues Klageinstrument eingeführt. Damit soll eine EU-Richtlinie verspätet in deutsches Recht umgesetzt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher würden künftig nach den Worten Buschmanns „schneller zu ihrem Recht kommen“. Außerdem soll die Justiz von zahlreichen Individualklagen in Massenverfahren entlastet werden. Einreichen können die Abhilfeklage laut dem Entwurf nur bestimmte Verbraucherschutzverbände.
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BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil unzulässig
Nachdem der EuGH die Vorratsdatenspeicherung bereits für unionsrechtswidrig erklärt hat, fehlt gleichgerichteten Verfassungsbeschwerden das Rechtsschutzbedürfnis. Die Beschwerdeführer, deren Verfassungsbeschwerden seit 2016 anhängig waren, sahen in den Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen die Telekommunikationsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Berufsfreiheit. Seit 2017 werden die Regelungen allerdings wegen rechtlicher Unsicherheiten nicht mehr angewendet.
Pressemitteilung des BVerfG.
Datenschutzkonferenz zu Abo statt Werbeeinwilligung auf Webseiten
Die Datenschutzkonferenz hat sich zu der Praxis geäußert, als Alternative zur Einwilligung in die Datenverarbeitung beim Besuch von Webseiten ein kostenpflichtiges Abo ohne Nutzerdatenverarbeitung anzubieten. Demnach „kann die Nachverfolgung des Nutzendenverhaltens (Tracking) auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dies bezahlpflichtig ist.“ Die Einwilligung müsse natürlich den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung genügen. Das Abo müsse die gleiche Leistung bieten und zu einem marktüblichen Preis angeboten werden.
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Italienische Datenschutzbehörde bemängelt Nutzerdatenverarbeitung durch OpenAI
Die italienische Datenschutzbehörde GPDP veröffentlichte am 31. März eine Pressemitteilung, in der sie „mit sofortiger Wirkung die vorläufige Einschränkung der Verarbeitung der Daten italienischer Nutzer“ durch OpenAI ankündigte, bis alle Datenschutzregularien eingehalten werden. Gleichzeitig wurde eine Untersuchung eingeleitet. OpenAI betreibt u.a. die Software ChatGPT.
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