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Was sollte das sein, die „Internetfreiheit“?

Ein klein wenig Bewegung ist gekommen in die Diskussion um digitale Grundrechte: Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hat seine Forderung nach einem Freiheitsgrundrecht für das Internet erneuert. Wiefelspütz fordert nun eine „Informationsfreiheit“. Anders als bei seinem letzten Vorstoß handelt es sich allerdings nicht mehr nur um eine fixe Idee, sondern um eine ernsthafte Initiative. Welt Online zitiert den Fraktionsjustiziar Klaus Uwe Benneter mit der Aussage, die SPD-Rechtspolitiker stünden geschlossen hinter der Idee. Auch Justizministerin Zypries stehe der Initiative offen gegenüber.

Unklar sind weiterhin die genauen Modalitäten: Nicht geklärt ist, ob die Umsetzung der Informationsfreiheit in den Zuständigkeitsbereich des Bundes oder der Länder fallen soll, welche Inhalte das Grundrecht umsetzen soll, in welche Schranken es gefasst werden soll. Bedarf besteht für ein „digitales Grundrecht“ an vielen Stellen:
• Denkbar ist beispielsweise ein Recht auf freien Zugang zu Information. Ein solches Grundrecht würde nicht nur, wie das bereits die Informationsfreiheitsgesetze tun, Zugriff auf Behördenakten sichern – es könnte auch als Schranke zu Immaterialgüterrechten interpretiert werden. Das digitale Grundrecht würde also Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht effektiv einschränken. Ein solches Grundrecht wird – vor allem in den USA – bereits unter dem Stichwort „Open Access“ diskutiert.

• Ein digitales Grundrecht könnte jedoch auch als Abwehrrecht des Bürgers gegen Eingriffe des Staates in seine „digitale Privatsphäre“ fungieren: Es würde also Online-Durchsuchungen genauso verbieten wie die staatliche Auswertung der Daten von Social Networks (wie es bereits praktiziert wird). Auch Datenschützer forderten zuletzt immer lautstarker ein grundrechtlich geschütztes „Mediengeheimnis“. Für eine derartige Bedeutung des Grundrechts spricht außerdem auch die Nähe zum Fernmeldegeheimnis. So sagte z.B. Prof. Ulrich Battis in diesem Zusammenhang:

„Bei der Lektüre von Artikel 10, dem Brief- und Fernmeldegeheimnis, hört man noch das Posthorn tuten. Mit Regeln für das vorige Jahrhundert können aber die Probleme des modernen Kommunikationszeitalters kaum bewältigt werden“

• Zuletzt wäre auch ein digitales Grundrecht denkbar, das den freien Informationsfluss im Internet sicherstellen will. Ähnlich wie die derzeitige Rundfunkfreiheit würde dieses Grundrecht den Staat verpflichten, den Informationsfluss im Internet als „Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung“ zu gewährleisten. Ein derartiges Grundrecht wäre dann auch ein direktes Votum für Net Neutrality. An diesem Grundrecht müssten sich aber auch ganz andere Eingriffe in den Informationsfluss im Internet messen lassen: Beispielsweise die derzeitige Digital-Expansion der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder die Verpflichtung für Access-Provider, den Zugang zu Porno-Webseiten zu blockieren.

Dieter Wiefelspütz will das neue Grundrecht noch in dieser Legislaturperiode einführen. Ob es dazu kommen wird, ist mehr als fraglich: zu kontrovers sind bereits jetzt die Standpunkte von CDU und SPD zu Rechtsfragen des Internet.

Zum Artikel bei Welt Online.

, Telemedicus v. 20.11.2007, https://tlmd.in/a/520

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