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„We respect your privacy“ – Initiative für Anonymität im Netz

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat gestern eine neue Kampagne gestartet. Das Motto lautet „Wir speichern nicht!“: Internetportale, Blogs, Foren etc. werden dazu aufgerufen, ihre Web-Seiten so zu organisieren, dass das Verhalten ihrer Nutzer nicht mehr protokolliert wird. Teilnehmer erhalten ein Gütesiegel.

Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes stellen wir sicher, dass dem Nutzer auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können die Nutzer unbefangen lesen, schreiben und diskutieren. Das nützt nicht nur ihnen (z.B. vertraulich Hilfe suchen bei Anwälten, Ärzten, Drogenberatung, AIDS-Beratung…), sondern allen (z.B. der Politik durch Kritik auf die Beine helfen, Missstände anonym gegenüber der Presse aufdecken).

Auslöser für die Initiative ist die geplante Vorratsdatenspeicherung. Diese verpflichtet Provider zur Speicherung von Daten, die die Zuordnung von IP-Adressen ermöglichen. Die IP-Adressen wiederum werden von vielen besuchten Web-Seiten gespeichert. Damit kann das Surf-Verhalten einzelner Personen – zumindest über Umwege – genau dokumentiert werden.
Die Rechtslage: Protokollierung ohnehin verboten!

Die Kampagne möchte auch darauf aufmerksam machen, dass die aktuelle Rechtslage eine Protokollierung ohnehin verbietet: Sowohl § 15 TMG als auch § 100 TKG erlauben die Speicherung von IP-Adressen durch Internetdienste nur in Ausnahmefällen. Daran würde auch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nichts ändern. Das berechtigt bzw. verpflichtet nur Anbieter von Telefon-, E-Mail- und Internetzugangsdiensten zur Speicherung – Plattformen und Informationsseiten werden nicht erfasst. Die Vorschriften des Datenschutzes im TMG und TKG sollen dazu dienen, die Anonymität der Bürger zu sichern. Jeder soll die Gewissheit haben, dass Kommunikation (auch im Internet) unbeobachtet erfolgt. Das ist nötig, damit von der Meinungsfreiheit und anderen Grundrechten uneingeschränkt Gebrauch gemacht wird. Mit der Kampagne verfolgen die Initiatoren das Ziel, ein Netzwerk von Web-Seiten aufzubauen, auf denen eine freie – weil anonyme – Diskussion möglich ist.

Anleitung und Informationen zur Kampagne.

Zwei Urteile, die Tracking im Grundsatz verbieten.

Bei Heise-Online: Aktuelles Urteil des AG Berlin zum Thema.

, Telemedicus v. 02.10.2007, https://tlmd.in/a/431

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