Telemedicus

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Wider besseres Wissen

Der wissenschaftliche Dienst beim Deutschen Bundestag hat die Aufgabe, politische Entscheidungen fachlich vorzubereiten. Er soll die höchsten deutschen Entscheidungsträger so informieren, dass sie in der Lage sind, kompetent politische Entscheidungen zu fällen. Dies er auch im Fall der Vorratsdatenspeicherung versucht, in dem er ein zwanzig Seiten langes Gutachten zur „Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung nach europäischem und deutschem Recht“ schrieb.

Das Ergebnis des Gutachtens:

Es bestehen Bedenken, ob die Richtlinie in der beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar ist. (…)

Auch diesbezüglich erscheint es zweifelhaft, dass dem Gesetzgeber aufgrund der europarechtlichen Vorgaben eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird.

(Hervorhebungen auch im Original)

Das Gutachten stammt vom 3. August 2006. Der Rest ist (Rechts-) Geschichte.

Zum Gutachten (PDF).

, Telemedicus v. 10.12.2007, https://tlmd.in/a/560

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