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Was tun gegen unerwünschte Wahlwerbung?

Aus aktuellem Anlass informiert das ULD, wie man sich gegen adressierte Wahlwerbung wehren kann. Das Melderecht räumt den Parteien zwar das Recht ein, vor jeder Wahl Adresslisten von den Ämtern anzufordern. Allerdings können die Wähler dieser Datenübermittlung widersprechen:

„In vielen Meldebehörden liegt [ein] Faltblatt aus und kann dann direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Sollten Ihre Adressdaten schon an Parteien übermittelt worden sein, so kommt der Widerspruch für die aktuelle Wahl leider zu spät. Der Widerspruch gilt generell für die Zukunft, also auch für kommende Wahlen, und kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.”

Zur Meldung des ULD mit einem Vordruck zum Download.

, Telemedicus v. 27.07.2009, https://tlmd.in/a/1418

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