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Wie IPv6 das Medienrecht verändern wird

In den letzten Wochen wurde es im Netz hektisch. Was schon lange absehbar war, wird langsam aber sicher Realität: Die IP-Adressen gehen aus. Zwangsläufig steht uns ein Generationenwechsel im Internet bevor. Noch im Jahr 2011 werden wahrscheinlich erste Provider beginnen, erste Vorbereitungen für eine großflächige Umstellung zu treffen – notgedrungen. Doch was bedeutet das für das Medienrecht? Welche Auswirkungen wird IPv6 juristisch haben?
Alles neu macht IPv6

Zunächst ein kurzer Überblick zu IPv6: Beim aktuellen IPv4-Protokoll besteht eine IP-Adresse aus vier Nummernblöcken zwischen 0 und 255, zum Beispiel: 192.168.1.1. Etwas mehr als 4 Milliarden eindeutige Zahlenkombinationen sind so möglich, wobei einige Kombinationen für spezielle Anwendungsgebiete reserviert sind. Trotz verschiedener Techniken, um IP-Adressen einzusparen, war schon lange klar, dass diese Kapazitäten nicht lange reichen werden. Deshalb wurde IPv6 entwickelt. Die IP-Adressen der Zukunft bestehen aus bis zu 8 Hexadezimal-Blöcken, zum Beispiel: 2002:c058:6301:2211:1319:08c1:51cb:85aa.

Was jedem Systemadministrator, der sich solche IP-Adressen merken soll, den Schweiß auf die Stirn treibt, hat einen entscheidenden Vorteil. Anstatt 4 Milliarden IP-Adressen stehen etwa 340 Sextillionen (340 mit 36 Nullen) Adressen zur Verfügung. Um sich ungefähr eine Vorstellung zu machen, wie viel das ist: Wenn man jeder Seite im Schönfelder eine eigene IP-Adresse geben würde und jedem Menschen auf dieser Welt einen Schönfelder schenken würde, wären immer noch genug Adressen übrig, um das selbe noch einmal mit dem Sartorius zu machen.


Foto: (cc) iandavid

Personenbezug bei IPv6

Und genau das ist das Interessante für das Medienrecht: Nicht die Sache mit dem Schönfelder, sondern die nahezu unendliche Verfügbarkeit. Jeder Computer, jedes Handy, jeder Fernseher könnte in Zukunft eine eigene IP-Adresse haben. Vorbei wäre die Zeit, wo IP-Adressen dynamisch vergeben werden, um Adressräume zu sparen. Endkunden würden anstatt einer einzigen IP-Adresse gleich einen ganzen Adressraum erhalten und könnten ihre Geräte nahezu beliebig mit eigenen IP-Adressen ausstatten. Doch das hätte enorme Auswirkungen auf den Datenschutz: Jedes Gerät mit eigener IP-Adresse wäre eindeutig identifizierbar.

Schon heute ist umstritten, ob IP-Adressen „personenbezogene Daten” im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes darstellen. Vor allem bei dynamischen IP-Adressen ergibt sich das Problem, dass ohne ein gerichtliches Verfahren der „Inhaber” einer IP-Adresse kaum oder gar nicht zu ermitteln ist. Und selbst wenn man den Anschlussinhaber identifiziert hat, heißt das noch lange nicht, dass dieser die IP-Adresse auch tatsächlich benutzt hat. Schließlich hat im Netz jedes Gerät, das über denselben Internetanschluss ins Netz geht, die selbe IP-Adresse.

Mit IPv6 könnte sich dieses Problem entschärfen, würde aber auch nicht vollständig gelöst. Zunächst erübrigt sich möglicherweise das Problem der dynamischen IP-Adressen. Mit IPv6 kann die IP-Adresse immer gleich bleiben und müsste sich nicht mit jeder Neueinwahl ins Netz ändern. In diesem Fall würde eine IPv6-Adresse nicht nur einen bestimmten Anschluss, sondern ein bestimmtes Gerät identifizieren. Es lässt sich also nicht nur feststellen, von welchem Anschluss aus mit dieser IP-Adresse Schindluder getrieben wurde, sondern auch von welchem Computer im jeweiligen Haushalt. Dennoch gilt es zu bedenken, dass auch in Zukunft eine IP-Adresse immer nur eine Maschine identifiziert, nicht jedoch eine Person. Anhänger eines relativen Personenbezugs sind also keineswegs argumentativ entwaffnet, sicher aber geschwächt.

Ob es so kommen wird, ist noch nicht sicher. Natürlich sind dynamische IP-Adressen auch unter IPv6 möglich – sie sind lediglich nicht mehr notwendig, um Adressräume zu sparen. Es ist durchaus möglich, dass auch in Zukunft Provider dynamische IP-Adressen als Datenschutz-Feature anbieten. Der eigentliche Vorteil von IPv6 für den Endkunden wäre damit aber dann auch dahin. Denn statische IP-Adressen haben durchaus ihre Vorteile – etwa wenn man von unterwegs auf heimische Daten zugreifen will oder von zu Hause aus eigene Dienste anbieten möchte. Letztlich muss man abwarten, wie sich der Markt entwickelt. Erste Entscheidungen werden in nächster Zeit gefällt werden müssen.

IPv6 und Tracking

Auf jeden Fall ergeben sich aber völlig neue Möglichkeit für das Tracking von Internetnutzern. Wer immer unter der selben IP-Adresse im Netz ist, kann auch immer wieder erkannt werden. Da helfen auch keine Adblocker, abgeschaltete Cookies und sonstige Vorsichtsmaßnahmen. Einzig spezielle Anonymisierungsdienste können Abhilfe schaffen. Die Probleme im Datenschutzrecht werden auch an dieser Stelle nicht kleiner: Besteht ein Personenbezug bei IPv6-Adressen? Und wenn nein, ergibt er sich vielleicht aus den zusätzlichen Informationen, die man über Tacking ermitteln kann (aufgerufene Webseiten, Zugriffszeiten, Referrer, etc.)?

Einen vermeintlichen Datenschutzvorteil bietet IPv6 jedoch. Mit „Mobile IPv6” ist es möglich, auch von unterwegs aus mit einer IP-Adresse aus dem Heimnetz aufzutreten. Anstatt also von seinem Handyprovider eine IP-Adresse zugewiesen zu bekommen, mit der man dann im Netz unterwegs ist, kann man vom Mobilnetz aus eine eigene IP-Adresse von zu Hause nutzen. Das hätte den Vorteil, dass man der IP-Adresse nicht ansehen kann, ob man gerade von unterwegs aus zugreift oder aus seinem heimischen Festnetz. Die Ortung der IP-Adresse könnte dadurch erschwert werden. Allerdings muss man auch bedenken, dass die IP-Adresse allein sowieso nicht viel zur Ortung eines Gerätes taugt. Es gibt mittlerweile eine ganze Menge anderer Methoden, bei denen es schlicht keine Rolle spielt, ob eine IP aus einem mobilen oder einem stationären Netz stammt. Im Gegenteil: Indem man seine feste IP-Adresse übernimmt, macht man sich besser identifizierbar, als wenn man seine vom Handyprovider zugewiesene IP-Adresse nutzt. Vorteile hat IPv6 Mobile sicher, aber nicht im Bereich des Datenschutzes.

Rechtsverfolgung mit IPv6

Auch auf Ebene der Rechtsverfolgung könnte sich durch IPv6 eine ganze Menge verändern. Denn wenn nicht nur jeder Anschluss, sondern gleich jedes Gerät eine eigene, statische IP-Adresse haben kann, könnten sich auch Auskunftsverfahren bei Filesharing erledigen. Hier hängt viel davon ab, wie genau die Verwaltung der IP-Adressen auch in Deutschland umgesetzt wird. Wer sich heute schon eigene IPv6-Adressen zum Testen registriert, wird häufig gleich im Whois-Eintrag als Inhaber vermerkt. Ein Auskunftsverfahren wäre dann also gar nicht mehr nötig – jeder kann öffentlich einsehen, wem die IP-Adresse gehört. Ob das auch bei Endverbrauchern der Fall sein wird, ist allerdings äußerst unwahrscheinlich. Jeder Internetsurfer wäre mit Namen und Adresse identifizierbar – ein Zustand, den Datenschützer wohl kaum tolerieren würden.

Ansonsten gilt für die Rechtsverfolgung Ähnliches wie für den Personenbezug: Es mag Beweiserleichterungen geben, wenn man anhand einer IP-Adresse ein bestimmtes Gerät identifizieren kann. Rückschlüsse auf die Person, die dieses Gerät bedient hat, sind aber nach wie vor nicht möglich. Auch darf man nicht vergessen, dass man IP-Adressen auch bei IPv6 nahezu beliebig ändern kann. Selbst ein Rückschluss auf ein bestimmtes Gerät kann sich also verschleiern lassen, wenn man dem Gerät nachträglich eine andere IP-Adresse verpasst.

Fazit

Letztlich muss man feststellen: IPv6 stellt das Datenschutzrecht vor neue Herausforderungen. Probleme wie der Personenbezug werden selbst dann nicht gelöst, wenn jeder Kugelschreiber eine eigene IP-Adresse hat. Die Probleme werden allerhöchstens verlagert. Gerade in Anbetracht der neuen Gefahren, die – bei allen Chancen von IPv6 – auf uns zukommen, wird eine grundlegende Reform des Datenschutzrechtes immer dringender. Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass ein Datenschutzrecht, das schon mit IPv4 überfordert war, künftig mit IPv6 besser zu handhaben wäre, nur weil eine Identifizierung einzelner Netzteilnehmer einfacher wird.

Kommunikationsabläufe werden sich auf technischer Ebene sehr bald drastisch verändern. Noch sind viele technische Hürden zu nehmen, aber ein Ende von IPv4 steht kurz bevor. Noch ist Zeit, die Chance zu nutzen und mit der Technik im Netz auch das Datenschutzrecht auf eine neue Ebene zu bringen.

Das Internet-Protokoll 6 verändert die Spielregeln bei ZEIT online.

Nachtrag:

Zur Klarstellung: IPv6 bietet den Raum, jedes Gerät auch nach außen mit einer eigenen, statischen IP-Adresse zu versehen. Zwingend ist das natürlich nicht. Einerseits obliegt es dem Kunden, den IP-Adressraum, der ihm zugewiesen wurde, beliebig zu verteilen (was mittels „Privacy Extensions” auch automatisch möglich ist). Andererseits steht nicht fest, dass die Adressräume an Endkunden statisch vergeben werden – dynamische IP-Adressen, bzw. Adressräume sind also nach wie vor möglich. Wie genau die Umsetzung aber erfolgen wird, steht noch nicht fest. Zumindest die Telekom plant für Privatkunden jedoch eine dynamisch Vergabe von Adressräumen. Fest steht jedoch noch nichts.

, Telemedicus v. 03.02.2011, https://tlmd.in/a/1934

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