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Wikileaks und der Dornröschenschlaf des Journalismus

Ein Kommentar von Tobias Kläner

Julian Assange ist wieder auf freiem Fuß. Zumindest vorläufig und unter Einhaltung strikter Auflagen, die ihm Englands höchstes Zivilgericht auferlegt hat. Ist das nun gut oder schlecht? Die öffentliche Meinung scheint gespalten. Bisweilen ist sie sogar erst dabei, sich zu bilden. Dabei wird auf sie Einfluss genommen von allen Seiten, ein ungefärbtes Bild über WikiLeaks und Assange ist kaum möglich. Journalisten sind jetzt gefordert wie selten in den letzten Jahren. Doch können sie ihrer Rolle als Hüter der Presse- und Meinungsfreiheit überhaupt gerecht werden?
Der Journalismus steht im Zeitalter der Informationstechnologie vor noch nie dagewesenen Herausforderungen, wie der Fall WikiLeaks deutlich macht. Er muss sich neu erfinden und aus seinem Dornröschenschlaf erwachen. Seit Monaten schon veröffentlicht WikiLeaks brisante hoheitliche Dokumente, ohne dass eine differenzierte öffentliche Auseinandersetzung stattgefunden hätte. Sie wäre aber auch erst möglich, wenn die Organe der Presse sich an dieses „heiße Eisen“ heran getraut hätten. Bis auf wenige Ausnahmen wurde zumindest in den klassischen Medien darauf verzichtet. Aber warum? Etwa weil es politisch zu brisant sein könnte? Weil die Materie nicht greifbar genug ist?

Eine der Ausnahmen sind Journalisten wie Thomas Darnstädt, die eine fundierte Meinung zu dem Thema haben und es auch wagen, sie auszusprechen. In der Ausgabe 50/2010 des „SPIEGEL“ hat Darnstädt einen lesenswerten Essay zum Thema veröffentlicht und kommt darin zum Fazit:

„Ebenso wie es für den Staat legitim ist, Informationen unter dem Deckel zu halten, ist es legitim für die Presse, Informationen, die sie gleichwohl aus dem Bauch des Staates bekommen hat, öffentlich zu machen.“

Oder plakativer: Der Staat darf Geheimnisse haben, aber der Bürger darf sie ausplaudern, wenn er davon erfährt. Eine einfache, aber zutreffende Formel.

Natürlich darf man die Frage stellen, ob WikiLeaks ein Organ der Pressefreiheit ist und welche Motive einen Mann wie Julian Assange bewegen. Deren Beantwortung ist allerdings nachrangig und eine solche Frage rechtfertigt auch nicht krude Aussagen von Politikern wie Cem Özdemir, der meint, WikiLeaks habe „eine Grenze überschritten, die unserer Demokratie nicht gut tut“. Solche inhaltsleeren Worthülsen tragen keineswegs zu einer fundierten Meinungsfindung bei. Auch auf Plakationen, dass WikiLeaks soetwas wie ein „heiliger Gral“ der Pressefreiheit sei oder Menschenleben gefährde, können wir getrost verzichten. Wirklich schlimm dabei ist, dass niemand an diesen Aussagen schüttelt und sie stattdessen unreflektiert verbreitet werden.

Wir brauchen deshalb Qualität in Journalismus und Berichterstattung mehr denn je. Aber wer kann das gewährleisten? Es gibt angestellte Journalisten, die ihr Tagewerk verrichten, indem sie Agenturmeldungen verwerten und die eigene Stellungnahme so weit wie möglich ausfallen lassen. Es gibt freie Journalisten, die darauf angewiesen sind, dass jemand ihre Artikel kauft. Gekauft wird oft nur, was stromlinienförmig ist. Und es gibt Blogger, die oft nicht über die Informationen und Mittel verfügen, welche den klassischen Medien zur Verfügung stehen. Genau an dieser Stelle offenbart sich des Pudels Kern: Das klassische Verständnis von Journalismus und Pressefreiheit taugt nicht mehr, um den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft zu genügen.

Wenn das Bundesverfassungsgericht die Meinungs- und Pressefreiheit als „schlechthin konstituierend” für unsere Demokratie betrachtet, dann muss man fragen dürfen, welche Auswirkungen das hat und welchen Bedarf das mit sich bringt. Brauchen wir vielleicht staatlich ausgebildete und finanzierte Journalisten? Oder ist darin schon ein Widerspruch zu erkennen zu einer wie auch immer gearteten „Unabhängigkeit“? Antworten darauf sind insgesamt weitaus wichtiger als Fragen, wie es mit Julian Assange weiter geht und wann er wieder verhaftet werden wird.

Telemedicus zum Thema WikiLeaks.

WikiLeaks und die Pressefreiheit in: NJW-Aktuell.

, Telemedicus v. 16.12.2010, https://tlmd.in/a/1921

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