Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingelegt. Dieses verstoße gegen gleich drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Damit folgt Baum dem Beispiel der Telepolis-Autorin Bettina Winsemann und eines Mitglieds der Linkspartei, die bereits vor einigen Wochen eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht haben.
Auf Welt-Online kritisiert Gerhart Baum das Verfassungsschutzgesetz scharf:
Die Online-Durchsuchung ist ein drastischer Eingriff in die Freiheit der Bürger, der schwerer wiegt als der große Lauschangriff! […] Der Staat kann sich so mit einem einzigen Zugriff ein vollständiges Bild über den Bürger einschließlich seiner Neigungen, Gewohnheiten und Vorlieben machen.
Pikant: Mit dieser Verfassungsbeschwerde stellt sich der ehemalige Bundespolitiker gegen einen seiner Parteifreunde, den NRW-Innenminister Ingo Wolf. Dieser verteidigt das Gesetz im Gespräch mit Welt-Online: „Der heimliche Zugriff des Verfassungsschutzes in NRW ist notwendig, um schwer wiegende terroristische Gefahren abzuwehren.“
Die Argumente in der Auseinandersetzung bleiben also die gleichen, Klärung wird hoffentlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen.
„Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz“ bei Telemedicus