Unsere Vorschläge für die wichtigsten Problemfelder im Bereich Telekommunikationsrecht
Breitbandinternetzugänge
Jede Nutzung des Internets setzt einen entsprechenden Netzzugang voraus. Trotz einer vergleichsweise hohen Breitbandversorgung steht Deutschland in Sachen Breitbandinternetzugang vor großen Herausforderungen. Zentrale Werkzeuge bei der Erschließung ländlicher Gebiete wie beispielsweise die Nutzung der Digitalen Dividende scheinen zu mehr Problemen als Lösungen zu führen. Doch auch in den bereits weitgehend erschlossenen Gebieten geht die Entwicklung weiter. Die nächste Generation von breitbandigen Internetanschlüssen (NGA) basiert – teilweise bis in die letzten Netzebenen hinein – auf Glasfaser. Diese Technologie garantiert nochmals wesentlich höhere Übertragungsraten und ist in Europa auf dem Vormarsch. Allerdings sind für einen Betrieb der sog. VDSL-Technik sehr hohe bauliche und finanzielle Aufwendungen notwendig.
Sowohl in Anbetracht der Erschließung des ländlichen Raums als auch in Anbetracht des Aufbaus von neuen Netz- und Anschlussformen bedarf es insbesondere einer Untersuchung, ob die regulierungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden müssen, um eine effiziente Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb neuer teurer Netzinfrastrukturen zu ermöglichen. Ebenfalls bedarf es der Klärung, inwieweit Investitionen in bisherige Netzinfrastrukturen (z. B. HVt-Anbindungen) sinnvoll geschützt werden können. Dabei müssen die Interessen von Wettbewerbern, Inhalteanbietern und Nutzern zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden. Der Frage, ob nicht auch ein breitbandiger Internetzugang mittelfristig zur (nationalen) Universaldienstverpflichtung gehören soll, wird dann wohl auch kaum mehr auszuweichen sein.
Netzneutralität
Die zentrale Frage hinter dem Begriff der Netzneutralität ist, ob im Internet alle übermittelten Informationen gleichrangig und unverändert behandelt werden sollen oder ob ausgewählte Inhalte prioritär bzw. in manipulierter Form vermittelt werden sollen. Neben datenschutzrechtlichen Problemen wie der Deep Packet Inspection, berührt das Thema Netzneutralität vor allem elementare Fragen beim Zugang zu Informationen über das Internet und damit verbundener neuer Geschäftsmodelle. In den USA wurden diese Probleme bereits vom Gesetzgeber erkannt. Doch weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene gibt es bislang eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung oder Regulierung von Netzneutralität. Lediglich in einer Anlage zum „Telecoms Package“ der EU gibt es eine Erklärung der EU-Kommission zur Netzneutralität. Aufgrund der immensen Bedeutung der Netzneutralität für einen freien Informationsfluss im Internet erscheint eine gesetzliche Regelung, die zumindest eine Regulierung von Einschnitten in die Netzneutralität vorsieht, sinnvoll.
Schutz des Fernmeldegeheimnisses
Jährlich steigt in Deutschland die Zahl von TK-Überwachungsmaßnahmen an. Daneben ändert sich auch die Qualität der Überwachung. Denn die Eingriffsmöglichkeiten in den geschützen Bereich des Fernmeldegeheimnisses werden immer weitreichender: Etwa durch die sog. Vorratsdatenspeicherung oder die Quellen-TKÜ. Diese Entwicklungen gewinnen in Anbetracht der heutzutage immer stärkeren Nutzung elektronischer Kommunikationswege in unserer Gesellschaft ebenfalls nochmal an Gewicht. Daher erscheint es angezeigt zu überprüfen, inwieweit diese staatlichen Eingriffsmöglichkeiten unter Würdigung der Freiheitsgrundrechte angenemessen neu geregelt werden können. Dabei stellt sich insbesondere für die von den Überwachungsmaßnahmen betroffenen TK-Dienstleister auch die Frage nach einer fairen Aufteilung der Kosten solcher Überwachungsmaßnahmen.
Three Strikes und Netzsperren
Sowohl im internationalen und europäischen, als auch im nationalen Kontext wurde in der jüngsten Vergangenheit immer wieder diskutiert, ob einem Anschlussinhaber bei online begangenen Rechtsverletzungen – allem voran bei Urheberrechtsverletzungen – gesperrt werden sollte. Das in einigen europäischen Staaten angedachte sog. Three Strikes Modell sieht dazu vor, den Anschlussinhaber nach mehrmaligen Verletzungshandlungen schließlich über eine Zwangsmaßnahme vom Internet zu trennen. Es bedarf insbesondere vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund der sorgfältigen Diskussion solcher Sperren. Dabei sollte sowohl rechtlich als auch technisch geprüft werden, ob und auf welche Weise eine staatliche Intervention auf der Ebene von Telekommunikationsnetzen ein gangbarer Weg bei der Gefahrenabwehr ist. Auch alternative Modelle zu den bisher diskutierten Sperr- und Sanktionsvarianten sollten dabei untersucht werden.
Zum Hintergrund: Vorschläge für die Enquête-Kommission.
Problemfelder im Urheberrecht..
Problemfelder im Datenschutzrecht..
Problemfelder im Internetrecht..
Haben Sie weitere Vorschläge für diese Liste? Wir freuen uns über alle Ergänzungen in den Kommentaren.