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Wahlcheck 2013: Piratenpartei

In unserem Wahlcheck zur Bundestagswahl 2013 haben wir die größeren politischen Parteien nach ihren netzpolitischen Ansichten gefragt. Es folgen die Antworten der Piratenpartei.

Datenschutz

1. Welchen Reformbedarf sieht Ihre Partei im Bereich des privaten und öffentlichen Datenschutzes und wie stehen Sie zur geplanten europäischen Datenschutzgrundverordnung?

Die nationale Datenschutzgesetzgebung ist eine der strengsten weltweit. Leider sind viele Veränderungen durch die zunehmende digitale Gesellschaft darin aber noch nicht eingearbeitet. Dadurch entstehen Gesetzesunsicherheiten, die dringend behoben werden müssen. Hinzu kommt, dass Opt-In Verfahren stärker verankert werden müssen.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung geht einige der nationalen Lücken an und würde mit einem europaweiten Standard viele Probleme lösen. Der aktuelle Entwurf der Verordnung ist aber stark lobbygeprägt und beinhaltet zu viele Ausnahmeregelungen, die den Mehrwert wieder zunichte machen würden.

Weiterhin sprechen wir uns gegen alle die Bürgerrechte im Bereich Datenschutz aushebelnden Gesetze und Gesetzesinitiativen wie ACTA, IMPACT oder das jüngst beschlossene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft auf das Schärfste aus und setzen uns für deren Aufhebung ein.

2. Plant Ihre Partei die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und wie soll diese Umsetzung erfolgen?
Nein. Eine verdachtslose Speicherung aller Verbindungsdaten lehnen wir ab. Unser Ziel ist die Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

3. Hält Ihre Partei besondere Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz für erforderlich und wie sollen solche Regelungen aussehen?
Der aktuelle § 32 BDSG zum Thema Beschäftigtendatenschutz ist sehr allgemein formuliert und führt zu einer großen Rechtsunsicherheit. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Unsicherheiten zu übermäßigen Einschränkungen der Rechte der Betroffenen geführt haben.

Aus diesem Grund sprechen wir uns für eine weiterführende Regelung des Beschäftigtendatenschutzes aus. Dabei ist besonders zu Berücksichtigen, dass die Betroffenen in Ihren Rechten nicht unzweckmäßig eingeschränkt werden und bei Verstößen ihre Rechte wahrnehmen können.

Klarere Regelungen sind hierbei z. B. in den Themenfeldern Videoüberwachung, Überwachung und Durchsuchung des Arbeitsplatzes oder Screening von Mitarbeitern und Bewerbern erforderlich.

Urheberrecht

4. Sieht Ihre Partei Reformbedarf beim geltenden Urheberrechtsmodell und welche zentralen Punkte müsste eine solche Reform enthalten?
Das geltende Urheberrecht wird der Realität des Internets nicht gerecht. Der globale Austausch von Informationen ist Standard geworden. Das derzeitige Urheberrecht steht dazu im Widerspruch. Dieses Geschäftsmodell ist nur mit immer weitergehenden Befugnissen für Ermittlungsbehörden aufrecht zu erhalten, Dies lehnen wir ab.

Ziel muss sein, ein Geschäftsmodell für Urheber zu finden, dessen Rechtsgrundlage ein Staat auch garantieren kann, ohne Kollateralschäden in unverantwortbarem Maß in Kauf zu nehmen. Dies gilt besonders für Einschränkungen im privaten, nicht gewerblichen Umfeld.

Als zentrale Änderungen fordern wir eine Freigabe des Filesharings zu nicht gewerblichen Zwecken, eine vollständige Freistellung der Bildung von Urheberrechtsabgaben sowie die Erlaubnis zum Erstellen von Remixes und Mashups für nicht-gewerbliche Zwecke.

Nach der Logik des geltenden Rechts ist heute fast JEDER Urheber und alle „Werke“, die er erstellt hat, haben einen Schutz, der ursprünglich nur für „hochwertige“ Werke gedacht war. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alles, was nicht explizit freigegeben wird, geschützt ist und de Facto zur weiteren Verwendung nicht zur Verfügung steht.

Hier gibt es bisher zwar keine beschlossene Position der Piraten, doch muss man in Zukunft dieses Prinzip eines automatischen sehr weitreichenden Schutzes für alle Werke in Frage stellen. Dies gilt speziell für heutzutage massenhaft veröffentlichte Dinge wie kurze Texte und Digitalfotos.

5. Wie plant Ihre Partei dem Phänomen Filesharing zu begegnen?

Filesharing ist nur eine Ausprägung der Möglichkeiten die das Internet zum Informations- und Datenaustausch bietet. Hier zu versuchen einzelne Techniken zu verbieten/verteufeln ist wenig zielführend und stellt ohnehin nur eine Symptombekämpfung dar. Der Staat kann heutzutage einfach nicht mehr eine kontrollierte Verbreitung von Daten und damit auch urheberrechtlich geschütztem Material gerade im privaten Bereich gewährleisten, ohne massiv Grundrechte einzuschränken. Auch früher schon konnte der Staat eben nicht alles kontrollieren was im privaten Umfeld geschah. Z.B. der das Kopieren von Musikkasetten ist nicht zu kontrollieren ohne massiv in Grundrechte einzugreifen. Natürlich wären wöchentliche Hausdurchsuchungen und Spitzel in der gesamten Gesellschaft eine Möglichkeit gewesen, doch aus gutem Grund hat man davon wohl nicht Gebrauch gemacht. Staat und Urheber müssen sich mit dieser neuen Situation arrangieren. Daher halten wir konkret Filesharing nicht für etwas, das bekämpft, sondern etwas das gefördert werden sollte. Deshalb wollen wir das private, nicht kommerzielle Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken generell legalisieren.

6. Hält Ihre Partei die Schutzfristen des Urheberrechtes für angemessen und welche Änderungen sind Ihrer Ansicht nach notwendig?

Der Schutz des Urhebers bis 70 Jahre nach seinem Tod ist absolut unangemessen. Wir fordern generell eine deutliche Kürzung aller Schutzfristen. Die Laufzeitänderungen sind alle als maximale Werte zu sehen. Spielraum für eine weitere Verkürzung ist explizit vorgesehen.

Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein (TRIPS: Urheberrechte mindestens 50 Jahre lang ab dem Tod des Autors).

Die Piratenpartei Deutschland spricht sich für eine gesetzliche Regelung aus, nach der es jedem möglich ist, 10 Jahre nach Erstveröffentlichung, Werke lizenzkostenfrei und ohne Genehmigung zu verwenden, zu kopieren, zu ändern, zu fusionieren, zu verlegen, zu verbreiten oder zu verkaufen. Nichtkommerzielle Nutzung soll bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erlaubt sein.

Beispiele aus Ländern, die mit weitaus geringeren Schutzfristen operieren zeigen, dass das kulturelle Schöpfungspotential davon nicht betroffen ist.

Sonstiges

7. Seit 2002 läuft die Breitbandinitiative des BMWi und der BITKOM. Welche konkreten Maßnahmen wird die künftige Regierung ergreifen um den Breitbandausbau auch in ländlichen Regionen voranzutreiben?

Nun, was die Bundesregierung in die Wege leitet, können wir nicht prognostizieren. Wir hoffen natürlich in der Lage zu sein, sie dazu zu bewegen, unseren Wünschen zu folgen.

Die Digitale Revolution verändert die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in ganz Europa. Der freie und gleichberechtigte Zugang zum Internet ist Grundvoraussetzung für die Teilhabe am digitalen Leben. Wir PIRATEN wollen daher das Recht auf Digitale Teilhabe an der Gesellschaft in der europäischen Grundrechtecharta verankern und den europaweiten Ausbau einer leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur durch die EU stärker fördern. Ziel ist es, in den nächsten Jahren eine lückenlose Breitbandversorgung in der EU zu gewährleisten. Um einen dauerhaften Investitionsanreiz, einen fairen Wettbewerb und die Gleichbehandlung der Akteure im digitalen Raum sicherzustellen, muss das Prinzip der Netzneutralität europaweit gesetzlich verankert werden.

8. Inwieweit sollten und können die Parteien den Bürgern interaktive und moderne Partizipationsformen wie E-Partizipation und E-Democracy schmackhaft machen, um diese stärker in das politische Geschehen einzubinden?

Wir PIRATEN selbst arbeiten mit E-Partizipation und machen damit gute Erfahrungen. Zum Beispiel wurde das Wahlprogramm über „Liquid Democracy“ diskutiert und vorbereitend abgestimmt, genauso wie Zusammenfassungen über „Lime Survey“. Die Beteiligung im Internet war eine wichtige Grundlage, um auf dem Bundesparteitag ein umfangreiches Programm zu verabschieden. Neben dem Angebot von E-Partizipation ist es wichtig, dass die Beteiligung auch zu verbindlichen Entscheidungen führen kann oder zumindest als Entscheidungsgrundlage dient.

So ist es gut denkbar, dass Gesetzentwürfe des Bundestages im Internet diskutiert werden und Menschen Vorschläge machen, wie Regelungen verbessert werden können. Die Abgeordneten müssen diese Vorschläge nicht übernehmen, müssen aber begründen, warum sie Regelungen verworfen haben. Dadurch könnte man Ideen und Wissen der Menschen nutzen und würde die Demokratie ein Stück lebendiger machen.

Auch ist es denkbar, die Hürden für die Behandlung von E-Peditionen zu senken. Je geringer die Hürden zur Teilnahme sind, desto höher ist die Bereitschaft zu Beteiligung.

9. Wie könnte die Gesetzgebung im Bereich neuer Medien künftig besser bei schnellen Entwicklungen Schritt halten?

Der Gesetzgeber muss hier bereit sein auch große Änderungen an bestehendem Recht vorzunehmen. Ein reines Zurückziehen auf minimale Änderungen und Symptombehandlungen ist nicht geeignet, um einer derart grundlegenden Änderung der Gegebenheiten durch das Internet gerecht zu werden.

Das größte Problem dabei sind internationale Verträge durch die der Gesetzgeber bereits heute fast aller Möglichkeiten beraubt wurde hier frei zu agieren. Ganz besonders wichtig ist daher das keine weiteren Verträge, wie zum Beispiel ACTA, geschlossen werden, die die Möglichkeiten der deutschen und auch europäischen Politik weiter einschränken, ein modernes Urheberrecht zu entwickeln.

Wir haben die Fragen an die Pressestelle der Piratenpartei übersandt. Die Antworten erhielten wir von Herrn Thomas Ganskow als Bundeskoordinator der Piratenpartei für die Wahlprüfsteine.

Übersicht zum Wahlcheck 2013.

, Telemedicus v. 22.07.2013, https://tlmd.in/a/2604

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