Eine Rechtsprechung, die weitreichende Folgen haben dürfte: Das AG Berlin Mitte und das LG Berlin haben entscheiden, dass Tracking illegal ist. Nicht nur, dass die dauerhafte Aufzeichnung von IP-Adresse und Besucher-Bewegungen auf einer Internetseite nach Ansicht der Gerichte gegen geltendes Recht verstößt – sie kann auch abgemahnt werden. Von jedem, der die Seite angesurft hat.
Diese Rechtsprechung könnte die umfassendste Abmahnwelle auslösen, die das deutschsprachige Internet bisher erlebt hat. Die Verwendung eines Tracking-Programmes war bisher absoluter Standard – und auch, den dahingehenden Nachweis zu führen, dürfte nicht schwer fallen: Ein Tracker ist im Quelltext einer Internetseite leicht zu finden. Und geltend machen kann den Unterlassungsanspruch praktisch jeder.
Die beiden Urteile in der Urteilsdatenbank. Eine weitere Berichterstattung wird folgen.
Bis dahin: Ein Bericht auf Heise Online.