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Wochenrückblick: 5G, Spähsoftware, Facebook

+++BVerwG zur Vergabe von 5G-Frequenzen: VG Köln muss neu entscheiden

+++ Klage von Reporter ohne Grenzen gegen Spähsoftware für Geheimdienste

+++ Ehemaliger Mitarbeiter von Facebook: Kampf gegen Desinformation unzureichend

+++ Datenschutzverein legt Beschwerde gegen Adresshändler und Kreditauskunft ein

BVerwG zur Vergabe von 5G-Frequenzen: VG Köln muss neu entscheiden
Das VG Köln muss erneut über die Vergaberegeln zu 5G-Frequenzen entscheiden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az. 6 C 13.20). Die Mobilfunkbetreiberin Telefónica und die Diensteanbieterin EWE TEL hatten vor dem VG Köln gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erlassenen Vergabe- und Auktionsregeln geklagt – ohne Erfolg. Das BVerwG hat das Urteil im Fall EWE TEL nun aber teilweise aufgehoben. Das VG Köln wird nun klären müssen, ob es im Vergabeverfahren zu einem Verstoß gegen die unionsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde gekommen sei. Denn die Vergabe beruhe möglicherweise auf einer sachfremden Absprache zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und den drei Mobilfunknetzbetreibern.
Zur Meldung bei LTO.

Klage von Reporter ohne Grenzen gegen Spähsoftware für Geheimdienste
Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RoG) hat Klage gegen die neueste Novelle des Verfassungsschutzrechts eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Befugnis der Geheimdienste, per Spähsoftware in Smartphones und Computer einzudringen und Nachrichten mitzuschneiden. Das Ziel von RoG ist es, ein Verbot des Einsatzes von Staatstrojanern – u.a. durch den BND – gegen unverdächtige Betroffene zu erreichen. Sie kritisieren, dass auch Journalist*innen von solchen Überwachungsmaßnahmen betroffen sein könnten – zum Beispiel, wenn sie mit nachrichtendienstlich relevanten Personen in Kontakt treten. RoG sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in das Redaktionsgeheimnis. Das Gesetz sei laut RoG-Geschäftsführer Christian Mihr ein „Frontalangriff auf den Informantenschutz im digitalen Raum“.
Zur Meldung bei Heise.

Ehemaliger Mitarbeiter von Facebook: Kampf gegen Desinformation unzureichend
Ein ehemaliger Mitarbeiter von Facebook hat laut Washington Post Beschwerde bei der US-Börsenaufsicht SEC eingelegt. Der Vorwurf: Facebook habe den Kampf gegen Desinformationen und problematische Inhalte in der Vergangenheit regelmäßig behindert. Vor allem während der US-Wahl 2016 sei Facebook untätig geblieben und habe nichts gegen Desinformationen unternommen. Die Plattform hätte damals befürchtete, sonst den damaligen US-Präsidenten Donald Trump zu verärgern oder Nutzer abzuschrecken. Tucker Bounds, PR-Manager von Facebook, sei es eher um den Profitgewinn des Konzerns gegangen. Dokumente und Chatprotokolle belegen den Berichten zufolge, dass Facebook nach der US-Wahl voreilig Maßnahmen gegen die Verbreitung von Misinformationen aufgehoben hätte. So konnte wohl auch die Stop-the-Steal-Bewegung, die im Januar das US-Kapitol stürmte, weiter wachsen.
Zur Meldung bei Zeit online.

Datenschutzverein legt Beschwerde gegen Adresshändler und Kreditauskunft ein
Der Datenschutzverein Noyb hat Beschwerde gegen den Adresshändler Acxiom und die Kreditauskunft CRIF Bürgel eingereicht. Noyb wirft Acxiom vor, rechtswidrig personenbezogene Daten an CRIF Bürgel zu verkaufen. Die Kreditauskunft CRIF Bürgel hätte Datensätze von mehr als 62 Millionen Privatpersonen. Ursprünglich hätte der Adresshändler die verkauften Daten nur für Direktmarketing erhoben. Eine nachträgliche Änderung des Zwecks verstoße laut Noyb gegen die DSGVO. Außerdem wüssten die Betroffenen nichts von der Datenverarbeitung. Zudem hätte CRIF Bürgel mindestens einer Person einen Score aufgrund des Namens und der Wohnadresse zugewiesen – was datenschutzwidrig sei.
Zur Meldung bei Heise.

, Telemedicus v. 24.10.2021, https://tlmd.in/-9762

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