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Wahlcheck 2013: CDU/CSU

In unserem Wahlcheck zur Bundestagswahl 2013 haben wir die größeren politischen Parteien nach ihren netzpolitischen Ansichten gefragt. Es folgen die Antworten der Parteien CDU und CSU.

Datenschutz

1. Welchen Reformbedarf sieht Ihre Partei im Bereich des privaten und öffentlichen Datenschutzes und wie stehen Sie zur geplanten europäischen Datenschutzverordnung?

CDU und CSU wollen hin zu einer verantwortungsbewussten und zeitgemäßen Datenpolitik. Sie soll die Menschen weiterhin in ihrer Privatsphäre schützen und zugleich die verantwortungsbewusste Nutzung von Daten für die Umsetzung neuer innovativer Projekte ermöglichen. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die Überarbeitung des Europäischen Datenschutzrechts aktuelle Entwicklungen wie beispielsweise das „Cloud Computing“ berücksichtigt und das bestehende hohe deutsche Datenschutzniveau auf europäischer Ebene fortschreibt.

2. Plant Ihre Partei die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und wie soll diese Umsetzung erfolgen?

CDU und CSU setzen sich sowohl dafür ein, dass der Staat die persönlichen Kommunikationsdaten der Menschen vor unberechtigten Zugriffen schützt als auch dafür, dass es bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr keine Schutzlücken gibt. Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären. Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist dies oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können. Wir wollen daher die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union europarechts- und verfassungskonform in nationales Recht umsetzen.

3. Hält Ihre Partei besondere Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz für erforderlich und wie sollen solche Regelungen aussehen?

CDU und CSU haben in dieser Legislaturperiode einen umfangreichen und ausgewogenen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorgelegt. Wir haben damit deutlich gemacht, dass wir einen grundsätzlichen Regelungsbedarf für diesen Bereich sehen. In der kommenden Legislaturperiode werden wir darauf aufbauen und noch einmal prüfen, wie in diesem wichtigen Bereich mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten erzielt werden kann. Dabei wollen wir auch die Ergebnisse aus den Beratungen zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung berücksichtigen.

Urheberrecht

4. Sieht Ihre Partei Reformbedarf beim geltenden Urheberrechtsmodell und welche zentralen Punkte müssten eine solche Reform enthalten?

Durch die Digitalisierung ist das Spannungsfeld um das Urheberrecht sicht- und spürbarer geworden. Aus unserer Sicht muss das Urheberrecht zugleich von den Nutzern verstanden und akzeptiert werden sowie Antworten auf die veränderten digitalen Anwendungsmöglichkeiten geben. CDU und CSU wollen es daher weiterentwickeln, zum Beispiel beim Thema Privatkopie, beim Umgang mit Rechtsverstößen durch Nutzer oder der wachsenden Zahl neuer Formen der digitalen Verwertung. Dazu ist eine technische und rechtspolitische Abwägung notwendig, um den berechtigten Interessen der Urheber, der Rechteinhaber, der Verwerter und der Verbraucher gerecht zu werden.

5. Wie plant Ihre Parte dem Phänomen Filesharing zu begegnen?

Rechtswidrigem Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken treten wir auch weiterhin entschieden entgegen. Für uns ist klar, dass auch im digitalen Zeitalter der Anspruch des Urhebers auf Schutz seines geistigen Eigentums besteht und dieser auch im Internet durchzusetzen ist. Schließlich sichert eine angemessene Vergütung nicht nur das Einkommen der Urheber, sondern sie ermöglicht auch künstlerische Vielfalt.

6. Hält Ihre Partei die Schutzfristen des Urheberrechtes für angemessen und welche Änderungen sind Ihrer Ansicht nach notwendig.

CDU und CSU haben in dieser Legislaturperiode die EU-Richtlinie 2011/77/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte in nationales Recht umgesetzt. Einen darüber hin-ausgehen Änderungsbedarf bei der Schutzdauer des Urheberrechts sehen wir derzeit nicht.

Sonstiges

7. Seit 2002 läuft die Breitbandinitiative des BMWi und der BITKOM. Welche konkreten Maßnahmen wird die künftige Regierung ergreifen, um den Breitbandausbau auch in ländlichen Regionen voranzutreiben?

CDU und CSU wollen sicherstellen, dass der Breitbandausbau auch durch die Mittel der Europäischen Union förderfähig bleibt. Mit Blick auf die besonderen Herausforderungen des ländlichen Raums unterstützen wir die Schaffung einer europäischen Koordinierungsstelle (Connecting Europe Facility), um die digitale Vernetzung zu unterstützen.

Beim Ausbau heben wir keine Technologie hervor, da dies die weitere Verbreitung der Breitbandinfrastruktur in seiner Vielfältigkeit gefährden würde. Nur durch die Nutzung aller geeigneten Technologien, der kabelgebundenen Infrastruktur ebenso wie leistungsstarker Mobilfunktechnologien können wir dieses Ziel gemeinsam mit Unternehmen, Ländern und Kommunen erreichen. Um die Leistungsfähigkeit des Funknetzes für die mobile Internetnutzung zu erhöhen, wollen wir die beim Wechsel von analoger auf digitale Technik freiwerdenden Frequenzen des Rundfunks (sog. „Digitale Dividende II“) besser nutzen.

8. Inwieweit sollten und können die Parteien den Bürgern interaktive und moderne Partizipationsformen wie E-Partizipation und E-Democracy schmackhaft machen, um diese stärker in das politische Geschehen einzubinden?

Es ist eine zentrale Aufgabe der Politik, Bürgerinnen und Bürger in das politische Geschehen einzubeziehen. Das Internet bietet hierfür mit vertretbarem Aufwand eine gute Möglichkeit, sie zu erreichen und ihre Erfahrungen und Meinungen einzuholen, was CDU und CSU auch bereits seit Längerem erfolgreich tun.

E-Partizipationsformate bieten eine Chance für die aktiv gelebte Demokratie im 21. Jahrhundert und sind eine Ergänzung zur bestehenden repräsentativen Demokratie in Deutschland. Sie sind jedoch nicht als Ersatz oder Übergangsform zu verstehen. Zusätzlich gilt es, bei der Einführung von elektronischen Beteiligungsangeboten darauf zu achten, dass diese durch die unterschiedlich intensive Nutzung des Internets nicht zu einer Verschärfung des Partizipationsungleichgewichts zwischen gesellschaftlichen Gruppen führen. Neben dem Angebot von E-Partizipationsformaten muss auch die Kompetenz der Menschen gefördert und weiterentwickelt werden, Informationen und Angebote zu bewerten und sich aktiv einbringen zu können.

9. Wie könnte die Gesetzgebung im Bereich neuer Medien künftig besser bei schnellen Entwicklungen Schritt halten?

Unser Ziel ist es, Deutschland bis zum Ende des Jahrzehnts zum digitalen Wachstums-land Nummer 1 in Europa zu machen. Um für diese politische Querschnittsaufgabe die richtigen Antworten zu finden, brauchen wir eine vernetzte Strategie. Mit einer modernen Gesetzgebung und passenden Strukturen in Politik und Verwaltung wollen wir dafür sorgen, dass in Deutschland ein geeigneter Rechtsrahmen für die digitale Gesellschaft geschaffen wird. Gesetzesvorhaben sollen daraufhin geprüft werden, ob sie den Anforderungen der fortschreitenden Digitalisierung gerecht werden.
CDU und CSU ist es wichtig, dass Politik und Sozialpartner, aber auch die Zivilgesellschaft Antworten gemeinsam suchen und erarbeiten. Dabei brauchen wir neben einzelnen Entscheidungen über die richtigen Rahmenbedingungen auch eine breite gesellschaftliche Debatte. Wenn nötig, kann Gesetzgebung jedoch im engen Austausch mit den Akteuren frühzeitig erfolgen.

Die Fragen haben wir an das Büro von MdB Michael Kretzschmer als Vorsitzenden des Arbeitskreises Netzpolitik übersandt, die Antworten erhielten wir von der CDU-Bundesgeschäftsstelle.

Übersicht zum Wahlcheck 2013.

, Telemedicus v. 24.07.2013, https://tlmd.in/a/2603

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