Am 11. April hat der Bundestag das „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums“ beschlossen. Das hat jetzt.de zum Anlass genommen, mit dem Rechtsanwalt Otto Grote über seine Arbeit zu sprechen: Er vertritt vor allem Mandanten, die von der Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden. Im Gespräch mit jetzt.de erklärt er, welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen auf die Praxis haben werden. Und wie sie bereits jetzt schon zu spüren sind:
„Wir beobachten in den vergangenen Wochen, dass bestimmte Kanzleien vermehrt kleine Mengen von Liedern abmahnen. Das sind Urheberrechtsverletzungen, die zum Teil schon über zwei Jahre zurückliegen. Und ich erkläre mir das so, dass diese Kanzleien damit rechnen, dass sie solche geringen Mengen nur noch billig werden abmahnen können, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt.“