Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und die Technischen Universität (TU) Dresden haben einen Report zur „Verkettung digitaler Identitäten“ veröffentlicht. Darunter versteht man die Möglichkeit, personenbezogene Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen, so dass Profile entstehen.
Die Frage, inwieweit persönliche Informationen verkettet werden können und sollen, betrifft die Basis des Konzeptes „Datenschutz“ – oder genauer: des Schutzes der Privatsphäre der Menschen. In unserer Informationsgesellschaft geschieht dies vor allem über sog. „digitale Identitäten“. Diese finden sich beispielsweise in Nutzerkonten bei Anbietern im Internet, in Kundendatenbanken von Unternehmen oder auch in staatlichen Datenbeständen. Zu digitalen Identitäten gehören auch Ordnungsnummern der Verwaltung, biometrisch aufgenommene Merkmale wie z.B. Fingerabdrücke oder selbst flüchtige Daten, z.B. die einem Gast eines Internet-Cafè©s zugeordnete IP-Adresse.
In dem Bericht werden nicht nur die technischen Möglichkeiten dargestellt, sondern auch Bedingungen für eine Verkettung vorgeschlagen: Das Forschungsprojekt stellt dar, wie durch technische Entwicklungen und entsprechende Rechtsnormen ein transparentes nutzergesteuertes Identitätsmanagement aufgebaut werden kann. So könne das Vertrauen in die Informationstechnik gestärkt und der Grundrechtsschutz im Internet gewährleistet werden.