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Wahlcheck 2017: SPD

In unserem Wahlcheck zur Bundestagswahl 2017 haben wir Parteien zu ihren netzpolitischen Ansichten befragt. Es folgen die Antworten der SPD.

Autonome Systeme

1. Autonome Systeme erobern immer mehr den Alltag und werden damit auch zum möglichen Gegenstand von Haftungsprozessen. Dabei ist ein Hauptproblem der derzeitigen rechtswissenschaftlichen Debatte die Zuweisung konkreter Verantwortlichkeiten für mögliche Schäden. Welche Position vertritt Ihre Partei hierzu?

Die Aufgabe einer modernen Datenpolitik ist es auch, Antworten auf zukünftige Entwicklungen zu liefern und den rechtlichen Rahmen vorzugeben. Aus der Verknüpfung von Daten, dem zunehmenden Umgang mit neuen Technologien – wie autonomem Fahren und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz – ergeben sich viele neuartige rechtliche und ethische Fragen. Diese wollen wir in einem umfassenden Dialog mit der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft im Rahmen einer Daten-Ethikkommission klären.

Plattformen, Kommunikation und Regulierung

2. In der Internetwelt treten immer wieder Unternehmen mit neuen Geschäftsmodellen auf, die konventionelle regulatorische Rahmenbedingungen infrage stellen. Sollte Wettbewerbsgleichheit zwischen digitalen Plattformen und herkömmlichen Anbietern von Rundfunk oder Telekommunikationsinfrastruktur herrschen und welche Maßnahmen beabsichtigt Ihre Partei hierzu?

Das Internet braucht ein internationales, regulatorisches Level Playing Field. Wer in Deutschland und in Europa seine Dienste oder Produkte anbietet, muss sich auch an deutsches und europäisches Recht halten. Dieses Recht muss auch durchgesetzt werden. Das betrifft das Wettbewerbsrecht ebenso wie die Vorgaben zum Datenschutz, zum Verbraucherschutz oder die arbeitsrechtlichen Regelungen. Die Verabschiedung der europäischen Datenschutzgrundverordnung und die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes sind erste wichtige Schritte. Wir brauchen aber auch einheitliche Normen und Standards und die Einbeziehung von Online-Plattformen in die Regulierung, damit faire Wettbewerbsbedingungen für gleiche Dienstleistungen am Maßstab eines hohen Verbraucher- und Datenschutzniveaus mit effektiver Rechtsdurchsetzung entstehen.

Wir wollen auch, dass gesellschaftlich relevante Inhalte, etwa journalistisch-redaktionelle Inhalte, auch in Zukunft im Netz auffindbar sind. Deshalb ist es richtig, in ein zeitgemäßes Medienrecht „Must-be-found“-Regelungen zu integrieren. Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb ist zudem die Netzneutralität. Wird die Netzneutralität und damit das offene und freie Internet gefährdet, werden wir eingreifen.

3. Sind nach Ansicht Ihrer Partei rechtswidrige und hetzerische Äußerungen in sozialen Netzwerken ein Problem des materiellen Rechts oder der Rechtsdurchsetzung? Welche Position vertritt Ihre Partei hierzu und insbesondere zum Entwurf des NetzDG?

Die Meinungsfreiheit ist und bleibt ein hohes Rechtsgut. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum, in dem rassistische Hetze oder sonstige strafbare Äußerungen verbreitet werden dürfen. Es geht nicht um Zensur und auch nicht um Netzsperren. Es geht um die Durchsetzung des geltenden Rechts und um die Verfolgung von Rechtsverletzungen, auch in sozialen Netzwerken.

Nicht alles, was unter dem Begriff Hassrede diskutiert wird, ist rechtswidrig. Mit Straftatbeständen wie Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung sind schon heute Inhalte in sozialen Netzwerken strafbewährt, die nach Abwägung der widerstreitenden Grundrechte strafwürdig sind. Oft ist es abstoßend, aber noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Weitere Strafverschärfungen helfen nicht weiter, es bedarf Mechanismen wie Aufklärung und Gegenrede und einer Verbesserung der Rechtsdurchsetzung. Der Staat muss in sozialen Netzwerken begangene Straftaten schneller und effektiver ahnden. Hierzu bedarf es personell wie technisch einer besseren Ausstattung.

Aber auch die Anbieter der sozialen Netzwerke haben Verantwortung. Da das bisherige Instrumentarium und die zugesagten Selbstverpflichtungen seitens der sozialen Netzwerke nicht ausreichend greifen und es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts gibt, bedarf es einer Kombination aus rechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Beschwerdemanagements und des im Telemediengesetz geregelten Notice-and-Takedown-Verfahrens und von Verfahren der regulierten Selbstregulierung. Die Zusammenarbeit zwischen sozialen Netzwerken und den Strafverfolgungsbehörden muss verbessert werden. Beim NetzDG geht es im Kern um diesen Regulierungsrahmen für soziale Netzwerke.

Datenschutz/Überwachung

4. Ist der Bundesregierung die Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach Ihrer Meinung gelungen? Welche Maßnahmen beabsichtigt Ihre Partei für einen Ausgleich zwischen Interessen Betroffener und der Öffentlichkeit im Datenschutzrecht?

Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist eine weitest gehende Harmonisierung des Datenschutzrechts in Europa und ein Schritt zu einem modernen Datenschutzrecht gelungen. Deutschland hat dazu als erster Mitgliedstaat ein Anpassungs- und Durchführungsgesetz verabschiedet. Die ersten Entwürfe des deutschen Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes haben viel Kritik erfahren. Im parlamentarischen Verfahren ist es aber der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, den Entwurf an entscheidenden Stellen erheblich zu verbessern. Vor allem wird es keine generalklauselartigen Ausnahmen von den Betroffenenrechten geben oder eine Aushöhlung des erreichten Niveaus. Die Ausnahmen wurden auf wenige, konkret gefasste Fälle beschränkt, wo sie geboten und die Interessen der Betroffenen gering sind. Es geht dabei vor allem um den Schutz von Kleinunternehmen mit „analoger“ Datenverarbeitung. In der nächsten Legislatur wollen wir in einem eigenen Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz die Spielräume für spezifischere Regelungen nutzen. Ein zweiter wichtiger Schritt zur Anpassung des Datenschutzrechts an das digitale Zeitalter ist die Reform der ePrivacy-Richtlinie. Diese ergänzt und konkretisiert seit 2002 die Vorgaben des allgemeinen Datenschutzrechts und enthält Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit und Privatsphäre von elektronischer Kommunikation. Sie soll ebenfalls durch eine EU-Verordnung abgelöst werden und Mai 2018 in Kraft treten. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft darauf vertrauen können, dass ihr Grundrecht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet wird.

5. Der Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit scheint immer schwieriger. Welche Position vertritt Ihre Partei hierzu? Sollte dem Staat zum Beispiel eine Hintertür in verschlüsselte Kommunikation offenstehen?

Die Digitalisierung ermöglicht neue Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten im Sinne einer technology of freedom, erlaubt aber auch neue und bislang ungeahnte Überwachungsmöglichkeiten. Jede digitale Kommunikation hinterlässt digitale Spuren im Netz. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (umgangssprachlich auch als IT-Grundrecht bezeichnet) festgeschrieben.

In den vergangenen Jahren wurden, nicht zuletzt auch aufgrund der sich verändernden Sicherheitslage, zahlreiche neue und oft heimliche Ermittlungsinstrumente für die digitale Kommunikation geschaffen und die Behörden und Dienste bekamen zahlreiche neue Eingriffsbefugnisse. Dabei muss es darum gehen, den Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit hinzubekommen. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen nicht „blind“ sein und müssen – auch technisch – in der Lage sein, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Zugleich muss es darum gehen, die Grund- und Freiheitsrechte einer offenen und demokratischen Gesellschaft zu waren.

Geprüft werden muss – auch auf europäischer und internationaler Ebene, ob wir ein Update der Grundrechte für die digitale Welt brauchen. Wir wollen das Freiheitsversprechen des Netzes zurückgewinnen. Der Erfolg des Netzes beruht gerade auf seiner freiheitlichen und offenen Architektur, die wir erhalten und ausbauen wollen. Wir setzen uns für Regelungen auf internationaler Ebene ein, mit denen wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und öffentliche Institutionen vor Ausspähung und Cyberangriffen schützen wollen. Unser Ziel ist ein „Völkerrecht des Netzes“, das die digitalen Grundrechte definiert

Wir sprechen uns ausdrücklich gegen die Schwächung einer vertrauenswürdigen und starken Verschlüsselung und auch gegen eine Verpflichtung zur Schlüsselhinterlegung oder zum Einbau von Hintertüren aus. Stattdessen setzen wir uns dafür ein, sichere und vertrauenswürdige Verschlüsselung für jedermann verfügbar zu machen.

Urheberrecht

6. Sollten Plattformen wie Youtube, Facebook und Co mit von Nutzern hochgeladenen Inhalten verpflichtet werden, Inhalte nach fremden Urheberrechten zu filtern? Welche Maßnahmen kämen dafür Ihrer Ansicht nach infrage?

Die SPD lehnt eine Verpflichtung von Plattformen wie YouTube, Facebook und Co, von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“ ab.

7. Beabsichtigt Ihre Partei Maßnahmen zum besseren Schutz von Urheberrechten im Internet? Wenn ja, welche? Hält Ihre Partei Netzsperren über Internetprovider für sinnvoll?

Wir befürworten Maßnahmen zum besseren Schutz von Urheberrechten im Internet, soweit sie verhältnismäßig sind und nicht in verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen eingreifen. Netzsperren sind unverhältnismäßig, weil sie zu „overblocking“ führen und leicht umgangen werden können.

8. Das Bundeskabinett hat kürzlich einen neuen Schrankenkatalog vorgelegt, der das Urheberwissenschaftsrecht reformieren soll. Ist nach Ansicht Ihrer Partei der Ausgleich von Interessen von Forschung und Lehre auf der einen und der Autoren- und Verlagswelt auf der anderen Seite geglückt? Hält Ihre Partei weitere Maßnahmen für erforderlich – und wenn ja, welche?

Für den Wissenschaftsstandort Deutschland ist ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht unabdingbar. Nur eine breite Nutzung des Wissens fördert die demokratische Teilhabe. Die Gewährleistung eines lizenzfreien Basiszugangs ist für die SPD dabei Voraussetzung. Das Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz schafft hier mehr Rechtsklarheit und -sicherheit für alle Beteiligten. Wir sind überzeugt, dass es einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen herstellt.

Telekommunikationsrecht

9. Zugang zum Internet gilt heutzutage als existenzieller Lebensstandard und Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe. Doch viele Bürger erhalten nur sehr schwache Internetzugänge. Dabei werden verschiedene Lösungen diskutiert, wie man einen stabilen und zukunftsstarken Ausbau von Infrastruktur in Deutschland sicherstellen kann. Welche Ziele sollten hier formuliert werden und welche Maßnahmen hält Ihre Partei für erforderlich?

Wir brauchen schnelles Internet für alle und müssen Deutschland fit machen für die Gigabitgesellschaft: Im Jahr 2025 wollen wir in Deutschland eine der modernsten digitalen Infrastrukturen haben. Egal ob in den Metropolen, in Kleinstädten oder auf dem Land: wir müssen die Voraussetzungen für leistungsfähige und sichere digitale Gigabitinfrastruktur schaffen. Die Versorgung des Breitbandziels mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bis 2018, kann nur ein erster Zwischenschritt sein. Unser Ziel sind Gigabitnetze. Bis 2025 sollen mehr als 90 Prozent aller Gebäude daran angeschlossen sein. Es muss vor allem auf Glasfaseranbindung gesetzt werden. Die hierfür notwendigen Investitionen werden wir fördern. Die Entwicklung des 5G-Standards werden wir weiter vorantreiben. Dafür müssen auch die Antennenstandorte mit Glasfaser erschlossen werden. Die Mobilfunktechnologie schafft weitere notwendige Bandbreiten. Offene WLAN-Hotspots sind ein wichtiger Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur und leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Abbau der digitalen Spaltung. Wir haben in dieser Legislaturperiode erfolgreich die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Betreiber von offenem WLAN kein Haftungsrisiko mehr eingehen müssen. Wir werden noch vor Ende der Legislaturperiode mit einer weiteren gesetzlichen Klarstellung die nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes neu aufgeworfenen Fragen beheben und Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots schaffen.

, Telemedicus v. 30.08.2017, https://tlmd.in/a/3222

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