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Was ist eigentlich der „Streisand-Effekt“?

Seit einigen Jahren hört man immer wieder vom Begriff des sogenannten „Streisand-Effektes”. Aber was verbirgt sich eigentlich dahinter? Und hat dieser Effekt auch eine Dimension, die Juristen beachten müssen?
Unfreiwillige Begriffsbegründerin ist die US-Schauspielerin und Sängerin Barbra Streisand. Sie ging im Jahr 2003 juristisch gegen die Veröffentlichung von Luftaufnahmen ihres Hauses im Internet vor. Doch aufgrund ihres Vorgehens wurde eine breite Öffentlichkeit auf das Bild überhaupt erst aufmerksam. Ungewünschter Effekt: Das Bild verbreitete sich im Internet schnell und unkontrollierbar.

Imageschaden garantiert

Gemeint ist also das Phänomen, dass der Versuch, Informationen im Internet entfernen zu wollen, sich ins völlige Gegenteil verkehrt, also nach hinten los geht. Die Information breitet sich aus, anstatt entfernt zu werden.

Gefeit davor, Opfer eines „Streisand-Effektes“ zu werden, ist niemand. Selbst große Unternehmen wie die Deutsche Bahn mussten ihn kennen lernen: Die Bahn mahnte im Jahr 2009 den Blogger Markus Beckedahl von netzpolitik.org wegen dessen kritischer Berichterstattung ab – und machte den Streit dadurch erst richtig bekannt. Eine Welle der Sympathie und Unterstützung überrollte netzpolitik.org im Web 2.0, ein wahrer „Shitstorm” hingegen zog über Wochen über die Deutsche Bahn hinweg. Nachhaltiger Imageschaden inklusive.

Lieber aussitzen als abmahnen

Das Problembewusstsein um einen möglichen „Streisand-Effekt“ gehört damit zur Kernkompetenz eines jeden Juristen, der auch mit Angelegenheiten des Internets zu tun hat. Mag die Auswahl des juristischen Mittels im Zweifelsfall auch rechtmäßig sein, kann der dadurch entstehende Schaden um ein Vielfaches größer werden als der status quo. Im Sinne des Mandanten oder des Unternehmens ist das dann sicher nicht mehr.

Damit ist juristisches Stillhalten, oder einfaches Aussitzen und Totschweigen, manchmal die vorzugswürdige Alternative, auch wenn das eigene Rechtsempfinden sich dagegen sträubt.

Sascha Lobo, streitbarer und prominenter Blogger, sieht das ganz ähnlich. Auf der „re publica 2010“ hat er einen sehenswerten Vortrag gehalten zu dem Thema „How to survive a shitstorm“. Herr Lobo kommt darin zu der These, dass einfaches Nichtstun oder zumindest nüchterne Sachlichkeit die einzige Möglichkeit ist, mit ungewollter und bisweilen sogar unsachlicher Berichterstattung im Web 2.0 umgehen zu können, um nicht noch weiteren Schaden zu nehmen. Nur so könne man ein Ausbreiten der Information vermeiden. Das gelte für Unternehmen wie Privatleute gleichermaßen.

Entstehung der Information vermeiden

Wer allerdings noch die Chance dazu hat, kann auch die Entstehung der kritischen Information verhindern. Damit würde man den Hebel nämlich schon dann ansetzen, bevor es zu spät ist und der „Streisand-Effekt“ überhaupt greifen kann. Denn ist die Information noch nicht im Internet, kann sie sich auch nicht verbreiten – eine einfache Rechnung.

In diesem Stadium können Abmahnung und einstweilige Verfügung – zur Durchsetzung eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs – dann durchaus geeignete juristische Werkzeuge sein. Eine genaue Recherche über den Grad der Verbreitung der fraglichen Information ist also Grundvoraussetzung, um ein mögliches strategisch geschicktes juristisches Vorgehen zu koordinieren.

PR-Kompetenz bei Juristen erforderlich

Ist eine konkrete Information aber erst einmal in der Welt, kann es im Ergebnis nur noch darum gehen, Schadensbegrenzung zu betreiben. Im Zweifel heißt es dann: Finger weg von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen, denn es droht die Gefahr, dass die Berichterstattung dadurch noch größer wird.

Bei der Beurteilung, ob juristisches Vorgehen im Einzelfall einen „Streisand-Effekt“ hervorrufen könnte, kommt es im Ergebnis allerdings ein Stück weit immer auch auf die Gegenseite an. Streiten sich zwei Unternehmen um Belangloses, wird das niemand richtig zur Kenntnis nehmen wollen, weil es schlicht niemanden interessiert.

Mahnt ein Unternehmen hingegen einen Blogger oder eine Privatperson ab, kann es kritisch werden. Auf einmal wird eine kleine Sache dann ganz groß. Ein im Internet versierter Jurist wird das erkennen und zum richtigen Vorgehen raten.

Denn ein guter Anwalt ist, zumindest im Bereich des Medienrechts, immer auch PR-Berater seines Mandanten. Und wenn es beim Mandanten oder im Unternehmen einmal brennt, sollte er Feuerwehrmann und nicht Brandstifter sein.

Zu Sascha Lobos Vortrag „How to survive a shitstorm“.

Telemedicus zur Abmahnung des Bloggers Markus Beckedahl durch die Deutsche Bahn.

, Telemedicus v. 21.04.2011, https://tlmd.in/a/1989

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