Unsere Vorschläge für die wichtigsten Problemfelder im Bereich Internetrecht
Störerhaftung
Die Störerhaftung ist eines der zentralen Probleme im deutschen Internetrecht. Sie ist gesetzlich nicht normiert und wird aus dem sachenrechtlichen Unterlassungsanspruch hergeleitet. Dementsprechend unklar sind die Grenzbereiche der Störerhaftung, insbesondere die Frage, welche Prüfungspflichten einem potentiellen Störer im Einzelfall zumutbar sind. Dabei stellt sich das Problem auf vielfältige Weise, etwa bei der Haftung von Intermediären, aber auch bei der Verantwortlichkeit von Anschlussinhabern für Familien- und Haushaltsmitglieder. Oft dient die Störerhaftung als eine Art Auffangtatbestand, wenn andere Haftungsmodelle nicht greifen und eine gesetzliche Schutzlücke droht. Eine gesetzgeberische Klarstellung der wichtigsten Anwendungsfälle würde sowohl für Nutzer, als auch für Diensteanbieter eine signifikante Verbesserung der Rechtssicherheit bewirken.
Abmahnungen
Abmahnungen sind eines der wichtigsten Mittel zur Rechtsdurchsetzung im Internet. Insbesondere im Zusammenhang mit der Störerhaftung ergeben sich jedoch zahlreiche Probleme. Der Gesetzgeber hat in § 12 UWG und § 97a UrhG spezialgesetzliche Regelungen zum Ersatz der notwendigen Kosten bei Abmahnungen geschaffen. Hier wäre eine generelle, vom einzelnen Rechtsgebiet unabhängige Regelung wünschenswert, um Klarheit bei Streitfragen um den Ersatz von Abmahnkosten zu beseitigen und damit auch den Missbrauch dieser Institution zu erschweren.
Ordnungsrecht und Medienaufsicht
Der Bürger ist bei der Durchsetzung seiner Rechte im Internet weitestgehend auf sich allein gestellt. So sind etwa die Datenschutzbehörden chronisch überlastet und haben nicht die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Mittel zur Hand, um den Schutz personenbezogener Daten im Internet effektiv gewährleisten zu können. In anderen Rechtsgebieten, wie dem Telemedienrecht, erfolgt faktisch gar keine staatliche Aufsicht. Darüber hinaus stellt der Föderalismus die zuständigen Aufsichtsbehörden vor vielfältige Probleme. Denn die Angebote, die von den jeweiligen Landesbehörden beaufsichtigt werden, halten sich längst nicht mehr an Landes- oder gar Bundesgrenzen. Und insbesondere im Bereich des Jugendmedienschutzes gibt es für diese Inhalte ein kaum mehr handhabbares Kompetenzgeflecht zwischen Bundes- und Landesbehörden. Es sollte deshalb über die Schaffung einer einheitlichen Ländermedienanstalt genauso nachgedacht werden, wie über eine verfassungsrechtliche Weichenstellung, die eine Bundesmedienanstalt ermöglichen würde.
Zum Hintergrund: Vorschläge für die Enquête-Kommission.
Problemfelder im Urheberrecht.
Problemfelder im Datenschutzrecht.
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