Gerichte bauen ihre Entscheidungen immer öfter auf Wissen auf, das sie bei Wikipedia erworben haben. So landet die „Weisheit der Massen“ zunehmend auch direkt in deutschen und internationalen Gerichtsurteilen.
Dies ist jedoch nicht ganz unbedenklich: Anders als herkömmliche Enzyklopädien kann Wikipedia keine echte Mindestqualität garantieren. Die Ausgereiftheit, Wahrheit und Unvoreingenommenheit schwankt von Artikel zu Artikel extrem.
Eine Liste der Rechtsprechung, die Wikipedia als Quelle zitiert, enthält der Wikipedia-Eintrag „Wikipedia als Quelle für Gerichte“. In der (unvollständigen) Sammlung erscheinen auch Entscheidungen von Bundesgerichten, Landesverfassungsgerichten und Schlussanträge von Generalanwälten beim EuGH.
Das Bundesverfassungsgericht übrigens hat laut der Liste Wikipedia bisher noch nicht zitiert – aber dafür zitiert es Blogs.
Zum Thema: Wikipedia als Leitmedium
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