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WIPO-Rundfunkvertrag: Verhandlungen gescheitert

Vorgestern Nacht hat die WIPO die Verhandlungen über den Rundfunkvertrag (Telemedicus berichtete) endgültig abgebrochen. Seit zehn Jahren versuchen sich die Mitgliedstaaten auf Schutzrechte für Sendeunternehmen zu einigen. Ohne Erfolg: Zu unterschiedlich waren am Ende die Ansichten darüber, inwiefern Rundfunkanbieter bei ihrer Tätigkeit im Internet geschützt werden müssen.
Keine neuen Exklusivrechte

Viele NGOs haben sich seit langem gegen neue Schutzrechte für die Sendeunternehmen stark gemacht. Deren Programme seien bereits durch das Urheberrecht ausreichend geschützt. Eine Ausdehnung des Schutzes der Inhalte auch auf das bloße Sendesignal sei nicht nötig. Im Gegenteil: Durch solche Regelungen würden die Wertungen nationaler Urheberrechte unterminiert. Insbesondere Podcaster befürchten, dass neue Exklusivrechte die von ihnen erteilten Lizenzen (Creative Commons, GPL) überlagern könnten.

Dem hält vor allem die EU-Kommission entgegen, die Rundfunkanbieter müssten bei der Verbreitung ihrer Angebote über das Internet besser geschützt werden: Den Unternehmen soll es erlaubt sein, ihre Sendungen auch mithilfe von DRM zu sichern. Das Umgehen solcher Maßnahmen müsse dazu unter Strafe gestellt werden. Rundfunkanbieter benötigten umfassende Rechte, um gegen Signalpiraterie vorgehen zu können.

Und wie geht’s weiter?

Der Abbruch der Verhandlungen bedeutet auch, dass die Vertragskonferenz der WIPO im November nicht statt finden wird. Das Vorhaben Rundfunkvertrag ist damit erst einmal auf Eis gelegt. Den Mitgliedstaaten bleibt es natürlich vorbehalten, nationale Regelungen zu erlassen. Inwiefern solche allerdings Sinn machen, ist fraglich. Schließlich geht es um die Regulierung des Internets. Als globales Netz wird man die Probleme auch nur auf internationaler Ebene in den Griff bekommen.

Zu der Meldung bei Intellectual Property Watch.

, Telemedicus v. 23.06.2007, https://tlmd.in/a/274

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