Laut einer Pressemitteilung des „Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung“ breitet sich eine zunehmende Ablehnung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung unter der Bevölkerung aus. Diese Entwicklung sei vermehrt auch unter SPD- und CDU/CSU-Anhängern zu beobachten: Laut einer Umfrage der Forsa-Gesellschaft empfinden rund 50 % aller Wähler (bei Linkspartei und Grünen sind es knapp 70 %) die Vorratsdatenspeicherung als „unzulässigen Eingriff in die Freiheitsrechte“.
Nach Außen kundgegeben wird diese ablehnende Einstellung vor allem durch Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände, die gemeinsam unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ am 22. September in Berlin gegen das geplante Gesetzesvorhaben demonstrieren werden. Daneben kritisieren Bundestagsabgeordnete aller Parteien, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bereits vorgenommen wird, obwohl eine Nichtigkeitsklage vor dem EuGH noch anhängig ist. Das Gericht könnte die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären. Prof. Jörn Thießen, SPD:
Warum eine Maßnahme durchgesetzt werden soll, die nach meiner Überzeugung nichts bringt, horrende Kosten verursacht, juristisch auf tönernen Füßen steht, vom Deutschen Bundestag erst 2005 verworfen wurde und auch in der Bevölkerung von einer breiten Mehrheit abgelehnt wird, ist mir persönlich unverständlich.
Die Planung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung basiert auf einer EU-Richtlinie, die bis zum 15.09.2007, bzw. bis spätestens 2009 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Zugunsten einer effektiveren Strafverfolgung sollen künftig Telekommunikations-Anbieter verpflichtet sein, sämtliche Verbindungsdaten ihrer Nutzer für eine Dauer von 6 Monaten zu speichern. Der Polizei soll es auf richterlichen Beschluss erlaubt sein, Zugriff auf die Daten zu nehmen.
Zu der Pressemitteilung des „Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung“.