In der vergangenen Woche hat das NDR-Medienmagazin „Zapp” über die Absurditäten des sogenannten „fliegenden Gerichtsstandes” im Presse- und Äußerungsrecht berichtet:
„ Anders als bei anderen Verfahren, kann man sich beim Presserecht den Gerichtsstandort […] ziemlich frei auswählen. Egal, ob der Kläger in München, Essen oder Leipzig sitzt, meistens kann er sein Recht geltend machen, wo er möchte. Naja, und wenn man gegen die Presse gewinnen will, versucht man es eben gerne in Hamburg. Oder – auch ein Geheimtipp Berlin.”
Das Video zu dem interessanten Beitrag, in dem auch namhafte Medienanwälte zu Wort kommen, gibt es nach dem Klick.
Der „Zapp”-Beitrag beim NDR.