Spätestens, als sich Freitag abends herumsprach, dass die Tagesschau berichtet hatte, wurde den Teilnehmern klar, dass „Wikipedia: Ein kritischer Standpunkt” keine gewöhnliche Wissenschaftskonferenz werden würde. Wikipedia ist auch kein normales Forschungsobjekt. Es ist ein Medienorgan von enormen gesellschaftlichem Einfluss; ein Machtfaktor, der sich aus dem politischen und wissenschaftlichen Diskurs kaum noch wegdenken lässt. Gleichzeitig ist so viel an der Wikipedia neu und anders, das sich etabliertes Wissen kaum auf sie anwenden lässt.
Die „Wikipedistik” – die Wissenschaft, die sich mit Wikipedia beschäftigt – steckt noch in den Kinderschuhen. Trotzdem sind einzelne Aspekte der Wikipedia schon erstaunlich weit erforscht: Mit der Wikipedia beschäftigen sich Soziologen, Historiker, Politikwissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler und Kommunikationswissenschaftler. Die Rechtswissenschaft ist allerdings nach meinem Kenntnisstand in der Wikipedistik bisher nicht vertreten.
Dabei wäre ein juristischer Ansatz durchaus notwendig. Auf der Konferenz zeigte sich – empirisch belegt, aber auch im Rahmen der Diskussion – dass die Machtpositionen bei Wikipedia fast komplett in den Händen einer relativ überschaubaren Personengruppe liegen. Diese Gruppe ist relativ klein (es kursierten Zahlenangaben zwischen 150 und 500 Personen), homogen, gegenseitig loyal und relativ unempfindlich gegen Einflussnahmeversuche von außen. Dabei ist diese Gruppe jedoch kaum legitimiert. Es gibt wenig nachvollziehbare Strukturen, kaum gegeneinander abgrenzbare Verantwortlichkeitssphären. In der Wikipedia herrscht eine Atmosphäre, die Machtmissbrauch möglich macht, wenn nicht sogar begünstigt. Und tatsächlich: Der Vorwurf der „Adminwillkür” ist häufig unter den einfachen Wikipedia-Mitarbeitern. Auch dies war Thema auf der Wikipedia.
Es wäre allerdings falsch, zu behaupten, die Wikipedia hätte keine Struktur. Schon deswegen, weil es die Wikimedia-Vereinigungen gibt, die eine eigene Rechtsform haben. Diese sind zwar nicht mit der Wikipedia identisch, haben aber dennoch großen Einfluss auf die dortigen internen Abläufe. Auch innerhalb der Wikipedia gibt es Strukturen. Es gibt bestimmte „Ränge”, die ein Wikipedia-Teilnehmer erreichen kann (am wichtigsten wohl der Rang eines Admins). Es gibt auch Regeln, z.B. den vieldiskutierten WP:NPOV und einige Ansätze zur Konfliktlösung, z.B. den Vermittlungsausschuss oder das Schiedsgericht. Aber: Wie kommen diese Normen zustande? Wer erarbeitet sie, und woraus beziehen sie ihren Geltungsanspruch? Wer setzt sie durch, und wie funktioniert diese Durchsetzung?
Wikipedia ist ein Rechtsraum, der nach eigenen Regeln funktioniert. Einiges ist aus anderem Kontext schon bekannt: So mag z.B. das sukzessive, diskursive Entstehen von Regeln (vgl. z.B. die Versionsgeschichte von WP: Theoriefindung) der Tradition des common law verwandt sein. Vieles andere ist aber auch völlig neu. Wikipedia ist keine abgrenzbare Personengruppe, es gibt keinen definierbaren Moment des Ein- oder Austritts von Mitgliedern. Die Leitungsstrukturen sind verschwommen und existieren unabhängig, man könnte fast sagen außerhalb der geltenden Rechtsordnung. Aus Sicht eines Juristen fehlt es an Greifbarem, an das er seine Methoden anknüpfen könnte: Wie sollte man Wikipedia fassen, nach welchen Maßstäben beurteilen? Gesellschaftsrechtlichen? Staatsrechtlichen? Medienrechtlichen?
Man kann Wikipedia auch als eigenen Herrschaftsraum erklären, der innerhalb eines Machtvakuums entstanden ist: Weil der Staat und dessen Hoheitsgewalt fehlt, musste sich eine Personengruppe zwangsläufig selbst organisieren. Es bleibt freilich die Frage: Ist die „Abschottung” gegen hoheitliche Eingriffe durch die Wikipedia gewollt, oder entstehen die eigenen Regeln schlicht als Reflex auf die Untätigkeit der Staaten? Ist es zulässig, dass sich die Staaten aktuell heraushalten – auch auf die Gefahr hin, ihren Bürgern keinen Rechtsschutz bieten zu können?
Es ist aus meiner Sicht unumgänglich, die Wikipedia in juristische Formen und Normen zu fassen. Sicher: Viel von der Kreativität und dem Geist des Projektes folgt auch aus seiner Ungesteuertheit und Unkonventionalität. „Wikipedia: Ein kritischer Standpunkt” hat aber auch gezeigt, dass dies kein Dauerzustand ist. Der Missbrauch von Macht, organisationelle Mängel und die Intransparenz der Strukturen in der Wikipedia war ein Punkt, den die Forscherinnen und Forscher häufig zur Sprache brachten. Die Antwort kann und muss hier eine juristische sein. Denn, auch wenn dies häufig vergessen wird, dies ist die eigentliche Aufgabe von Recht und Rechtswissenschaft: Organisationsabläufe zu erleichtern; Macht fass- und damit kontrollierbar zu machen; Willkür zu vermeiden.
Offizielle Seite zur Konferenz „Wikipedia: Ein kritischer Standpunkt”.
Konferenzbericht auf dem nkblog.
Konferenzbericht auf Heise Online.
Ein etwas älteres Interview mit Christian Stegbauer, ebenfalls Konferenzteilnehmer.