Was ist ein Blog im Sinn des Kaufrechts?: Eine Sache, ein Recht, oder ein sonstiger Gegenstand (§ 453 BGB)? RA Dr. Carsten Ulbricht benennt die wesentlichen Kaufgegenstände:
– die Domain
– die Artikel
– das Design
– die Kommentare
– die von den Kommentatoren angegebenen Daten
– andere Daten der Besucher (z.B. Datenbank mit e-Mailadressen zum Newsletterversand)
– Sonstiges
So vielfältig die Kaufgegenstände sind, so vielfältig sind auch die Rechtsfragen, die sich stellen.
Der Blogeintrag bei Web2.0 Recht; lesenswert auch die Kommentare.