Telemedicus

, von

Wochenrückblick: 3-Stufen-Test, 3 Strikes, CC 3.0

+++ DFL will gegen BKartellA klagen

+++ 3 Strikes-System in Großbritannien

+++ Urheberrecht: Kritik am 3-Stufen-Test

+++ Weiteres Jura-Verlagsblog am Start

+++ Creative Commons 3.0
DFL will gegen BKartellA klagen
Die DFL will gegen die aktuelle Ankündigung des Bundeskartellamts zu Fußballrechten klagen. Der Ligaverband sieht sich durch die „lex Sportschau“ verletzt und hat mehrere rechtliche Gutachten in Auftrag gegeben. Die eigene Rechtsauffassung durchzusetzen wird schwierig: Gegen Ankündigungen gibt es keinen Rechtsweg, nur gegen Verwaltungsakte.
Weiter in der FTD.

3 Strikes-System in Großbritannien
Auf EU-Ebene beratschlagt man noch, in Großbritannien ist es schon so weit: Internetprovider implementieren das sogenannte 3-Strikes-System – und zwar auf freiwilliger Basis. Dazu überwachen die Internetprovider den Datenverkehr ihrer Kunden auf Filesharing-Traffic: Wenn ein Kunde sich so „verdächtig“ macht, bekommt er eine Warn-Email. Wie das mit dem geltenden Recht zu vereinbaren ist, insbesondere mit dem (auch in Großbritannien geschützten) Telekommunikationgeheimnis – unklar.
Zur Vereinbarung in Großbritannien: ZDNet.de.
Zur rechtlichen Problematik: Lawgical.

Urheberrecht: Kritik am 3-Stufen-Test
Das Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht hat eine Erklärung zum sog. Drei-Stufen-Test im Urheberrecht veröffentlicht. Bei dessen Auslegung sollen in Zukunft verstärkt auch Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt werden; nach Ansicht der Wissenschaftler ist eine vernünftige Balance mit den Positionen der Rechteinhaber nötig. In der letzten Zeit seien letztere nämlich zu einseitig von den Gesetzgebern und der Rechtsprechung gestärkt worden.
Weiter bei Telemedicus.

Weiteres Jura-Verlagsblog am Start
Neben das Beck-Blog tritt ein weiteres Blog eines juristischen Verlages: Bereits Anfang des Monats startete das „ibr-Blog“ mit Themenschwerpunkt Bau- und Vergaberecht. Die Köpfe dahinter kommen mal wieder aus Saarbrücken.
Zum ibr-Blog.

Creative Commons 3.0
Die deutschen Creative Commons-Lizenzen sind nun auch in der Version 3.0 verfügbar. Schon seit Monaten waren die überarbeiteten Lizenzen in der englischen Version verfügbar, nun ist die Portierung auch für die deutsche Version abgeschlossen. Die Änderungen waren vor allem durch einige Neuerungen speziell im deutschen Urheberrecht notwendig geworden.
Weiter bei Telemedicus.
Netzpolitik hat ein Interview mit John Weizmann, Legal Lead CC Germany.

, Telemedicus v. 27.07.2008, https://tlmd.in/a/917

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory