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vzbv mahnt Datenschutzbeauftragte ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Freitag die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein abgemahnt. Grund sind irreführende Pressemeldungen, mit denen die Aufsichtsbehörden Verbraucher getäuscht haben sollen.

Norddeutschland gegen Google und Facebook

Schon seit einigen Jahren zeichnet sich im deutschen Datenschutz ein Nord-Süd-Gefälle ab. Vor allem die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein machten in letzter Zeit Schlagzeilen. Ob Google Analytics oder Facebook Like-Button: Kaum ein datenschutzrechtliches Reizthema ließen Johannes Caspar (Hamburg) und Thilo Weichert (Schleswig-Holstein) aus. Dabei ging die Koalition der beiden Datenschutzbeauftragten zunehmend offensiv gegen die großen Player im Internet vor.

Genau daran stört sich nun der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Die aggressiven Pressemitteilungen der Datenschützer erweckten den Eindruck, dass deutsche Datenschützer Einfluss auf Google und Facebook nehmen könnten. Das sei aber nicht der Fall. Aus der Pressemeldung des vzbv:

„Nach Auffassung des vzbv klären die Datenschützer nicht ausreichend über die eigentliche Rechtslage auf. So erwecken sie den Eindruck, ihr Engagement könne zu einer Verbesserung des Datenschutzniveaus bei Google und Facebook führen. Das ist jedoch nicht der Fall. Vor allem Facebook zeigt sich bestenfalls gesprächsbereit – echte Verbesserungen beim Datenschutz sind jedoch nicht in Sicht. Die Pressemeldungen von Caspar und Weichert täuschen den Verbraucher also über die Arbeit der Datenschutzbehörden.”

Datenschutz: Ein Tiger ohne Zähne

Und tatsächlich: Betrachtet man die Entwicklung im Datenschutz der letzten Jahre, lassen sich kaum Verbesserungen feststellen. Das räumt man auch beim Unabhängigen Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein ein. Marianne Hermann, Sprecherin des ULD gegenüber Telemedicus: „Es stimmt schon, dass wir einen Kampf gegen Windmühlen führen. Aber was sollen wir machen? Pressemeldungen sind unsere stärkste Waffe. Manchmal sogar die einzige!”.

Deutlich offensiver äußerte man sich dagegen beim Hamburger Datenschutzbeauftragten. Sprecher Wolfgang Pütz: „Der vzbv soll mal schön die Füße still halten. Wer mahnt denn ständig Google und Apple wegen lächerlicher Verstöße gegen Verbraucherschutzrechte ab? Als ob es irgendjemanden in den USA interessieren würde, wenn der vzbv mit den Säbeln rasselt”.


Screenshot mit der Meldung des vzbv bei Facebook.

Doch der Vorstoß der deutschen Verbraucherschützer stößt nicht nur auf Kritik: „Wir sind stolz, dass wir durch unseren konsequenten Widerstand gegen den Datenschutz unseren Beitrag zu einem freien Internet geleistet zu haben”, ließ Google über das deutschsprachige Unternehmens-Blog verlauten. Deutlich kürzer fiel hingegen die Stellungnahme von Facebook Deutschland aus. Auf unsere Anfrage, wie Facebook zu der Abmahnung des vzbv stehe, antwortete der Pressesprecher schlicht: „+1”.

Europa: Die Zukunft des Datenschutzes

In Europa deutet sich jedoch seit Kurzem eine Lösung für das Dilemma Datenschutz an. Mit der geplanten EU-Datenschutzverordnung soll das Datenschutzniveau europaweit harmonisiert werden. Und auch die Stellung der Datenschutzbeauftragten soll gestärkt werden. Erst vergangene Woche erklärte die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding bei der Jahresklausur der europäischen Adresshändler:

„Die Vollharmonisierung des Datenschutzes ist ein wichtiger Schritt für Europa. Endlich können wir garantieren, dass alle Mitgliedsstaaten vor den selben unlösbaren Problemen stehen. Das bedeutet auch Klarheit für die Aufsichtsbehörden: In Zukunft hat jeder europäische Datenschutzbeauftragte gleich wenig zu sagen und alle wissen, woran sie sind.”

Der Vorstoß des vzbv ist also nur ein Vorläufer für den großen Umbruch im Datenschutzrecht. Irreführende Pressemeldungen, praxisferne Diskussionen und Rechtsunsicherheit könnten bald der Vergangenheit angehören.

Darauf wollte der Bundesverband der Verbraucherzentralen jedoch nicht warten: „Vor allem in dieser Übergangsphase sehen wir uns verpflichtet, den Verbraucher vor irreführenden Informationen zu schützen”, heißt es in der Pressemeldung. Gut möglich also, dass diese Abmahnung erst der Anfang war. Kandidaten gäbe es genug: „Facebook ist in der Pflicht, sich an Recht und Gesetz zu halten – auch in Deutschland” hatte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner etwa im Februar verkündet. Eine absurde Ansicht, die ihr möglicherweise bald Ärger einhandeln könnte.

Zur Pressemeldung des vzbv.
Die Stellungnahme von Google im Ignore Privacy Blog.

Die meisten Leser werden es längst bemerkt haben: Bei diesem Artikel handelt es sich natürlich um einen Aprilscherz. Aber auch in diesem frei erfundenen Bericht steckt ein wahrer Kern. Wir hoffen deshalb, dass wir bei allem Spaß auch ein bisschen zum Nachdenken anregen konnten: Über den deutschen und europäischen Datenschutz, die großen Datensammler im Netz und die Rolle der Aufsichtsbehörden.
  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 01.04.2012, https://tlmd.in/a/2228

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