Kurz vor Weihnachten wurde bekannt, dass RTL im nächsten Jahr eine Kopie der Show „Wetten, dass…?“ herausbringen will. Der ZDF-Unterhaltungschef, Manfred Teubner, hat auf diese Ankündigung hin angeblich die Einschaltung von Anwälten erwogen. Grund: Der „freche Diebstahl geistigen Eigentums“ solle verhindert werden. Eigentlich wäre diese Meldung ein Grund, sich auf Telemedicus einmal damit zu beschäftigen, inwiefern Sendeformate überhaupt urheberrechtlich geschützt sind. Der Tagesspiegel hat sich jedoch mit dieser Frage bereits in einem lesenswerten Artikel ausgiebig auseinandergesetzt:
„Wetten, dass…?“-Klon: Wie einzigartig sind TV-Shows in Deutschland?