Im Dezember 2011 hatte der Blogger Peter Piksa dem Sender WDR 5 in einem offenen Brief vorgeschlagen, künftig mehr Beiträge unter Creative Commons-Lizenz zu veröffentlichen. Der WDR hat nun auf diesen Brief geantwortet.
Ziel seines Vorschlag war es, so Peter Piksa, Rundfunkproduktionen dem Netz zu erhalten. Denn die meisten Beiträge müssen nach sieben Tagen aus den Sendemediatheken gelöscht werden. Stünden die Runfunkbeiträge unter Creative Commons-Lizenz im Netz, könnten sie von einzelnen Usern übernommen und etwa in deren Blogs gespeichert werden. Auch wenn die Sender die Inhalte „depublizieren” müssen, würden die Inhalte auf diese Weise nicht völlig aus dem Netz verschwinden:
„Ihr tut euch damit also im Grunde genommen nicht nur keinen Gefallen, nein mehr noch: ihr verhindert damit faktisch, daß eure Produktionen gehört werden können, nachdem sie Depubliziert werden mussten.“
Der WDR schreibt nun in seiner Antwort an Piksa, dass das Veröffentlichen sämtlicher Produktionen unter CC-Lizenz mit zu hohen Hürden verbunden sei. Das Problem freier Lizenzen sei insbesondere die „angestrebte weitgehend freie Bearbeitungsmöglichkeit“. Der Sender sieht dadurch das Urheberpersönlichkeitsrecht in Gefahr. Die Antwort berücksichtigt jedoch nicht, dass bei der Wahl der CC-Lizenz die Bearbeitung der Werke ausgeschlossen werden kann.
Problematisch ist indes, wenn – wie im Regelfall – Produktionen Drittrechte berühren. Dann müssten, die entsprechenden Inhalte (etwa Musik) herausgenommen werden oder Sendungen gekürzt werden, damit die Beiträge unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden dürfen. Einige Formate, die die Rundfunkanstalten schon jetzt unter CC-Lizenz veröffentlichen, nutzen daher ganz bewusst keine Fremdinhalte. Der WDR dazu:
„In der Diskussion (…) wurden auch NDR-Sendungen angesprochen: Bitte bedenken Sie, dass es um lediglich zwei Sendungen (Zapp und Extra3) geht und dort auch wiederum nur um eigens für CC-Lizenzen freigegebene Inhalte.“
Die umstrittene „Depublikationspflicht” trat gemeinsam mit dem Drei-Stufen-Test 2009 im Rahmen des sog. Beihilfskompromisses durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Ein großer Teil der Inhalte, die die Sender bis dahin im Netz veröffentlicht hatten, wurde danach entfernt. Allein auf Tagesschau.de mussten 250.000 Texte von der Plattform genommen werden.