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Vorratsdatenspeicherung: Kein Verfahren vor dem EuGH

Angeblich ist gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH ein Verfahren anhängig. Der irische High Court soll diese Frage den Richtern in Luxemburg vorgelegt haben. So liest man es jedenfalls in parlamentarischen Anfragen im EU-Parlament, beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, immer wieder auch in den Medien – unlängst z.B. bei Stern.de.
Quelle dieser Information scheint ein Verfahren zu sein, das in Irland tatsächlich stattgefunden hat. Dort stritt die irische Gruppe „Digital Rights Ireland” gegen Irland vor dem dortigen High Court. Es gibt dazu Blogeinträge sowohl der beauftragten Anwälte als auch von Digital Rights Ireland selbst (1,2). Im Internet findet sich selbst ein Urteilsentwurf („draft judgment”), der das zu belegen scheint.

Allein, die Pressestelle des Europäischen Gerichtshofs sagt mir, dass ein entsprechendes Verfahren dort nie eingegangen ist. Die vormals enthusiastischen Berichte der irischen Anwälte enden mit der knappen Mitteilung, der Fall werde im Oktober 2010 in Irland neu aufgerufen – danach nichts mehr. Eine Anfrage beim Pressekontakt von Digital Rights Ireland führte bisher zu keiner Antwort.

Man kann wohl davon ausgehen, dass es dieses Verfahren vor dem EuGH nicht gibt und nie gegeben hat.

, Telemedicus v. 13.05.2011, https://tlmd.in/a/2002

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